Mietminderung bei Mängel bitte Helfen

Hallo, ich bitte schnell um Hilfe. Ich habe in meiner Wohnung im Schlafzimmer ein altes Holz Velux Dachfenster ( zum Kippen ) in der Dachschräge. Als es draußen anfing kälter zu werden merkte ich, dass das Fenster undicht ist und es durch alle Rizen zieht und pfeift. Ich wohne ca 5 Monate in der Wohnung und bin im Sommer eingezogen. Es ist eisig kalt in dem Zimmer und Heizen tut man quasi für draußen. Ich habe den Mangel sofort der Verwaltung gemeldet und die haben einen Fenstermonteur vorbei geschickt. Der meinte das die Fenster ca 40 Jahre alt sind und Holz nicht mehr üblich ist und es unbedingt gewechselt werden muss. Das ist jetz ca 2 Monate her und nix ist passiert. Der Monteur kennt auch meinen Vermieter und meinte, dass er sich nicht sicher ist ob sich dieser auf einen wechsel einlässt. Aber das kann doch nicht sein. Ich möchte nun eine Mietminderung durchziehen und würde gerne wissen ob ich noch ein Schreiben aufsetzen muss,oder der Kontakt vor 2 Monaten als Mangelanzeige reicht. Ebenso ob ich Rückwirkend Geld behalten kann. Selbst habe ich auch schon mit meinem Vermieter gesprochen,der tut jedoch so als ob man mich als allein wohnende junge Frau nicht ernst nehmen muss. Und das immerhin bei fast 800 Euro Miete. Bitte um Hilfe. Vielen Dank

Sorry aber das ist eher eine Frage für einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski

Hallo Emmi,
Mängel sollte man immer schriftlich dem Vermieter oder Verwalter mit angemessener Fristsetzung zur Behebung mitteilen.
Ist die Frist erfolglos verstrichen, kann man rückwirkend ab dem Datum des Schreibens mindern.
Für ein zugiges Fenster kann man 10% mindern von der Bruttomiete.

Guck auch mal da:
§ 536 b BGB,
§ 536 a Abs. 1 BGB,
$ 536 a Abs. 2 BGB

Gruss Huftier

Hallo guten tag bei 800 euro miete, kann man was verlangen,der vermieter ist auf jeden fall verpflichtet ein neues Fenster ein zubauen ,würde auch direkt den

Hallo, ich kann mir garnicht vorstellen, daß man gleich das ganze Fenster wechseln muß. Die Velux-Fenster haben Dichtungen, welche man auswechseln kann- man kann den Fensterrahmen an der Wandanschlußstelle zusätzlich mit Dichtmasse (Silikon oder dergl.)abdichten. Natürlich kann es sein, daß sich das ganze Fenster verzogen hat.
Folgender Link hilft evtl. weiter:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster…

Ein gewisser Luftdurchsatz ist nicht schlimm, wenn es jedoch zu einer Verschwendung von Heizenergie führt, ist das übliche Maß überschritten und berechtigt zur Mietminderung etwa um 10% der Kaltmiete während der Heizperiode.
Ich empfehle, nochmals den Vermieter schriftlich (am Besten Einschreiben/Rückschein) auf den Mietmangel hinzuweisen mit dem Hinweis, „2.Anzeige meines Ihnen bereits bekannten Mietmangels… sollte bis zu Datum xy nichts geschehen sein (etwa 2 Wochen zugeben), wird ein Handwerker mit der Behebung des Mangels beauftragt und die Kosten von der darauffolgenden Mietzahlung abgezogen“ ODER: „… werde ich bis zur Behebung des Mietmangels während der Heizperiode 10% an der Kaltmiete abziehen, dies entspricht der durchnittl. Mietminderung in Deutschland solchen Fällen.“

(Die Aktenzeichen der Gerichtsurteile siehe im genannten Link).
Bitte nicht auf Auswechseln der Fenster drängen, Ihnen würde es ja genügen, wenn die Fenster dicht sind, also einfach die Beseitigung der Undichtigkeit verlangen.-
Der Vermieter wird Sie dann garantiert ernst nehmen.
Mein persönl. Rat nach jahrzehntelanger Praxis: keine Emotionen mit hineinpacken in die Schreiben oder Telefonate: kühl und sachlich, d.h. höflich aber bestimmt sein Recht wahrnehmen.- Alles Gute
Gruß, Achim

Hey emmi23!!

Ich würde es ganz einfach machen
Setz ein Schreiben auf wo drin steht um was es geht also in deinen Fall das Dachfenster und setze den ne Frist von ca. 2Wochen um den Schaden zu beheben und wenn dann nichts passiert hälts du dir vor ein Teil der Miete zurück zu Buchen dann werden sich solch VERBRECHER schon bei dir melden Hoffe ich konnte dir weiter Helfen

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Zeigen Sie Ihrem Vermieter den bis dato nicht behobenen Sachmangel zum zweiten mal an und geben Sie bekannt, dass Sie wenn nicht innerhalb von 3 – 7 Tagen eine Austausch statt findet Sie die Miete = Kaltmiete + Nebenosten um mindesten 10% mindern werden.

Außerdem können Sie Ihren Vermieter darauf hinweisen, dass Sie notfalls auf Kosten des Vermieters den Austausch vollziehen werden.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen