Mieterhöhung nach Kündigung

Ein Vermieter hat seine Wohnung verkauft, der neue Vermieter kündigt den Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Gleichzeitig stellt er ihm z.B. 20 Tage vor Ablauf des Monats eine Mieterhöhung aus sofort zum nächsten Monat und bezieht sich hier auf den aktuellen Mietspiegel.

  1. Darf der Vermieter dies überhaupt so kurzfristig machen? Gibt es hier nicht eine Frist von 3 Monaten vorher?
  2. In dem Schreiben liegt auch kein Mietspiegel bei, muss dies der Vermieter nicht beilegen?
  3. Auch geht der Vermieter einfach davon aus, das der Mieter die Erhöhung akzeptiert d.h. er fordert keine Zustimmung zur Erhöhung ein.
  4. Muss der Mieter eigentlich reagieren? Wenn Ja, reicht es wenn er einfach kurz widerspricht mit der Begründung das die Mieterhöhung nicht dem BGB entspricht?

Hallo Blue147,
mit welcher Begründung hat denn der neue Vermieter gekündigt? Oder möchte der fiktive Mieter ohnehin ausziehen?
Die Mieterhöhung geht so in dieser Form NICHT. Auf eine unwirksame Mieterhöhung muss der Mieter nicht reagieren. (Das muss er im Grunde nicht einmal bei einem wirksamen Mieterhöhungsverlangen, dann müsste der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen - was in dem Fall, dass der Mieter evtl. ohnehin ausziehen will, sinnlos sein dürfte. Möchte der Mieter weiter dort wohnen, sollte er - evtl. beim Mieterbund - die Mieterhöhung prüfen lassen, denn sonst geht er das Risiko ein, dass bei einem berechtigten Verlangen der Vermieter vor Gericht Recht bekommt und der Mieter dann auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss.)
Eine Mieterhöhung kann erst zum Ende des zweiten vollen, auf das Erhöhungsverlangen folgenden Monats erfolgen. (In dem fiktiven Fall also die 20 Resttage des laufenden Monats + 2 Monate)
Google doch mal nach Mieterhöhungsverlangen, da findest du auch die konkreten formellen Voraussetzungen, die ein solches Verlangen erfüllen muss.
Gruß florestino

Danke schon einmal!
Der Mieter möchte nicht ausziehen, der Vermieter meldet Eigenbedarf an!

Und für wen meldet er Eigenbedarf an? Hat er das angegeben? Will er selbst einziehen?