Mietminderung wg. fehlendem keller

Mal angenommen im Mietvertrag ist angegeben,dass zu der Wohnung ein Kellerraum gehört. Und mal angenommen,dass das Haus saniert wurde und der Keller „vergessen“ wurde zu bauen, so dass der Mieter dieser Wohnung zur Zeit keinen Kellerraum hat.

Natürlich hätte der Mieter dieser Wohnung diesen Mangel (leider nur telefonisch) der Hausverwaltung mitgeteilt und diese sagte ihm zu, diesen Mangel umgehend zu beseitigen; jedoch hat der Mieter dieser Wohnung seit Februar (wo der Mangel auch tel. mitgeteilt wurde) nun keinen Kellerraum!

Meint ihr, hier dürfte die Miete gemindert werden; und wenn ja, wieviel?

Kommt darauf an, ob es ein vollwertiger Keller mit einigermaßen Fläche war oder eine Besenkammer. In der Regel dürfte die Mietminderung bei ca. 5 bis maximal 10 % liegen.