Mietkaution

Hallo,

Eine Anlage der Kaution durch den Vermieter erscheint sinnvoll und unkompliziert, jedoch braucht dieser das nur „zum üblichen Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist“ anzulegen. Die Anlage per Sparbuch ist Mieter A ebenfalls zu niedrig verzinst.

Jetzt die Überlegung von Mieter A:

  1. Die Anlage per Bankbürgschaft / Bankgarantie.
    Mieter A versteht das so: Der Mieter gibt der Bank die Zahlungszusage, erbringt monatlich ein Entgelt, kann dafür aber den Kautionsbetrag für sich bahalten und diesen höherverzinst anlegen.
    (stimmt das so?)
  2. Mieter A legt die Kaution höher verzinslich an und verpfändet diese dann. Hier die Frage: Welche Formen kann man verpfänden. z.B. auch Tagesgeldkonten?
  3. Könnte Mieter A den Vermieter auch überzeugen den Kautionsbetrag auf ein Tagesgeldkonte anzulegen (also das dann als Sonderkonto zu nutzen)?

Wozu würdet ihr raten bzw. welche der Vorgehensweisen sind noch fehlerhaft?
danke, kurambu

Hi kurambu,

Mieter A versteht das so: Der Mieter gibt der Bank die Zahlungszusage

das versteht der Mieter falsch: Die Bank gibt eine Zahlungszusage und kassiert dafür fette Kohle, die weit über den Erträgen aus einem Tagesgeldkonto liegt.

  1. Mieter A legt die Kaution höher verzinslich an und verpfändet diese dann. Hier die Frage:
    Welche Formen kann man verpfänden. z.B. auch Tagesgeldkonten?
  2. Könnte Mieter A den Vermieter auch überzeugen den Kautionsbetrag auf ein Tagesgeldkonte
    anzulegen (also das dann als Sonderkonto zu nutzen)?

zu 2. und 3.: Vermieter fragen, ob er mitspielen mag. Ich als Vermieter täte es nicht, als Mieter würde ich mich fragen, ob sich angesichts der zu erwartenden Erträge der Aufwand überhaupt lohnt: 1000 Euro Kaution bringen auf dem Sparbuch 20 Euro, als Tagesgeld 30 Euro.

Gruß Ralf

Hallo,

dranbeldier hat bereits weitergehende Ausführungen gemacht; eine Wiederholung erspare ich mir.

Eine Anlage der Kaution durch den Vermieter erscheint sinnvoll
und unkompliziert, jedoch braucht dieser das nur „zum üblichen
Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist“ anzulegen. Die
Anlage per Sparbuch ist Mieter A ebenfalls zu niedrig
verzinst.

Jetzt die Überlegung von Mieter A:

  1. Die Anlage per Bankbürgschaft / Bankgarantie.
    Mieter A versteht das so: Der Mieter gibt der Bank die
    Zahlungszusage, erbringt monatlich ein Entgelt, kann dafür
    aber den Kautionsbetrag für sich bahalten und diesen
    höherverzinst anlegen.
    (stimmt das so?)

siehe bereits die Antwort, allerdings bestimmt der VM wie die Kaution anzulegen ist und in welcher Form diese geleistet wird oder es wird vereinbart.

  1. Mieter A legt die Kaution höher verzinslich an und
    verpfändet diese dann. Hier die Frage: Welche Formen kann man
    verpfänden. z.B. auch Tagesgeldkonten?

Dieser Weg ist grundsätzlich zulässig. Der Mieter sollte immer selbst das Konto auf seinen Namen anlegen und dann das Spabuch oder bei einer anderen Geldanlage - jedoch keine spekulative Geldanlagen - eine Verpfändung an den VM aussprechen. Die Kautionsgeldanlage des Vermieters auf den eigenen Namen bringt ohnehin Probleme mit sich, zumindest hinsichtlich der Zinsertragsteuer.

  1. Könnte Mieter A den Vermieter auch überzeugen den
    Kautionsbetrag auf ein Tagesgeldkonte anzulegen (also das dann
    als Sonderkonto zu nutzen)?

wenn er sich überzeugen lässt, ok. Aber verpflichtet ist der VM nicht.

Grüsse Günter

Ich als
Vermieter täte es nicht, als Mieter würde ich mich fragen, ob
sich angesichts der zu erwartenden Erträge der Aufwand
überhaupt lohnt: 1000 Euro Kaution bringen auf dem Sparbuch 20
Euro, als Tagesgeld 30 Euro.

„Bei einer Kaltmiete von 750 Euro im Monat und einem Mietverhältnis über acht Jahre kommen - ein durchschnittlicher Zinssatz von einem Prozent auf einem normalen Sparbuch vorausgesetzt - Zinsen von nur 62,14 Euro zusammen. Wem es gelingt, den Vermieter zu einer höher verzinslichen Anlage auf einem Tagesgeldkonto zu überzeugen, der kassiert etwas über 200 Euro - eine durchschnittliche Verzinsung von drei Prozent vorausgesetzt.“

Das habe ich gefunden. Du hast Recht, die meisten Vermieter werden das wohl nicht mitmachen. na ja, trotzdem danke für die Antworten. Da ist der Traum vom großen Geld wohl geplatzt :wink:

Die Bankbürgschaft war mir selbner auch etwas spanisch, aber jetzt weiß ich wenigstes „das die Bank da nur den Mieter abkassiert“.

Gruß, kurambu