Mietnebenkostenvereinbarung

Ist eine schriftlich getroffene Mietnebenkostenvereinbarung unter den bestehenden Mietern auch ohne notarielle Beurkundung einklagbar? Danke für eure Hilfe

das tut mir da ksnn ich dir leider nicht helfen

Ist eine schriftlich getroffene Mietnebenkostenvereinbarung
unter den bestehenden Mietern auch ohne notarielle Beurkundung
einklagbar? Danke für eure Hilfe

ich weiss es leider nicht genau,aber Schriftliches ist immer verbindlich-da muss nicht jedesmal ein Notar involviert sein…Frag nochmal einen Experten. LG

Ist eine schriftlich getroffene Mietnebenkostenvereinbarung
unter den bestehenden Mietern auch ohne notarielle Beurkundung
einklagbar? Danke für eure Hilfe

Hallo Kampfkatze (schöner Name !!),

ich nehme an, daß Sie die Vereinbarungen des schriftlich vereinbarten Mietvertrages meinen und nicht eine Auseinandersetzung zwischen Mietern.

Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ist selbstverständlich rechtlich verbindlich und bedarf nicht einer notariellen Beurkundung.
Ansprüche aus dem Vertrag sind auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ist eine schriftlich getroffene Mietnebenkostenvereinbarung
unter den bestehenden Mietern auch ohne notarielle Beurkundung
einklagbar? Danke für eure Hilfe

Kein Problem, aber Danke trotzddem!

Liebe Maren, vielen Dank schonmal vorab. Ja, sicherheitshalber zumindest :smile:

Hallo Herr Schütt! Vielen Dank :smile: Und danke für Ihre Antwort. Es geht darum, dass ich seit diesem Jahr Zuwachs in meinen vier Wänden habe und nicht möchte, dass, sollten sich die Wege nicht im Guten trennen, auf den Nebenkosten alleine sitzen bleibe. Daher möchte ich eine Vereinbarung aufsetzen. Ist ein Notar nötig?

Freundliche Grüße und vielen Dank nochmal im Voraus.

D. Schneider

Hallo Frau Schneider,

wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie einen Freund/eine Freundin in ihrer Wohnung aufgenommen.
Um die laufenden Kosten (nur die Nebenkosten, wie Sie schreiben oder auch die Kaltmiete?) nachweisbar verbindlich zu teilen, bedarf es eines schriftlichen Vertrages. Dieser muß NICHT notariell aufgesetzt oder beglaubigt sein.
Sollte es nach dem Auszug zum Streit kommen, ist der Vertrag das Beweismittel für etwaige zivilrechtliche Forderungen.
Ich rate Ihnen, monatliche Zahlungen zu vereinbaren und den Eingang dieser zu überwachen, damit Ihr Schaden im Falle eines plötzlichen Auszuges nicht zu hoch wird. Es wird sich nicht lohnen, für ein paar hundert Euro einen Rechtsstreit zu führen. Selbst wenn Sie den gewinnen, haben Sie das Geld noch lange nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Es gibt sogut wie nie Vereinbarungenper Notar über Nebenkosten aber 99,99% reine schriftliche Verträge (Vereinbarungen).Jeden Vertrag kann man/Frau nach Zahlungsaufforderung dann auch einklagen,wenn jemand nichtbezahlt. Nur Verjährungsfristen beachten: NK 364 Tage nach dem Jahr spätestens!!!( 1 Jahr nach der Abrechung).

Ist eine schriftlich getroffene Mietnebenkostenvereinbarung
unter den bestehenden Mietern auch ohne notarielle Beurkundung
einklagbar? Danke für eure Hilfe

Guten Abend Herr Schütt,

ja, das wäre wohl sinnvoll. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mal nachsehen, wie ich das machen kann.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Freundliche Grüße,

Daniela Schneider

Schönen guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort! Ich werde eine Vereinbarung aufsetzen und denke auch, dass dies der richtige Weg ist.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Freundliche Grüße

Daniela Schneider