Hallo zusammen,
ich habe mal eine generelle Frage:
Kann der Vermieter nach Übergabe ( so ca. 2 Wochen später) und Rückzahlung der Mietkaution noch einen Teil der Kaution zu Ausbesserungsarbeiten (die bei Übergabe nicht vermerkt worden sind) zurückverlangen im Nachhinein?
Besten Dank vorab.
Grüße,
Sweet-Jane