Mietminderung bei kaputter Heizung im Bad?

Hallo, ich habe noch eine mietrechtliche Frage…
Wenn nach Einzug festgestellt wird, dass die Heizung im Bad nicht funktioniert und die Rohre in der kompletten Wohnung (5 Zimmer, Küche, Bad) ausgetauscht werden müssen, was kann man von dem Vermieter verlangen? Es ist nun ja nicht mehr so warm und es würde ein paar Tage in Anspruch nehmen, an denen man in keinem Raum heizen kann. Außerdem müssten die betroffenen Wände neu tapeziert etc werden, was Kosten und Zeitaufwand bedeutet… Der Sanitär-Mensch hat gemeint, dass er es lieber erst im Frühjahr machen würde, wenn es wärmer ist und die Heizung nicht laufen muss. Allerdings müsste man dann den ganzen Winter über im Bad frieren (und es ist wirklich eiskalt…) bzw. jedesmal mit einem Heizlüfter heizen, der extrem viel Strom frisst… Wer kann mir Tipps geben??

5% Mietminderung von der Gesamtmiete LG Berlin Urt. 7.7.1992 63 S 142/92
wenn noch 18 Grad raumtemperatur erreicht werden

Jedoch OLG Koblenz hingegen 16.5.2002 5 U 1982/92 sieht hier schon 25% Minderung als angemessen an.

Auch AG Görlitz Urt. 3.11.97 1 C 1320/96 sieht hier 30% Minderung von der gesamtmiete als rechtens an wenn Räume nur mit 16-18 Grad warm werden

In einem weiteren Urteil LG berlin v. 25.1.1991 64 S 273/90 geht es von 50% Mietminderung aus, jedoch nur für die Zeit der heizperiode (Dezember - Februar)