Hallo Wissende.
Ich habe gehört, daß findige Vermieter von ihren Mietern, statt einer zu verzinsenden Kaution, ein sogen. „zinsloses Mieterdarlehen“ kassieren.
Dieses wird dann zwar z.B. mit jährlich 2 oder 3 Prozent der Ursprungssumme (meist mit der Heizkostenabrechnung) an den Mieter zurückgezahlt, aber nicht verzinst. Schon gar nicht landet es auf einem Sonderkonto, das für den Mieter angelegt wurde.
Nicht nur, daß keine Verzinsung stattfindet, wird das Mieterdarlehen obendrein durch die kleckerweise Rückzahlung gemindert, sodaß es beim Auszug nach längerer Mietzeit gewaltig minimiert oder gar getilgt ist.
Im Mietvertrag wurde alles (genauso wie oben beschrieben) festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben, da sonst der Mieter die Wohnung nicht bekommen hätte.
Frage nur: ist sowas zulässig? Oder gar sittenwidrig und gilt am Ende als nicht geschrieben?
Für Antworten vielen Dank im vorraus,
Gruß,
Gerhard