Hallo,
Dora hat bereits Auskunft gegeben. Zahle die Kaution auf ein Sparbuch ein, lasse den Zusatzvermerk Kautionsguthaben vornehmen und dann das Sparbuch an den Vermieter. Bitte in solchen Fällen nie Bargeld. Der Vermieter ist grundsätzlich ab Zugang des Geldes verpflichtet das Kautionsgeld anzulegen. Wenn er aber wie hier auf Bargeld besteht, darf man in den meisten Fällen von wirtschaftlichen Problemen des Vermieters ausgehen. In derartigen Fälen muss der Mieter auch davon ausgehen, wenn ein Mangel besteht, den der VM beseitigen muss, dass dieser alles unternimmt um nichts tun zu müssen - weil eben die finanzielle Basis fehlt.
Ich empfehle in solchen Dingen, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist und auch keine mündliche Zusage besteht, sofern der Mieter nicht unter Zeitdruck steht, sich nach anderem Wohnraum umzusehen.
Im Übrigen ist genauso auf der anderen Seite Vorsicht geboten, wenn jemand die Kaution nicht in drei Monatsraten, sondern in zwölf Monatsraten abstottern will.
Gruss Günter
ich hab noch mal eine mietrechtliche Frage: Gesetzt den Fall,
ein Mieter möchte eine neue Wohnung anmieten. Alle Fragen sind
geklärt, die beiden Parteien sitzen da und möchten den
Mietvertrag unterzeichnen. Nun kommt noch die Frage der
Mietsicherheit (Kaution) auf. Der Mieter kennt es so: Er
eröffnet ein Sparbuch, zahlt dort die Kautionssumme ein, das
Sparbuch kriegt dann diesen Pfändungsvorbehalt oder wie das
heißt, der Vermieter erhält das Sparbuch. Dieser Vermieter
möchte aber in bar bezahlt werden und sagt, er legt das Geld
dann „irgendwie für den Mieter an“. Was muss in diesem
theoretischen Fall der Mieter beachten?
Danke und liebe Grüße
Rosa