Mietminderung wegen undichter Fenster

Hallo,

muss man sowas irgenwie beweisen oder ein Gutachten erstellen lassen? Oder genügt gegenüber dem Vermieter die Behauptung und er muss das Gegenteil beweisen?

Danke.

Dirk

Hallo Dirk,

ob es durch Fenster oder Türen zieht, lässt sich normalerweise ohne speziellen Sachverstand von jedermann zuverlässig feststellen :smile:

Fraglich ist eher, ob es sich insoweit bei dem jeweiligen Objekt um einen Mangel der Mietsache handelt oder ob das bei Häusern vergleichbaren Baujahrs und vergleichbarer Ausstattung eher allgemein üblich ist.

LG
sine

Aber, dass das dann mit 11% der anrechenbaren Kosten pro Jahr auf den Mieter als Modernisierung umlegbar ist, ist doch hoffentlich klar.

vnA

waren sie denn bei Beginn des Mietverhältnisses schon undicht oder sind sie im Laufe der Zeit undicht geworden?