Mietminderungsanspruch bei Bauarbeiten in Wohnung

Ein Vermieter hat heute großflächig (ca. 8qm) den Putz an einer feuchten Aussenwand in der Wohnung entfernt und vage angedeutet, dass in ca 6-8 Wochen die Wand neu verputzt wird. Um den Fensterrahmen gibt es Löcher nach draußen, die mit einer Decke abgedeckt wurden. Vor dem Haus seit heute ein Baugerüst, das mit einem blauen Netz abgehängt wurde. Die Wand ist seit letztem Jahr als feucht bekannt, das Problem sollte bereits gleich im Frühjahr gelöst werden, nun hat sich der Vermieter bis Herbst Zeit damit gelassen und der Vorgang wird sich bis in die Heizperiode hinziehen. Welche Mietminderung kann hier geltend gemacht werden,

  1. für die Verschleppung der Beseitigung, also Feuchte Wand seit letztem Herbst
  2. den aktuellen Zustand mit der abgeputzten Wand im Wohnzimmer und den Löchern um den Fensterrahmen und dem Baugerüst vor dem Fenster
  3. für die Zeit ab dem Einsetzen der Heizperiode?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    #s