Mietminderung bei Mängeln im Badezimmer

Guten Tag

Bei einem Mieter einer 60qm wohnung (410Euro Warm)Bestehen in der Wohnung zwei mängel die schon seit Einzug bestehen.

Es wurde beim einzug Mündlich ,vom Vermieter, versichert die Mängel Umgehend zu beseitigen.

Einzug war Oktober 2008.

Nur wurde trotz mehrmaliegem Nachfragen, beim Vermieter, bis heute keiner der Schäden behoben.

Bei den Mängeln Handelt es sich um folgendes:

-Sicherung des Durchlauferhitzers fliegt alle ca 5 minuten raus wenn die Badewanne bei 45 grad befüllt wird.

-Erheblicher Sprung im Waschbecken.

Nun zur Eigendlichen Frage.

Darf die Miete Gemindert werden und wenn um wieviel Prozent.

Muss die Mietminderung dem vermieter vorab Mitgeteilt werden?
Und wenn von wehm (Mieter oder Anwalt)?

Danke im vorraus für alle Antworten.

Hallo

die Mängel sollten schriftlich angezeigt werden, eine Frist gesetzt und ggf. eine Mietminderung in Aussicht gestellt werden.

Gruß

Danke erst mal

Und wie viel mietminderung kann man da ansetzen

Hallo

da gibt es Hinweise im Internet, einfach mal googeln.

Gruß

Habe ich schon…hab aber für diesen mehr oder wenger ``Spezielen´´ fall nichts gefunden.

Ob 15% in Ordnung wären?

Hallo

mit Minderung ist das immer so eine Sache…zuviel kann schlecht für Mieter sein und die genannte Summe ist ein bisschen viel.

Gruß