Mietminderung bei geringem wasserschaden

Hallo,

Wir haben im DG Renovierungsarbeiten vorgenommen, dabei ist es leider zu einem Wasserschaden gekommen, der auf die darunterliegende Wohnung übergetreten ist. Es enstand ein Wasserfleck an der Decke im Schlafzimmer und die Matratze der Mieterin ist nass geworden. Wir haben natürlich sofort reagiert und die Versicherung informiert, dass heißt der Schaden wird in Kürze behoben.
Die Mieterin kann aber zur Zeit das Schlafzimmer nicht nutzen und fordert eine Mitminderung von 50%.
Meine Frage konkret ist, ob diese 50% wirklich angemessen sind und wenn nicht, wieviel % wären „üblich“??

Hoffe könnt mir helfen.

Vielen Dank schon mal im Vorraus!

Hallo, ichkann

Hallo, leider kann ich euch in dieser Sache nicht weiterhelfen. Wir hatten einen Schaden im eigenem Haus.
Gruß

Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]