Mieter wegen Eigenbedarf kündigen

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kündigung des Mieter wegen Eigenbedarfsnutzung.

Folgendes Beispiel:

Ein Haus, zwei Wohnungen. In der unteren Wohnung wohnen die Vermieter (Eltern + Sohn) und in der oberen Wohnung die Mieter (Mieter = Frau, Lebensabschnittsgefährte und zwei Kinder.

Die Vermieter kommen nicht mit dem Mieter aus, weil keine Hausordnung befolgt wird, die ganze Nacht Lärm herrscht usw.

Jetzt wollen die Vermieter dem Mieter kündigen und wollen das Ihr Sohn in die obere Wohnung einzieht.

Was muss man hierfür alles beachten?

Für Antworten danke ich schonmal im Voraus.

Hallo,

die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen (3ter Werktag eines Monats). Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate und verlängert sich nach 5 und 8 Jahren Mietdauer um jeweils 3 Monate.

Der Eigenbedarf muss begründet werden. An die Formvorschriften einer Eigenbedarfskündigung werden relativ hohe Ansprüche gestellt, hier sollte man sich dringend vorher genauestens erkundigen. Formfehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Diese muss dann erneut in korrigierter Form ausgestellt werden, womit sich die Fristen dann verlängern.

Wenn man den Mieter nicht auf die Härtefallklauseln des Mietrechts aufmerksam macht, wird die Kündigung zwar nicht unwirksam, aber die Fristen verlängern sich ebenfalls.

Der Eigenbedarf darf nicht vorgetäuscht werden. Mindestens hat der Mieter bei Nachweis (den er erbringen muss) eines vorgetäuschen Bedarfs ein Schadensersatzrecht.

Wenn der Mieter auszieht, muss der Eigenbedarf daher also auf jeden Fall auch umgesetzt werden, der Sohn also auf jeden Fall auch in die Wohnung einziehen.

Hat der Eigentümer andere Wohnungen im Hause (hier nicht) oder in einem anderen Haus, welche in Frage kämen, kann ein Eigenbedarf u.U. nicht durchgesetzt werden.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

erstmal vielen dank für deine rasche Antwort. Würde die Begründung reichen, dass der Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen will?

Der Vermieter hätte da noch eine Wohnung, die ist aber schon vermietet.

Wie sieht das eigentlich mit dem sozialen Aspekt aus, da der Mitvertrag auf die Frau alleine läuft und diese zwei kleinere Kinder hat. Gibt es hierfür noch was zu beachten?

Danke!

Moin,
den hier schon mal gelesen?
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html

Wenn man nicht wirklich die Ahnung hat, sollte man damit aber zum Anwalt gehen, bevor man etwas falsch macht.

vnA

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Hallo,

diese ständigen Links, die mit dem konkreten Fall nichts zu tun haben, weil sie meist irgendwelche Normen herbeten, die sich dann jeder so zurecht denken kann, wie er es für richtig hält, sind einfach nicht sachdienlich.

Der Hinweis, zu einem Anwalt zu gehen, wäre völlig ausreichend gewesen.

Gruß

Wenn du meinst …

Hallo,

Ein Haus, zwei Wohnungen. In der unteren Wohnung wohnen die
Vermieter (Eltern + Sohn) und in der oberen Wohnung die Mieter
(Mieter = Frau, Lebensabschnittsgefährte und zwei Kinder.

meines Wissens gilt für diese Konstellation eine Sonderregelung (2 Wohnung im Haus, eine vom VM bewohnt, die andere vermietet). Der Vermieter kann hier jederzeit fristgerecht kündigen, braucht also nicht einmal Eigenbedarf geltend zu machen. Evtl. gelten aber andere Fristen. Aber IANAL. Sowas sollte tunlichst mit einem Anwalt abgeklärt werden.

Gruß, Niels

Hi, was soll das denn?
Gerade mit dem geschilderten Fall hat der Link was zu tun!
Ausser, dass sich d. Kündingungsfrist dann um 3 Monate verlängert, gibts dazu nix mehr zu sagen/schreiben.
Nach d. VIKA Holfäller, evtl. „oberlehrender“ Holzfäller?
MfG ramses90

Hallo ramses,

ob die Norm mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun hat, lässt sich eben nicht einfach durch Verweis auf die Norm beantworten.
Für die Subsumtion werden Juristen in der Regel ziemlich gut bezahlt.

Im Übrigen dürfte das bloße Auffinden einer Norm, die passen könnte, nicht die Schwierigkeit sein.

Grüße

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Qualität der Leistung bei manchen Juristen durchaus mit Mängeln behaftet ist. Dies ist menschlich, aber leider die Realität.
Dein Hinweis, dass dem juristischen Laien die Befähigung fehlt eigenständig juristische Texte lesen und verstehen zu können, lasse ich einfach mal unkommentiert.
Was ich mich allerdings frage ist, weshalb du hier im Forum liest, es ist in deinen Augen doch völliger Blödsinn. Oder habe ich da dein Geschreibse etwa falsch verstanden?

vnA

Hallo,

Dein Hinweis, dass dem juristischen Laien die Befähigung fehlt
eigenständig juristische Texte lesen und verstehen zu können,
lasse ich einfach mal unkommentiert.

Dass ein Laie juristische Texte lesen und verstehen kann, habe ich nicht angezweifelt. Es ging um die Subsumtion, und nicht einmal das habe ich angezweifelt, obwohl das sicher angebracht wäre, denn das muss man einfach lernen. Eine Rechtsnorm ist vollgestopft mit Tatbestandsmerkmalen (geschriebenen, oft auch ungeschriebenen), so dass es in der Tat eine sehr komplexe Aufgabe ist, einen gegebenen Sachverhalt unter den Tatbestand einer Norm zu subsumieren.
Insofern habe ich bemängelt, dass das Hinwerfen der Norm nicht ausreichen kann, um ein rechtliches Problem zu lösen.

Was ich mich allerdings frage ist, weshalb du hier im Forum
liest, es ist in deinen Augen doch völliger Blödsinn. Oder
habe ich da dein Geschreibse etwa falsch verstanden?

Das ist ein schönes Beispiel: Ich habe nirgends geschrieben, das alles sei völliger Blödsinn, auch nicht gemeint. Das ist deine Interpretation dessen, was ich geschrieben habe. Und so werden auch Normen interpretiert, wenn man nicht wirklich sauber subsumiert. Das Ergebnis ist eine falsche Beurteilung der (Rechts-)Lage.

Sorry, wenn das jetzt tatsächlich ein bisschen nach Oberlehrer klingt, aber es bringt einfach mehr, wenn man Probleme bespricht, dazu ist das Forum ja auch da.

Gruß Der Waldpoet

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Moin,
mir ist nicht klar was du mit dieser abschweifenden Diskussion erreichen möchtest. Das was ich mir denke schreibe ich hier nicht, da es aus dem Bereich der Spekulation kommt. Auf jeden Fall sind die Ausführungen für mich so weit vom UP entfernt und so nutzlos, dass für mich hier einfach Schluss ist.

Einen schönen Tag wünsche ich noch
vnA

PS: Juristen geben unserer Gesellschaft ihre Form. So sieht sie auch aus.