Mietminderung - Wie? Wieviel? Welches Prozedere?

Hallo Experten,

Person A wohnt in einer Genossenschaftswohnung. Die Wand im Wohnzimmer ist feucht (Flecken, Tapete löst sich, Wand dahinter bröselt), hauptsächlich zwischen Fensterbank und Heizkörper. Vermieter B hat sich seit ca. 6 Monaten nicht gerührt, eigene Aussage: „Es sei durchgerutscht“.
Ab wann darf eine Mietminderung vorgenommen werden?
Wie viel Prozent darf eine solche Mietminderung betragen?
Wie geht das von statten, was muss bedacht werden, muss dies formal angekündigt werden?

Danke für eure Antworten.

Hallo,

so würde ich es machen:

Schaden schriftlich anzeigen
angemessenen (4 Wochen) Termin für die Beseitigung des Schadens setzen

Verstreicht der Termin ohne Reaktion, dann nochmals schriftlich auffordern (Frist 2 Wochen) mit der Ankündigung, dass Sie den Schaden selbst begutachten und beheben lassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen bzw. von der Miete abziehen.

Grund für eine Mietminderung sehe ich noch nicht, da Sie den Raum ja noch nutzen können, eine Mietminderung sollte nur vorgenommen werden, wenn der Raum leer und für Sie nicht mehr nutzbar ist.

MfG P. Kunze

Schreiben Sie dem Vermeiter, dass sie im Hinblick auf den berretis mit Schreiben vom…aufgezeigten Schaden die Miete ab dem 1.11.2012 um 5 % mindern werden, falls das Schadenbild nicht bis zum 31.10.2012 nachhaltig beseitigt wurde.

Kann ich leider nicht beantworen.
Bassauer

Hallo,
vor der Minderung muss der Vermieter schriftlich darauf hingewiesen werden mit angemessener Fristsetzung, passiert in dieser Zeit nix, kann die Miete gemindert werden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.
Mindern kann man ca. 20%. Kümmert sich der Vermieter nicht darum, hat man das Recht auf eine fristlose Kündigung.

Gruss Huftier

Hallo Arndt,

Sie müssen dem Vermieter formell mitteilen,dass Sie Ihn schon vor 1/2 Jahr per (telefonisch, Email, über Dritte) über die Mängel informiert haben.
Schildern Sie Ihm nochmals welcher Mangel besteht, welche Schäden inzwischen für Sie entstanden sind und weisen darauf hin, dass Sie schon damals Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Jetzt sei der Schaden absolut akut, so dass es unzumutbar ist diesen Raum in Folge der Feuchteschäden zu benutzten.

Kann man sehen, wo die Feuchtigkeit her kommt ?
Es kann sein, dass eine Leitung (Abwasser-,Wasser- /Heizungsrohr) in der Wand verläuft, das leck ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass draussen die Rinne oder Fallrohr vom Dach defekt ist und so die Fassade durchnässt. Undichtigkeit am Fenster oder Fensterbank führen selten zu solch gravierenden Problemen.
Es muss umgehend nachgesehen werden was die Ursache ist, denn im Winter heizen Sie sich wegen der durchfeuchteten Wand zu Tode und haben möglicherweise bald auch ein Schimmelproblem.
Sofortige anteilige Mietminderung bis zur Kompletten Behebung der Mängel, denn der Raum ist nicht nutzbar !
D.h. wenn der Raum 30% der Wohnfläche repräsentiert, dann sind 30% Mietminderung anzusetzen.
Komplette Behebung schliesst die Trocknung (wg. Schimmel) und das neu Tapezieren mit ein.
BG
hardy

Hallo, eine Mietminderung wegen Wohnungsmängeln kann man erst vornehmen, wenn man dem Vermieter den Mangel angezeigt hat und dieser nichts unternommen hat. In der Praxis sieht dies so aus, daß man nach erfolgloser Bitte, den Vermieter schriftlich auffordert, den Mangel zu beseitigen und in gleichem Brief (einschreiben!!) bekanntgibt, daß nach erfolgloser Verstreichung einer Frist (etwa 14 Tage bei Mängeln wie dem vorliegenden) zur Selbsthilfe gegriffen wird. Dann kann der Mieter irgendeine Fachfirma mit der Behebung des Mangels beauftragen und (wer bestellt, der bezahlt) den Rechnungspreis der Reparatur von der nächsten Kaltmietzahlung abziehen (Kaltm.zhlg.=Monatsmiete ohne mtl. Nebenkostenvorauszahlung).
Aus dem Mietvbertrag- daß der Mieter Wohnungsmängel unverzüglich dem Vermieter melden muß- ergibt sich, daß rückwirkend, d.h. den Zeitraum VOR Mangelmeldung betrachtend, nichts geltend gemacht werden kann.-
Gruß, Achim

Moin!
Ich denke, damit ist Ihnen geholfen:

http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/wie-sie-…

Gruß
MK

hallo,
kann ich leider nicht helfen…

lisa

Hallo, in dem Fall würde ich raten, sich an den örtlichen Mieterverein zu wenden.

Eklis64

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo,

bevor eine Mietkürzung vorgenommen wird muß der Mangel der Wohnung schriftlich angezeigt werden. Hier muss eine Frist gesetzt werden bis wann der Mangel beseitigt werden soll. Nach dieser Frist muss erneut ein schreiben aufgesetzt werden mit Androhung der Mietkürzung. Und dann darf man erst die Miete kürzen. Alles per einschreiben zum Vermieter und bei der Überweisung der Miete am besten im Verwendungstext auf die Mietkürzung hinweisen.
Ich würde diese Kürzung nicht zu hoch ansetzen, 5 - 10 %.
Sollten noch Fragen sein bitte noch einmal bei mir melden.

Viel Glück