Mietkaution

Guten Abend,

ich hab noch mal eine mietrechtliche Frage: Gesetzt den Fall, ein Mieter möchte eine neue Wohnung anmieten. Alle Fragen sind geklärt, die beiden Parteien sitzen da und möchten den Mietvertrag unterzeichnen. Nun kommt noch die Frage der Mietsicherheit (Kaution) auf. Der Mieter kennt es so: Er eröffnet ein Sparbuch, zahlt dort die Kautionssumme ein, das Sparbuch kriegt dann diesen Pfändungsvorbehalt oder wie das heißt, der Vermieter erhält das Sparbuch. Dieser Vermieter möchte aber in bar bezahlt werden und sagt, er legt das Geld dann „irgendwie für den Mieter an“. Was muss in diesem theoretischen Fall der Mieter beachten?
Danke und liebe Grüße
Rosa :smile:

Der Miete bekommt eine Quittung für die Kaution es muss draufstehen, daß dies für den MVertrag xxyyzz ist und Wohnung woimmerauch.
Die Anlage der Kaution ist gesetzlich geregelt. 3Monate ges. Kündigung, gibt derzeit 1% Zins.
Der Mieter sollte sich zusichern lassen, daß er den Einzahlungsbeleg oder eine Kopie davon bekommt. Personalausweis zeigen lassen u. Personalausweisnr des VM draufschreiben wenn man unsicher ist.
Jakob

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Guten Morgen,

nie und nimmer würde ich die Kaution in bar hinterlegen! Wenn Du weiter unten liest, dann siehst Du welch ein Ärger sich hieraus ergeben kann!!! Denn so ist man schlechter gestellt, als wenn man lediglich dies Verbürgung übernimmt!!!

Gruß
Dora

Hallo,

Dora hat bereits Auskunft gegeben. Zahle die Kaution auf ein Sparbuch ein, lasse den Zusatzvermerk Kautionsguthaben vornehmen und dann das Sparbuch an den Vermieter. Bitte in solchen Fällen nie Bargeld. Der Vermieter ist grundsätzlich ab Zugang des Geldes verpflichtet das Kautionsgeld anzulegen. Wenn er aber wie hier auf Bargeld besteht, darf man in den meisten Fällen von wirtschaftlichen Problemen des Vermieters ausgehen. In derartigen Fälen muss der Mieter auch davon ausgehen, wenn ein Mangel besteht, den der VM beseitigen muss, dass dieser alles unternimmt um nichts tun zu müssen - weil eben die finanzielle Basis fehlt.

Ich empfehle in solchen Dingen, wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist und auch keine mündliche Zusage besteht, sofern der Mieter nicht unter Zeitdruck steht, sich nach anderem Wohnraum umzusehen.

Im Übrigen ist genauso auf der anderen Seite Vorsicht geboten, wenn jemand die Kaution nicht in drei Monatsraten, sondern in zwölf Monatsraten abstottern will.

Gruss Günter

ich hab noch mal eine mietrechtliche Frage: Gesetzt den Fall,
ein Mieter möchte eine neue Wohnung anmieten. Alle Fragen sind
geklärt, die beiden Parteien sitzen da und möchten den
Mietvertrag unterzeichnen. Nun kommt noch die Frage der
Mietsicherheit (Kaution) auf. Der Mieter kennt es so: Er
eröffnet ein Sparbuch, zahlt dort die Kautionssumme ein, das
Sparbuch kriegt dann diesen Pfändungsvorbehalt oder wie das
heißt, der Vermieter erhält das Sparbuch. Dieser Vermieter
möchte aber in bar bezahlt werden und sagt, er legt das Geld
dann „irgendwie für den Mieter an“. Was muss in diesem
theoretischen Fall der Mieter beachten?
Danke und liebe Grüße
Rosa :smile:

Danke Euch Dreien :smile:
Guten Abend
und Dankeschön an Euch drei für die schnellen und hilfreichen Antworten!

Gruß
Rosa