Mietminderung/ Baulärm DRINGEND!

Tach zusammen!

Wer weiß es genauer … ?

Was ich herausgefunden habe ist folgendes:

Man kann eine Mietminderung in Höhe von ca. 20% - 60% bei Baulärm im Mietshaus geltend machen.

Wenn dieser Zustand (Baustelle) heute auftritt, dem Vermieter das direkt per FAX mitgeteilt / angezeigt wird, wie ist es denn dann genau mit der Minderung, wie wird sie berechnet?

Pro Tag ein dreißigstel von der Bruttomiete, oder wie wird das berechnet?

Vielen Dank für spontane Antworten,
Paul

Mag sein, das Baulärm als störend empfunden wird und
auch zur Mietminderung berechtigt.
In einem solchen Fall würde ich als Mieter jedoch
trotzdem nicht sofort zu diesem Mittel greifen.
So etwas eskaliert schon auch mal leicht.
Auch wenn man das an dieser Stelle durchsetzen kann,
der Vermieter wird das nicht vergessen. Ich denke
spätestens beim Auszug wird der Vermieter seine
Möglichkeiten ausschöpfen.
Ich denke sowas lohnt sich nicht - es sei denn, das
Verhältnis zwischen den Pareien ist eh schon angespannt.

Meine Meinung dazu

Gruß
Sascha

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Außerdem…
Hallo,

…sollte die Möglichkeit bestehen, mit den Bauarbeitern zu reden. So können die eventuell, wenn du z.B. von 13-14 Uhr deinen Schönheitsschlaf hälst, während dieser Zeit keine Lärmbelästigenden Geräusche wie Hilti o.ä. machen.

Gruß
Sticky

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Hallo,

Was ich herausgefunden habe ist folgendes:

Man kann eine Mietminderung in Höhe von ca. 20% - 60% bei
Baulärm im Mietshaus geltend machen.

Das ist zwar richtig, aber es kommt darauf, ob und wo sich der Lärm ergibt, im Haus, vor dem Haus oder wo. Sodann kommt es auf die Art des Lärms an.

Wenn dieser Zustand (Baustelle) heute auftritt, dem Vermieter
das direkt per FAX mitgeteilt / angezeigt wird, wie ist es
denn dann genau mit der Minderung, wie wird sie berechnet?

Die Mietminderung - meine Empfehlung - ich kenne das Urteil, dass von der Warmmmiete die Mietminderung gemacht werden darf - nur bei der Kaltmiete vornehmen und dann selbstverständlich prozentual und anteilig der Tage.

Pro Tag ein dreißigstel von der Bruttomiete, oder wie wird das
berechnet?

Bruttomiete / 30 ( oder 31 Tage ) x Anzhal der tage bei Lärm.

Die Frage lässt aber keine Empfehlung zu, sie ist nicht präzise und der Mieter sollte sich genau überlegen, was er als Lärm bezeichnet. Im Übrigen ist seit der Neuauflage der Lärmschutzverordnung Baulärm von für 6 Uhr durchgehend bis 20 Uhr erlaubt.

Grüsse Günter

Danke an alle, die …
sich an dieser Diskussion beteiligt haben!

Es regt zum Überdenken der Situation an.

Gruß an alle,
Paul