Mietminderung rückwirkend möglich ?

Hallo liebes Forum, ich bin der neue.
Ich habe folgendes Problem:
Anfang Juli wurde in meiner Wohnung ein Wasserschaden festgestellt(nicht meine Schuld),daraufhin wurde eine Firma mit der Leckortung beauftragt und eine Woche später kamen Handwerker in meine Wohnung um sich einen Überblick zu verschaffen.Deren Kostenvoranschlag war wohl so hoch das die Gebäudeversicherung einen Gutachter rausschickte.Dieser Gutachter verlangte einen zweiten Kostenvoranschlag.Es tat sich Wochenlang nichts und jetzt hat doch die Firma die zuerst hier war vor vier Tagen so einen Bautrockner aufgestellt.Meine Küche muß wohl nächste Woche auch noch abgebaut werden.Das ganze soll min 14 tage dauern.
Das ist praktisch Baustelle Nummer eins!
Außerdem habe ich seit knapp 2 Monaten eine Baustelle direkt unter meinem Wohn und Schlafzimmer(das haus ist auf Pfeilern über den Bürgersteig gebaut), dort wird von der Stadt Glasfaserkabel verlegt.Die Bauarbeiten fangen um 7Uhr an und dauern meist bis 16uhr und sind so laut das man die Fenster schließen muß um sich halbwegs unterhalten zu können.Die Baumaschinen erschüttern den Boden so stark das zum teil der Tv empfang gestört wird( also die ganze Wohnung wackelt! )

Zusammenfassung:

-nasse Wand seit anfang juli
-Bautrockner in der Wohnung(min 14 Tage)
-Küche demontiert (min 14 Tage)
-Baustelle direkt unter der Wohnung seit 2 Monaten

Alle Fakten sind dem Vermieter bekannt und erst die Summe der Faktoren läßt mich über eine Mietminderung nachdenken.
Wie sollte ich jetzt vorgehen und in welcher Höhe die Mietminderung ansetzen?

Ich danke im voraus für hilfreiche antworten.

anybody

Hallo anybody,
wie kommst du auf mich als Experte in Sachen Mietrecht? Da kann ich nicht beraten, denn mit Tiefbau (wofür ich als Experte eingetragen bin) hat das nichts zu tun.
Ich wünsche dir bei anderen Experten mehr Erfolg.
Gruß Steffi

Hallo,
also wegen dem Baulärm kannst Du zwischen 20 und 60% mindern, wegen der Küche ca. 50%.
Es bleibt aber immer die Entscheidung des Gerichts.
Vor dem Mindern immer schriftlich den Vermieter mit Fristsetzung zur Behebung informieren, danach darf von der Bruttomiete gemidert werden.

Gruss Huftier

Nichts für ungut, bei den von mir eingegebenen Schlagworten kamst Du als Experten Empfehlung raus…
Ist mein erster Tag bei WWW, ich lerne also noch.
Dennoch danke für die Antwort.

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Die von Dir genannten % angaben habe ich so auch schon im Netz gefunden.Dort stand aber auch das man bis zu 6 Monate rückwirkend mindern könne.
Ich denke das beste wird sein mich im Mieterverein anzumelden, dann sollte ich rechtlich auf der sicheren Seite sein auch wenn das möglicherweise zu einer Verhärtung der Fronten führen kann.

Gruß Anybody

Guten Morgen,
rückwirkend gemindert werden kann nur ab dem Datum des Schreibens, in dem der Vermieter von den Umständen erfahren hat.
Der Mieterbund kostet im Jahr unter 100€, man hat jederzeit einen Anwalt zum abklären und Gerichtskosten (ich glaube die 1. Verhandlung) sind auch abgedeckt.

Gruss Huftier