Ein Vermieter hat seine Wohnung verkauft, der neue Vermieter kündigt den Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
Gleichzeitig stellt er ihm z.B. 20 Tage vor Ablauf des Monats eine Mieterhöhung aus sofort zum nächsten Monat und bezieht sich hier auf den aktuellen Mietspiegel.
- Darf der Vermieter dies überhaupt so kurzfristig machen? Gibt es hier nicht eine Frist von 3 Monaten vorher?
- In dem Schreiben liegt auch kein Mietspiegel bei, muss dies der Vermieter nicht beilegen?
- Auch geht der Vermieter einfach davon aus, das der Mieter die Erhöhung akzeptiert d.h. er fordert keine Zustimmung zur Erhöhung ein.
- Muss der Mieter eigentlich reagieren? Wenn Ja, reicht es wenn er einfach kurz widerspricht mit der Begründung das die Mieterhöhung nicht dem BGB entspricht?