Mietminderung, kein Keller

hallo,

mal angenommen, eine Person mietet eine Wohnung. Im Mietvertrag wird ein Keller angegeben. Dem Mieter wird von der Vermietung gesagt, dass noch ein Keller geräumt und dem Mieter zugeteilt. Das war MItte September.

Bis heute hat der Mieter, mehrmals angerufen und E-Mails geschrieben. Es wurde versrpochen demnächst ein Keller zuzuteilen.

Meine Fragen zu diesem fiktiven Fall:

1.) Kann der Mieter die Miete mindern?

2.) Wennja, Geht das auch rückwirkend?

3.) Wenn ja, Wieviel Pozent ist angebracht?

4.) Heißt Mietminderung, dass der Mieter die Minderung behalten darf oder, wenn der Mangel behoben ist, wird das geminderte Geld zurückbezahlt?

5.) Wie ist die Vorgangsweise? Brief oder E-Mail schreiben und dann die nächste Miete kürzen?

Bemerkung: NNehmen wir weiterhin an, dass eine Mietminderung bisher noch nicht vom Mieter gedroht wurde.

Vielen Dank schonmal?

Ich nehme mal an, dass der Fragesteller wenig bis gar keine Ahnung von der Materie hat (was ja an sich nichts schlimmes ist)
Dann sei dem Fragesteller geraten den fiktiven Mieter zu einem Anwalt oder dem Mietverein zu verweisen.
Mietminderung ist ein Feld in dem man unendlich viel falsch machen kann.

vnA

hallo,

mal angenommen, eine Person mietet eine Wohnung. Im
Mietvertrag wird ein Keller angegeben. Dem Mieter wird von der
Vermietung gesagt, dass noch ein Keller geräumt und dem Mieter
zugeteilt. Das war MItte September.

Bis heute hat der Mieter, mehrmals angerufen und E-Mails
geschrieben. Es wurde versrpochen demnächst ein Keller
zuzuteilen.

Meine Fragen zu diesem fiktiven Fall:

1.) Kann der Mieter die Miete mindern?

Ja, natürlich, denn der Kellerraum wurde ja mitvermietet.

2.) Wennja, Geht das auch rückwirkend?

Versuchen kann man es, wäre aber sicherlich nicht erfolgreich, aber zukünftig kann die Miete gemindert werden, wenn vermieteter Raum nicht zur Verfügung steht.

3.) Wenn ja, Wieviel Pozent ist angebracht?

Das dürfte keine große Summe sein, denn entgegen dem Wohnraum dient ein Keller ja nur als „Abstell/Lagermöglichkeit“.

4.) Heißt Mietminderung, dass der Mieter die Minderung
behalten darf oder, wenn der Mangel behoben ist, wird das
geminderte Geld zurückbezahlt?

Minderung bedeutet, dass für die Zeit, für die vertragliche Veeinbarungen nicht eingehalten werden, diese Zeit als „Schadensersatz“ angesehen wird.

5.) Wie ist die Vorgangsweise? Brief oder E-Mail schreiben und
dann die nächste Miete kürzen?

Brief mit Fristsetzung und Nachweis, dass der Brief auch zugegangen ist.

Bemerkung: NNehmen wir weiterhin an, dass eine Mietminderung
bisher noch nicht vom Mieter gedroht wurde.

Dann droht man dem Vemieter wegen Nichteinhaltung des Mietvertrages bezüglich der Nichtnutzung vermietetem Kellerraum eine Mietminderung von XX%, falls nicht bis zum . .2011 der vermietete Kellerraum zur Verfügung steht.

Vielen Dank schonmal?

MfG

Hallo,

2.) Wennja, Geht das auch rückwirkend?

Versuchen kann man es, wäre aber sicherlich nicht erfolgreich,

Und warum genau sollte das nicht gehen? Die Experten sehen das nämlich anders als Du:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderung.html

Minderung bedeutet, dass für die Zeit, für die vertragliche
Veeinbarungen nicht eingehalten werden, diese Zeit als
„Schadensersatz“ angesehen wird.

Eben. „Für die Zeit, für die vertragliche Veeinbarungen nicht eingehalten werden“. Du schreibst es ja selber.

5.) Wie ist die Vorgangsweise? Brief oder E-Mail schreiben und
dann die nächste Miete kürzen?

Brief mit Fristsetzung und Nachweis, dass der Brief auch
zugegangen ist.

Wozu genau die Frist?

Dann droht man dem Vemieter wegen Nichteinhaltung des
Mietvertrages bezüglich der Nichtnutzung vermietetem
Kellerraum eine Mietminderung von XX%, falls nicht bis zum .
.2011 der vermietete Kellerraum zur Verfügung steht.

Also jetzt doch nicht mehr rückwirkend?
Du solltest Dich jetzt schon mal irgendwann für irgendwas entscheiden.

Oder liegt es ganz einfach daran, dass Du wieder mal keine Ahnung hat und Dein google kaputt ist? Dann solltest Du aber endlich damit anfangen, Deinen Postings eine Warnung hinzuzufügen, dass man sich lieber nicht darauf verlassen sollte. Es gibt schließlich Leute, die kennen Dich noch nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

2 Like

ne da hast Du wohl recht, allerdings ist in diesem Fall die Sachlage ja eindeutig, daher denke ich, sollte die fiktive Person ohne einen Anwalt oder einen Mieterverein zurecht kommen.

Viele Grüße

Danke für Eure Antworten. Eure Meinungsverschiedenheit hilft der fiktiven Person allerdings gerade nicht weiter :smile:

Also: Ich habe gelesen 10% wären angebracht?

ne da hast Du wohl recht, allerdings ist in diesem Fall die
Sachlage ja eindeutig, daher denke ich, sollte die fiktive
Person ohne einen Anwalt oder einen Mieterverein zurecht
kommen.

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Ke…
http://www.datentransfer24.de/Mietminderungstabelle…

Dürfte sich dementsprechend so um 2%-5% bewegen.

Vorsichtshalber dennoch erwähnt:
Mietminderungen sollten immer fachlich abgesichert werden, weil bei unberechtigt angesetzter, oder unangemessen hoch angesetzter Mietminderung auch das passieren kann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Gruß
Maja

Hallo,

Also: Ich habe gelesen 10% wären angebracht?

Glaubst Du im wirklich, dass der Keller einen derart großen Anteil an der Miete wert ist? Das müsste der Mieter aber schon sehr gut begründen können. Vor allem, wenn man bedenkt, dass er eine fristlose Kündigung bekommt, wenn die Minderung nicht gerechtfertigt ist und die Mietschulden irgendwann auf zwei Monatsmieten ansteigen. Lies dazu mal: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Ich kenne die Wohnung aber nicht und kann deshalb wenig zur Höhe der Mietminderung sagen.

Und: ianal!
Gruß
loderunner

Danke, ein fiktiver Mieterverein wäre in diesem Fall wohl doch angebracht. :smile:

Danke für die Infos :smile: