Mietkürzung

Hallo,
einmal angenommen ein Vermieter benutzt den Kellerraum einer Mietpartei für sich selber, um wieviel könnte die Miete gekürzt werden.
MfG
HP

Ist der Kellerraum im Mietvertrag erwaehnt ?
Wenn ja - dann den VM um Einbau eines Gitters/Tuer/Verschlags etc bitten und Schluessel dafuer darf nur der M haben.

Wenn es nur im Mietkuerzung geht, produziert man leicht durch sowas noch mehr Aerger.

Gruss
G

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Hallo,
einmal angenommen ein Vermieter benutzt den Kellerraum einer
Mietpartei für sich selber, um wieviel könnte die Miete
gekürzt werden.

Hallo,

zuerst mal mit dem VM klären, dass man den mitvermieteten Keller selbst nutzen will und er bitte seine Sachen entfernt. Dies ist aber nur aussichtsreich, wenn der Keller im Mietvertrag als mitvermietet enthalten ist. Den fehlenden Kellerraum kann der Mieter mit einer Mietminderun von höchstens 15 € - 20 € angehen.

Grüsse Günter