Mieterhöhung - was tun?!

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Vermieter erhöht die Miete mit Bezug auf Mietspiegel.
Mieter widerspricht.

ABER:
Vermieter bewegt sich innerhalb des Mietspiegels. Ist also von dieser Seite her im Recht. (auch sonst, Form, Fristen, max. Erhöhung, alles korrekt)

Gibt es trotzdem für den Mieter eine Möglichkeit die Mieterhöhung abzuwenden? (ohne zu kündigen)
z.B. durch Vergleichswohnungen?
(Welche nachweislich deutlich günstiger sind.)

Oder besteht hier keine Möglichkeit.
Denn der Vermieter wird natürlich notfalls den gerichtlichen Weg gehen.
Ohne Aussicht auf Erfolg wäre der Mieter ja blöd, sich darauf einzulassen.

Vielen Dank für die Infos.

VG J.

Ich sehe da schwarz.
Wenn der Mieter alle Fristen eingehalten hat und die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist hilft nur noch ein Gespräch, vielleicht lässt sich der Vermieter ja überreden, die Erhöhung evtl. zumindest noch ein paar Monate auszusetzten!!?

Hey,

du meinst, weil der Vermieter sich innerhalb des Mietspiegels bewegt?

Denn die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist niedriger. Also wenn man eben im Immoscout schaut. Selber Ortsteil, annähernd gleiche Größe und Ausstattung, Lage, etc. diese Wohnung sind günstiger.
Das zählt also nicht?

Danke + VG

Hallo,

Denn die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist niedriger. Also
wenn man eben im Immoscout schaut. Selber Ortsteil, annähernd
gleiche Größe und Ausstattung, Lage, etc. diese Wohnung sind
günstiger.
Das zählt also nicht?

Nein, nicht unbedingt…
Zum Thema Mietspiegel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel

Den müsstest Du haben, bzw für das betreffende Haus einen machen (lassen) um das genau zu erfahren.

Gruß
M.

Auch ein Hallo,

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Vermieter erhöht die Miete mit Bezug auf Mietspiegel.
Mieter widerspricht.

Jetzt sollte man abwarten, wie der Vermieter reagiert, denn der Mieterhöhung wurde widersprochen.

Schönen Tag noch.

ABER:
Vermieter bewegt sich innerhalb des Mietspiegels. Ist also von
dieser Seite her im Recht. (auch sonst, Form, Fristen, max.
Erhöhung, alles korrekt)

Gibt es trotzdem für den Mieter eine Möglichkeit die
Mieterhöhung abzuwenden? (ohne zu kündigen)
z.B. durch Vergleichswohnungen?
(Welche nachweislich deutlich günstiger sind.)

Oder besteht hier keine Möglichkeit.
Denn der Vermieter wird natürlich notfalls den gerichtlichen
Weg gehen.
Ohne Aussicht auf Erfolg wäre der Mieter ja blöd, sich darauf
einzulassen.

Vielen Dank für die Infos.

VG J.

Hi,

der Mietspiegel der betreffenden Gemeinde liegt vor.
Wie gesagt, hier ist alles soweit im korrekten Rahmen.

Es geht lediglich darum, ob man mit vergleichbaren Objekten eine realistische Chance hat, um die Mieterhöhung zu kommen.

Wenn man quasi mit Vergleichobjekten beweisen kann, dass

  • der Vermieter gemäß dem Mietspiegel zwar im Recht ist
  • die Mieten, die in diesem Ortsteil üblicherweise für vergleichbare Objekte verlangt werden, aber deutlich (ca. 50-80 EUR/Monat kalt) niedriger sind.

Um noch zu ergänzen:
Der Vermieter beharrt auf die Erhöhung, da sonst eben der gerichtliche Weg beschritten werden muss.

Vielen Dank.

VG

Jetzt sollte man abwarten, wie der Vermieter reagiert, denn
der Mieterhöhung wurde widersprochen.

Schönen Tag noch.

Leider kein schöner Tag.

Der Vermieter hat (im Gegensatz zum 1. Schreiben) nun auf den Widerspruch sehr professionell reagiert. Scheint, als ob hier bereits juristischer Rat eingeholt wurde.
Beharrt weiterhin auf der Erhöhung, weist nochmals drauf hin, dass die Zustimmung des Mieters zwingend ist, da es sonst eben über den juristischen/gerichtlichen Weg gehen muss.

Und hier stellt sich eben die Frage (weiter unten auch schon geschrieben), ob der Mieter mit Vergleichsobjekten eine Chance hat, hier bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu „gewinnen“.

Danke.

VG

Hi,

der Mietspiegel der betreffenden Gemeinde liegt vor.
Wie gesagt, hier ist alles soweit im korrekten Rahmen.

Es geht lediglich darum, ob man mit vergleichbaren Objekten
eine realistische Chance hat, um die Mieterhöhung zu kommen.

Wenn man quasi mit Vergleichobjekten beweisen kann, dass

  • der Vermieter gemäß dem Mietspiegel zwar im Recht ist
  • die Mieten, die in diesem Ortsteil üblicherweise für
    vergleichbare Objekte verlangt werden, aber deutlich (ca.
    50-80 EUR/Monat kalt) niedriger sind.

Um noch zu ergänzen:
Der Vermieter beharrt auf die Erhöhung, da sonst eben der
gerichtliche Weg beschritten werden muss.

Hi, um auch als Mieter auf der sicheren Seite zu sein, geht man damit zu einem Fachanwalt. In einem Forum wird das nicht rechtssicher beantwortet werden können. Zumal noch nicht mal angegeben wird wie hoch denn prozentual die Mieterhöhung ausfallen soll.
MfG ramses90

Vielen Dank.

VG

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Hallo,

denn der Mieterhöhung wurde widersprochen.

Der Vermieter …
Beharrt weiterhin auf der Erhöhung, …

Mein Rat: Falls der Mieter weiter da wohnen bleiben will, zahlt er die Mieterhöhung. Es ist völlig legal, dass der Vermieter die Miete im erlaubten Rahmen erhöht. Wenn das dem Mieter nicht passt, hat er die Möglichkeit, sich eine neue (preiswertere) Wohnung zu suchen, z.B. eine der Vergleichswohnungen, die er dem Vermieter vorlegen wollte. Oder der Mieter kann eigenes Wohneigentum erwerben.

Ein Vermieter ist vor allem darauf bedacht, Einnahmen zu erzielen (sonst würde ihm irgendwann das Finanzamt aufs Dach steigen), die seine Kosten decken und eine Werterhaltung ermöglichen. Wenn noch ein paar Kröten übrigbleiben ist es auch schön.
Man kann wohl vom Vermieter kaum erwarten, dass ausgerechnet er sich aus dem Kreislauf der allgemeinen Preiserhöhung herausnimmt.

Gruß, Heiko

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