Mietkautionkonto

Meine neue Mieterin hat mir die Mietkaution auf mein privates Konto überwiesen. Jetzt wollte ich ein Mietkautionskonto eröffnen. Leider habe ich durch 2 Banken erfahren, dass dies nicht durch den Vermieter möglich ist. Gibt es noch andere Möglichkeiten???

Hallo Steffen , ich habe mit den Banken als Vermieter so meine ganz eigenen Erfahrungen in Zusammenhang mit Kautionssparbüchern gemacht…insofern solltest du vielleicht ganz froh sein , dass Deine Mieterin das so gemacht hat.Es ist zwar nicht ganz regelkonform aber immer noch besser als wenn dir die Bank selbst bei begründeten Zugriffswunsch und trotz Abtretung Dir den Zugriff nicht gewährt.

Hallo Steffen,
so weit ich weiß, muss der Vermieter die Kaution auf ein separates Konto (gewinnbringend, Zinsen) anlegen. Wobei Konto in diesem Fall sicher kein Girokonto ist. Da es sich bei der Kaution um eine längerfristige (hofft man doch) Anlage handelt, könnte ich mir auch ein Sparbuch o.ä. vorstellen. Hier ist der Nachteil, dass Du einen Teil Deines Freibetrages angeben musst. Das wäre die konservative Methode.
Viele Banken bieten neben dem Girokonto auch Sparkonten und/oder Unterkonten an. Ich will garnicht glauben, dass Du bei 2 Banken keine Lösung erfahren hast.
Es tut mir leid, dass ich Dir nicht wirklich weiterhelfen konnte. Vielleicht findest Du hier konstruktivere Lösungen.
www.mietkautionskonto.org
Fini2012

Meine neue Mieterin hat mir die Mietkaution auf mein privates
Konto überwiesen. Jetzt wollte ich ein Mietkautionskonto
eröffnen. Leider habe ich durch 2 Banken erfahren, dass dies
nicht durch den Vermieter möglich ist. Gibt es noch andere
Möglichkeiten???

Hallo Steffen,
was hast Du für Banken???
Der Mieter hat verschiedene Möglichkeiten der Hinterlegung der Kaution. So kann er z.B. ein Sparbuch anlegen und es Dir verpfänden.
Tut er das nicht, muss natürlich der Vermieter ein separates Konto für Mietkautionen anlegen. Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Kaution verzinslich anlegen. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die hinterlegte Summe mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst wird.
Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters: Der Vermieter wird als Treuhänder mit verschlüsselt - nicht als Kontomitinhaber. (Zinsen müssen vom Mieter versteuert werden).
Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters: Der Mieter wird als „Mieter“ mit in den Vertrag aufgenommen („Treugeber“) und ist nicht Kontomitinhaber. Da die Zinsen vom Vermieter versteuert werden müssen, erhält er eine Steuerbescheinigung, die er an den Mieter weitergeben sollte, damit dieser das bei seiner Steuererklärung geltend machen kann.

Hallo,

legen sie doch einfach ein separates Konto an.
Das wird dann wahrscheinlich nicht kostenlos sein.

Du kannst die Kaution auf ein Sparkonto einzahlen unter Deinem Namen mit der Hinterlegung, „Mietkaution“, dann gibst Du es dem neuen Vermieter und gut ist.

Dazu kann ich leider keine Aussage treffen

Bitten Sie die Mieterin Ihnen ein Sparkonto mit Bestand von 1 € zur Verfügung zu stellen, auf das Sie dann den Kautionsbetrag überweisen. Lassen Sie sich vom Mieter eine Verpfändungserklärung für dieses Konto als Kautionssparbuch unterschreiben. Legen Sie alles bei sich ab, bis irgendwasnn das Mietverhältnis endet. Dann verfahren Sie damit wie mit jeder anders geleisteten Kaution auch.

Hallo, ich verstehe nicht ganz. Sie können doch ein Konto eröffnen, auf welchem nur die Mietkaution deponiert wird. Die banküblichen Zinsen (derzeit 0,5-0,8%) werden gutgeschrieben und müssen dem Mieter bei dessen Auszug mit ausgezahlt werden.- Gruß, Achim

Hallo, tut mir leid, aber dazu kann ich keine Aussage machen.

Eklis64