Hallo,
Eine Anlage der Kaution durch den Vermieter erscheint sinnvoll und unkompliziert, jedoch braucht dieser das nur „zum üblichen Zinssatz bei dreimonatiger Kündigungsfrist“ anzulegen. Die Anlage per Sparbuch ist Mieter A ebenfalls zu niedrig verzinst.
Jetzt die Überlegung von Mieter A:
- Die Anlage per Bankbürgschaft / Bankgarantie.
Mieter A versteht das so: Der Mieter gibt der Bank die Zahlungszusage, erbringt monatlich ein Entgelt, kann dafür aber den Kautionsbetrag für sich bahalten und diesen höherverzinst anlegen.
(stimmt das so?) - Mieter A legt die Kaution höher verzinslich an und verpfändet diese dann. Hier die Frage: Welche Formen kann man verpfänden. z.B. auch Tagesgeldkonten?
- Könnte Mieter A den Vermieter auch überzeugen den Kautionsbetrag auf ein Tagesgeldkonte anzulegen (also das dann als Sonderkonto zu nutzen)?
Wozu würdet ihr raten bzw. welche der Vorgehensweisen sind noch fehlerhaft?
danke, kurambu