hallo,
mal angenommen, eine Person mietet eine Wohnung. Im Mietvertrag wird ein Keller angegeben. Dem Mieter wird von der Vermietung gesagt, dass noch ein Keller geräumt und dem Mieter zugeteilt. Das war MItte September.
Bis heute hat der Mieter, mehrmals angerufen und E-Mails geschrieben. Es wurde versrpochen demnächst ein Keller zuzuteilen.
Meine Fragen zu diesem fiktiven Fall:
1.) Kann der Mieter die Miete mindern?
2.) Wennja, Geht das auch rückwirkend?
3.) Wenn ja, Wieviel Pozent ist angebracht?
4.) Heißt Mietminderung, dass der Mieter die Minderung behalten darf oder, wenn der Mangel behoben ist, wird das geminderte Geld zurückbezahlt?
5.) Wie ist die Vorgangsweise? Brief oder E-Mail schreiben und dann die nächste Miete kürzen?
Bemerkung: NNehmen wir weiterhin an, dass eine Mietminderung bisher noch nicht vom Mieter gedroht wurde.
Vielen Dank schonmal?