Mieterhöhung rückwirkend für 1 Jahr

Hallo Ihr!

Ist es einem Vermieter erlaubt eine Mieterhöhung rückwirkend für ein komplettes Jahr nachzuverlangen???

Danke schon mal und viele Grüße,
Matze B.

keine nebenkostenabrechnung?

Hallo Ihr!Hallo Matze,

Ist es einem Vermieter erlaubt eine Mieterhöhung rückwirkend
für ein komplettes Jahr nachzuverlangen???

Zur Sicherheit will ich noch einmal nachfragen. Der fiktive Mieter hat also z.Bsp. mit Schreiben vom 01.02.06 die Miete erhöht und verlangt den höheren Mietzins rückwirkend ab 01.02.05? Das ist natürlich nicht möglich! Siehe auch §557 ff des BGB.

handelt es ich tatsächlich um die reine Miete oder um eine Nebenkostenabrechnung? KannstDu mal einen Text schreiben, was Dein erfundener Vermieter tatsächlich (Wortlaut) geschrieben haben könnte?

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen B.,

danke für die schnelle Antwort. Ich werde gerne noch mehr schreiben, bin aber grade noch bei der Arbeit, deswegen wird es wohl erst heute Abend oder morgen was.

Trotzdem schon mal Danke,
Matze B.

Hi Matze,

Ist es einem Vermieter erlaubt eine Mieterhöhung rückwirkend
für ein komplettes Jahr nachzuverlangen???

klar ist das erlaubt. Dem Mieter ist aber ebenso erlaubt, auf eine solche Mieterhöhung zu pfeifen und zugunsten des Vermieters zu unterstellen, dass selbiger sich verschrieben hat.

Gruß Ralf