Mieterhöhung wg. angebl. höhere Mietfläche als im Mietvertrag vereinbart

Hallo Experten,was kostet circa ein Gutachter für die Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche. Das Gutachten müsste gerichtsverwertbar sein.
(Wir sind seit mehr als 10 Jahren Mieter eines Einfamilienhauses. Unser Vermieter begründet eine Mieterhöhung damit, dass die Wohnfläche um rd. 17 qm (also mehr als 10 %)  höher sei als im Mietvertrag vereinbart.).

Für Ihre Rückantwort vielen Dank im Voraus.

Hallo,
da sollten Sie schon mal einen Fachanwalt für Mietrecht fragen !
Frohe Ostern  USKO

Frage kam doppelt ! Nochmal: einen Fachanwalt fragen !
Und nochmal frohe Ostern - der Osterhase…

Hallo,
was ein Gutachten kostet, ist sehr sehr unterschiedlich.
Der einfachere Weg ist, dass Sie zum Liegenschaftsamt gehen (mit der Mieterhöhung-sonst könnte man Ihnen die Einsicht verwehren) und dort sind genau die m² der einzelnen Räume anhand der Bauzeichnung zu ersehen. Im Normalfall hat der Vermieter diese m²-Angaben beim Bau des Hauses/jeder Wohnung erstellt bekommen, um eine Vermietung zu ermöglichen. Hier hängt ja das Finanzamt und wer weiß ich nicht alles mit drin.
Ist die Wohnung tatsächlich größer (alles über 10m²), müssen Sie das natürlich bezahlen-aber nicht rückwirkend, sondern erst ab Kenntnisnahme!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

MfG

Waldi64

Nein, konntest du nicht!
Wenn man so gar keine Ahnung hat, muss man hier im Forum auch nichts schreiben.
Das Liegenschaftsamt hat keine Bauakten. Es verwaltet die Grundstücke und Gebäude des Kreises/ der Gemeinde.
Die Bauakten gibt es bei der Bauaufsicht. Ein Mieter hat nur Zugriff mit Vollmacht des Grundstückseigentümers. Die Bauakten die man dort einsehen kann und die ggf. vorhandenen Berechnungen haben mit einer Wohnflächenberechnung rein gar nichts gemeinsam.
Dem Finanzamt sind diese Zahlen auch völlig gleichgültig. Das ist nur an Kosten und Erträgen interessiert.
Wohnflächenberechnungen fertigen Architekten ggf auch Gutachter. Eine Nachfrage beim Amtsgericht oder beim Mieterverein könnte zum Erfolg führen.
Die Kosten derartiger Gutachten errechnen sich nach der Honorarordnung.

vnA

Hallo!

Spielt die tatsächliche Wohnfläche denn überhaupt eine Rolle ? Vermieter kann doch im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten erhöhen, er muss „nur“ den Mietspiegel oder Vergleichsobjekte anführen. Und dann gibt’s ja noch die Kappungsgrenze.

Gut, wenn er nun Häuser mit 120 m" anführt als Vergleich und das vorliegende hat laut Vertrag nur 100 m² dann könnte die echte WF schon eine Rolle spielen.

Frage klingt fast so, als ob Vermieter nachträglich mehr verlangt weil WF größer ist. Das geht nicht !
Das geht nur umgekehrt, Mieter könnte mindern, wenn WF wesentlich kleiner als im Vertrag genannt wäre.

Jeder Architekt oder hier vielleicht besser ein Sachverständiger(vereidigter Sachverst. für das Bauwesen und die Bewertung von Grundstücken /Gebäuden) kann die WF nachmessen und dokumentieren. Pläne sind dazu nicht erforderlich. Pläne zeigen ja nicht den tatsächlichen Zustand.
Reine Stundensatzarbeit, vielleicht 1 Std. vor Ort und 1-2 Std. im Büro.

250 -375 € + Pauschalen für Fahrt und Nebenkosten + MWSt ?

MfG
duck313

Hallo,

also die Kosten eines Gutachters weiß ich nicht.

Messen Sie doch erst einmal selber nach. Und berücksichtigen Sie die Wohnflächenverordnung. Die wird normalerweise zur Bemessung verwendet, wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag etwas anderes angegeben ist.

Die Vermessung kann lt. Mietvertrag auch nach Din 277 oder Din 283 erfolgen. Dann ist es anders. (vgl. https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietver… )
Auf dieser Seite gab es einen interessanten Hinweis:
„Es kommt aber auch vor, dass die Wohnung größer ist als im Mietvertrag steht. Dann hat der Vermieter Pech, denn er kann deswegen keine Miete für die Vergangenheit nachfordern. Er darf aber immerhin bei einer Mieterhöhung und bei der Abrechnung der Nebenkosten die tatsächliche Größe der Wohnung berücksichtigen, wenn die Abweichung erheblich ist, also mehr als 10 %. Teilweise geben die Gerichte aber vor, dass er dabei einen gewissen Abschlag machen muss.“

Aber vielleicht wissen Sie das alles schon. Dann nichts für ungut.

