Mietkaution

Hallo zusammen,

ich habe mal eine generelle :smile: Frage:

Kann der Vermieter nach Übergabe ( so ca. 2 Wochen später) und Rückzahlung der Mietkaution noch einen Teil der Kaution zu Ausbesserungsarbeiten (die bei Übergabe nicht vermerkt worden sind) zurückverlangen im Nachhinein?

Besten Dank vorab.

Grüße,
Sweet-Jane

Hallo

wenn im Übergabeprotokoll keine MÄngel aufgeführt sind - nein.
Es gibt aber Mängel, die man erst im Nachhinein feststellen kann und wie es dann aussieht?

Hi!
Danke für Deine Antwort. Hmmmm, also in diesem Szenario gab es kein Übergabeprotokoll. Aber mal angenommen, dass der Vermieter sich 2 Wochen nach Kautionsrückgabe über eine Abnutzung eines billigen Teppich beschwert, was dann?

Hallo

wenn im Übergabeprotokoll keine MÄngel aufgeführt sind - nein.
Es gibt aber Mängel, die man erst im Nachhinein feststellen
kann und wie es dann aussieht?