Mietkautionssparbuch und verjährung

Hallo, folgender Sachverhalt.
Ich hatte im Jahr 1996 eine Wohnung in X bezogen und ein Mietkautionssparbuch auf den damaligen mieter ausgestellt. Im Jahr 1998 sind wir aus der Wohnung ausgezogen und haben dummerweise vergessen die Kaution einzufordern. Der damalige vermieter hat es auch vergessen; Nun nach einigen Jahren haben wir durch Zufall unseren allten Vermieter getroffen. Dieser hat uns mitgeteilt das er noch ein Sparbuch hat mit unserer damaligen Mietkaution!
Soweit so gut. Nun meine Frage. Kann ein solches Mietkautions Sparbuch verjähren bzw von der Bank einbehalten werden???
Danke für die Infos

Ähmmm…

Vieleicht mal FAQ:1129. ansehen und ggf. beachten.

Aber ich denke das verjährt nicht, habe selbst ein Sparbuch das seit 1984 nicht mehr benutzt worden ist und ich hole immer alle 2 -3 Jahre die Zinsen ab und lasse diese Gutschreiben.

LG Bernd

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Ein Sparbuch kann nicht verjähren, weil nur Ansprüche verjähren können. Die Ansprüche aus einem Sparbuch sind Darlehensvertragsansprüche und unterliegen als solche der Verjährung. Die Verjährung beginnt aber erst mit Fälligkeit, und hierzu bedarf es der Kündigung. Wenn man ein Sparbuch einfach nur herumliegen lässt, kündigt man das Darlehen nicht.

Levay