Gruß Elfriede

Hallo,
vieles ist schon sehr richtig geschrieben; keine rückwirkende Erhöhung, Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenberechnungs VO, aber auch an der alten DIN kann man sich orientieren.
Meine praktische Empfehlung, mit dem Vermieter reden und evtl. gemeinsam die Räume ausmessen, dann ggf. über eine Änderung im Mietvertrag verhandeln und vereinbaren, wie auch eine zukünftige Miethöhe.
Der Vermieter kann nach Mietspiegel oder bei Bezug auf Vergleichswohnungen eine Mieterhöhung verlangen und die Wohnfläche sowohl alt als auch neu (mit Beweisführung) zu Grunde legen. Ersitzt am besseren Ende!
Im Interesse eines zukünftigen Umganges miteinander sollte man reden.
Gruß suver

Natürlich geht das auch andersrum. Voraussetzung ist natürlich, dass im Mietvertrag ein m²-Preis als Ausgangslage der Mietpreisfindung genutzt wurde.
Für den Preis wird es das Gutachten nicht geben. Alleine das Aufmaß dauert - je nach Größe und Komplexität - erheblich länger.

vnA

Hallo,

am einfachsten ist es, einen Gutachter zu fragen. Dabei ist es von Bedeutung, ob es sich bei den relevanten Wohnflächen um Räume mit normaler Deckenhöhe handelt, oder ob auch Mansardenzimmer oder sonstige Flächen (Balkon/Terasse) die nicht voll gerechnet werden dürfen, vorhanden sind.

Im Übrigen glaube ich, dass es Sache des Vermieters ist, zu beweisen, dass die Wohnfläche größer ist, als im Mietvertrag angegeben. Davon abgesehen, würde ich als Hausbesitzer von Anfang an wissen, was mein Haus an Wohnfläche hat.

Helmut

Hallo,

am einfachsten ist es, einen Gutachter wegen ungefährer Kosten zu fragen. Dabei ist es von Bedeutung, ob es sich bei den relevanten Wohnflächen um Räume mit normaler Deckenhöhe handelt, oder ob auch Mansardenzimmer oder sonstige Flächen (Balkon/Terasse) die nicht voll gerechnet werden dürfen, vorhanden sind. Im Übrigen glaube ich, dass es Sache des Vermieters ist, zu beweisen, dass die Wohnfläche größer ist, als im Mietvertrag angegeben. Davon abgesehen, würde ich als Hausbesitzer von Anfang an wissen, was mein Haus an Wohnfläche hat.

Helmut

Unterstellt, sowohl der Mietzins wie Umlageschlüssel der Betriebskosten wurde mit Bezug zur Wohnfläche vereinbart, darf der VM ab sofort selbstverständlich sowohl ein Mieterhöhungsverlangen wie die Abrechnung der BK nach diesem tasächlichen Wert vornehmen, wenn er derart hoch abweichen sollte.

Käme es über die behaupteten 17 qm zum Streit, würden die Kosten eines durch Gerichtsbeschluss bauftragten Gutachters als Prozesskostenart demjenigen zufallen, der im Rechtstreit den Kürzeren zieht.

Wollte man das zur Vermeidung einer Klage außergerichtlich klären, könnte man sich mit dem Vermieter dahingehend einigen, die Forderung auf Grundlage eines Gutachtens beiderseits anzuerkennen und über die Kosten eine einvernehmliche Regelung treffen.

Welche Gutachter auch bei Gericht zugelassen wären, klärt man in der Geschäftstselle des zuständigen Gerichts.

Die Kosten liegen im niedrig dreistelligen Bereich.

G imager

Selbst (vom Mieterverein) oft Wohnung vermessen, gab es nie Streit wenn Vermieter anwesend war und gemeinsam Protokoll unterschrieben wurde. Kosten 10 € für Mitglieder des Mietervereins. Selbstverständlich amtsgerichtlich anerkannt! Gutachterkosten berechnen mehrere hundert Euro, Anfahrt, Arbeitszeit, Ausfertigung, Mehrwertsteuer usw. Oder einfach mal selber nach Wohnflächenberechnungs VO ausmessen und dann mit dem Vermieter reden und verhandeln. Ist immer besser als vor Gericht zu streiten.
P.S.
Die Angaben beim Liegenschaftsamt sind Grundrissmaße und enthalten selten (eigentlich nie) die genaue Wohnfläche nach der Betriebs und Nebenkosten abgerechnet werden.