Mietnachlass nachträglich möglich?

Hallo! Ich hätte eine Frage zum Mietrecht.

Angenommen, die folgende Geschichte wäre so passiert, was würdet Ihr empfehlen:

Jemand ist frisch umgezogen. Die alte Wohnung hat er super geputzt zurückgelassen, als er damals rein ist, war die Wohnung ein Dreckloch. Bei der Wohnungsübergabe hat nun die Vermieterin (die leider immer ein Haar in der Suppe findet) den Backofen geöffnet, den unser Protagonist leider vergessen hatte, zu putzen (normale Gebrauchsspuren). Außerdem ist der Vermieterin die Dusche zu verkalkt (die schon am Anfang genau so war - und nach 2h !! putzen auch nicht schöner aussah). Und die Krönung: Die Spülmaschine war nicht innen (!) geputzt. Die ist nämlich schon vier Monate vor dem Auszug unserer Hauptperon kaputt gegangen - und zwar aus „Altersschwäche“, d.h. Elektronik defekt. Da dieser damals wusste, das er ausziehen wird, hat er zu meiner Vermieterin gesagt „…das eilt nicht“. Es ist aber gar nichts passiert - was ihm egal WAR.
Da die Vermieterin jetzt so rumzickt (und noch die Kaution auszahlen muss), ist dem Protagonisten das natürlich nicht mehr egal. Ein weiterer Punkt wäre noch dieser hier: Ebenfalls die letzten vier Monate vor dem Auszug war vor dem Haus (mit Fenstern aus den 60ern) eine richtig laute Baustelle - und die war vor dem Einzug nicht bekannt gewesen und auch sonst nicht angekündigt.
Kann dafür ein Mietnachlass verlangt werden kann? Ebenfalls sollte das doch auch für die defekte Spülmaschine (wenn im Mietvertrag aufgeführt) gehen?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!!!