Hallo Arndt,
Sie müssen dem Vermieter formell mitteilen,dass Sie Ihn schon vor 1/2 Jahr per (telefonisch, Email, über Dritte) über die Mängel informiert haben.
Schildern Sie Ihm nochmals welcher Mangel besteht, welche Schäden inzwischen für Sie entstanden sind und weisen darauf hin, dass Sie schon damals Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Jetzt sei der Schaden absolut akut, so dass es unzumutbar ist diesen Raum in Folge der Feuchteschäden zu benutzten.
Kann man sehen, wo die Feuchtigkeit her kommt ?
Es kann sein, dass eine Leitung (Abwasser-,Wasser- /Heizungsrohr) in der Wand verläuft, das leck ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass draussen die Rinne oder Fallrohr vom Dach defekt ist und so die Fassade durchnässt. Undichtigkeit am Fenster oder Fensterbank führen selten zu solch gravierenden Problemen.
Es muss umgehend nachgesehen werden was die Ursache ist, denn im Winter heizen Sie sich wegen der durchfeuchteten Wand zu Tode und haben möglicherweise bald auch ein Schimmelproblem.
Sofortige anteilige Mietminderung bis zur Kompletten Behebung der Mängel, denn der Raum ist nicht nutzbar !
D.h. wenn der Raum 30% der Wohnfläche repräsentiert, dann sind 30% Mietminderung anzusetzen.
Komplette Behebung schliesst die Trocknung (wg. Schimmel) und das neu Tapezieren mit ein.
BG
hardy