Mietminderung bei Arbeiten an Wasseranlage

Hallo,
in unserem Haus wird für 9 Tage an der Wasseranlage gearbeitet und das Wasser wird in dieser Zeit jeweils von 07-17 Uhr ausfallen.
Grundlegend ist diese Maßnahme ja nötig und ich bin auch kein Freund davon bei jedem Miniproblem gleich mit Minderungen um sich zu schmeißen, da aber unsere Vermietung zu der Sorte gehört, die Spielplätze lieber rückbaut, anstatt ein neues TÜV Gutachten zu erlangen, Grünanlagen und Müllplätze verkommen lässt und trotzdem zu jeder möglichen Gelegenheit die Miete maximal erhöht, würde ich gerne wissen, inwiefern und zu wie viel Prozent man in diesem Fall die Miete mindern kann.

Hallo,
eine Minderung muss immer schriftlich mit Fristsetzung zur Beseitung des Mangels angekündigt werden. Dann kannst Du ab dem Datum des Schreibens rückwirkend mindern. Die Höhe erfrage bitte beim Mieterbund, denn die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
Gruss Huftier

Wenn die Maßnahme , wie sie schreiben , notwendig ist , dann können sie keine Mietminderung durchsetzen. Lediglich wenn die Dauer erheblich über der Planung liegt , gäbe es Möglichkeiten.

Hallo, Sie haben eigentlich die Antwort selbst gegeben: wenn die Arbeiten nötig sind, ist keine Mietminderung möglich. Und wenn diese nötig sind, geschieht dies letztendlich zu Ihrem Vorteil. Dagegen vorzugehen wäre Schwachsinn.-Gruß, Achim

Hi, eine genaue Aussage kann ich dazu nicht machen. Bitte wende dich an den örtlichen Mieterverein, da kann man die sicher genaues dazu sagen.
Eklis64

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG