Mieter vs. vermieter

Folgendes Szenario:

Der Mieter ist seit Dezember 2012 eingezogen und hat immer zuverlässig seine Miete bezahlt.
Nun zahlt der Mieter einmalig NICHT die Miete!

Kann der Vermieter fristlos oder fristgerecht kündigen, wenn die Kündigung des Mieters bereits eingereicht wurde?

Folgendes Szenario:

Der Mieter ist seit Dezember 2012 eingezogen und hat immer
zuverlässig seine Miete bezahlt.
Nun zahlt der Mieter einmalig NICHT die Miete!

Kann der Vermieter fristlos oder fristgerecht kündigen,

wenn ein Mieter einmal die Miete nicht überwiesen hat,kann er nicht gleich kündigen. Er muss dem Mieter eine Frist lassen,um zu zahlen.

wenn

die Kündigung des Mieters bereits eingereicht wurde?

Der Mieter hat eine 3 monatige Frist,also muss er dann auch zahlen…

Hallo,
fristlos kündigen geht nicht, erst nach 2 Monaten.
Aber warum fristgerecht kündigen, wenn der Mieter schon gekündigt hat? Zahlen muss der Mieter auf jeden Fall.
Gruß
Udo

Das habe ich nicht ganz verstanden. Hat der Mieter nun gekündigt oder nur einmal die Miete nicht bezahlt?
Bassauer

Hallo Italiano,

erst sollten 2 Abmahnungen ausgesprochen werden - wenn dann der Mieter nicht zahlt kann der V. die fristlose Kündigung aussprechen.
Wenn das Vertrauensverhältnis durch irgend welche Vorkommnisse gestört wurde kann auch der Mieter fristlos kündigen.
Die Zahlungspflicht besteht natürlich bis zum Ende.

BG
hardy

PS alles ist auch irgendwie Verhandlungssache

Hallo, nein, der Mieter muß mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand sein, damit der Vm kündigen kann. Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung kann der Vm ebenfalls kündigen, aber das ist hier ja nicht der Fall.-

Gruß, Achim

Laut einem BGH Urteil „jein“.

Der Vermieter könne mit einer Frist von drei Monaten auch dann kündigen, wenn der Mieter weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Beträgt der Rückstand weniger als eine Monatsmiete und dauert er weniger als einen Monat, dann liegt kein Kündigungsgrund vor. Urteil von 10/2012 soweit ich weiß.