Mietminderung, Trocknung, keine Dusche

Seit vier Wochen wird in einer 3Zimmer- Mietwochnung mit
Trockengeräten getrocknet. Zudem wurde zu Beginn die Dusche
Abgebaut weil die Fließen weg mussten. Es gibt keine
Badewanne. Im Bad stehen Zwei Geräte von denen dicke Rohre
abgehen, die ins Schlafzimmer, Kinderzimmer und den Flur
laufen.In diesen Zimmern stehen zusätzlich Gebläse. Die
Gäreäte sind natürlich sehr laut und behindern ungemein. frau
und Kinder sind vorrübergehend ausgezogen, weil das wohnen
nicht möglich ist.Es fallen hohe Fahrtkosten an, weil die
Tochter im Stadtteil in dem die Wohnung ist in den Kiga geht.
Zudem hat die Trocknungsfirma die Fußbodenheizung angebohrt
und es wurde ein großes Loch in den Flurboden gestemmt um dies
zu beheben.Es wird noch eine Woche getrocknet, danach gefließt
und die Dusche eingebaut. Es gibt keine Hausratversicherung.
Den Schaden zahlt die Gebäudeversicherung und auch die Tapeten
der Familie. Hat die Familie bei dieser Versicherung Anspruch
auf Entschädigung? Oder muss sie beim Vermieter die Miete
mindern, wenn ja wieviel? Vielleicht 100% da es gar keine
Möglichkeit zum Waschen in der Wohnung gibt? Bekommt dann der
Vermieter den Ausfall von der Gebäudeversicherung erstattet?
Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar…vielen Dank schon
im Vorraus!!!

Hallo !

was ist grundsätzlich zu beachten,wenn man eine gemietete Wohnung nicht wie vereinbart und vorgesehen nutzen kann ?

Das Stichwort heißt Mietminderung,in angemessenem Rahmen für die Teile,die man nicht nutzen kann.
Wenn wegen einer Trocknungsmaßnahme nach Wasserschaden z.B. solche lauten Geräte aufgestellt werden müssen,die Tag und nach laufen,Lärm verursachen(geht nicht anders!),dicke Luftschläuche quer durch einzelne Zimmer gehen, Fenster nicht geschlossenen werden können,weil dort die Luftschläuche ins Freie führen,dann ist der Wohnwert schon sehr beeinträchtigt.
Ist ein Bad betroffen,dann wäre es noch gravierender.

Bei solchen Trocknungen geht es auch eher um 2 Wochen als um wenige Tage,je nach Schwere der Nässe im Boden(Estrich).
Dann kommt ja wohl noch die eigentliche bauliche Sanierung und Wiederherstellung des Raumes,also nochmals einige Tage mindestens.

Also dafür kann zwar der Vermieter nichts,trotzdem haftet er und muß sich eine Mietminderung anrechnen lassen.
Über eine Minderung hinausgehende Kosten,weil man sogar zeitweilig umziehen musste usw. sind auch an den Vermieter zu stellen.
Nur er ist Ansprechpartner für einen Mieter,nicht eine etwaige Versicherung des Vermieters.
Lediglich eine eigene Hausratversicherung sollte man informieren.

Übrigens,man muß unbedingt daran denken,die Stromkosten für eine Trocknung zu regeln,denn wenn der Betriebsstrom aus der Wohnung kommt,dann taucht das alles auf der Stromrechnung des Mieters auf.
Die Trocknungsgeräte haben eingebaute Zähler,damit kann man den genauen Stromverbrauch für die Maßnahme ermitteln.
Ein Mieter muß die anschließend mit seinem Stromtarif multiplizieren und den Geldsumme ermitteln.
Den Betrag schuldet der Vermieter dem Mieter,er bekommt ihn auch über seine Versicherung erstattet.
Das ist üblichweise keine geringe Menge,denn so ein Gerät hat oft Anschlußwerte von 1 kW,verbraucht also am Tag 24 kWh.
Oft sind es mehrere Geräte.
Da kann man schon je Tag mit Stromkosten von 6 €/Gerät rechnen(je nach Stromtarif).

MfG
duck313