Mietminderung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

seit kurzem wird das Dach in der Einliegerwohnung bei mir im Haus ausgebaut (ich bin einzige Mieterin, die Einliegerwohnung gehört dem Vermieter und wird von ihm mehrmals im Jahr bewohnt). Das Haus hat Hanglage, d.h. die Haustür befindet sich im Dachgeschoss, Wohnräume im 1. Stock, Arbeitszimmer und Schlafräume im Untergeschoss.
Im Vorfeld erfuhr ich „per Zufall“ von diesen Baumaßnahmen, weil der Architekt sich das Dach von meinem Wohnzimmer aus ansehen wollte. Der Vermieter unterrichtete mich im selben Moment von dieser Baumaßnahme.
Der Durchbruch wurde innerhalb 3 Tagen erledigt mit entsprechendem Lärm.
Heute Früh verließ ich das Haus bevor die Handwerker eintrafen. Als ich heute Abend zurückkehrte, befand sich auf meinem Rasen vor meiner Terrasse ein Baugerüst, welches sich von dort bis hinauf auf´s Dach erstreckt. An allen meinen Fenstern befinden sich Raffrollos - keine Gardinen - weil ein Einblick in meine Räume aufgrund der Hanglage fast unmöglich ist.

Die Bauarbeiter betraten somit meinen Garten ohne mein Wissen, ohne mein Einverständnis und in meiner Abwesenheit. Sie hatten absolute Einsicht in meine Wohnräume, Schlafräume und in mein Arbeitszimmer.

Frage 1) Muss ich dieses Gerüst dulden
Frage 2) Kann ich Mietminderung geltend machen
Frage 3) wenn ja, in welcher Höhe

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mit einer Auskunft behilflich sein könnten.

Vielen Dank im Voraus, herzliche Grüße und ein schönes Wochenende.
Petra