Mietpreis für einbauküche

für eine gebrauchte aber gut erhaltene einbauküche zahlt mein freund seit einzug und damit seit 5 jahren monatl. 50 euro zusätzlich zur wohnungsmiete. die küche hatte vor ca. 10 jahren einen neuwert von rd. 15.000 DM. mittlerweile sind 3000 euro f.d. küche bezahlt. wann enden diese zahlungen`vereinbart wurde lt. mietvertrag hier nichts. danke für eine entsprechende antwort.

Hallo Stierfrau,

wende dich einmal an einen Mietexperten, es kommt nämlich
ganz darauf an, was vereinbart ist. 50 Euro ist nicht zu viel, und
wenn defekte Geräte vom Vermieter gleichwertig ersetzt werden
wegen Verschleiss wird man sie meiner Meinung nach immer
bezahlen müssen. Dafür gibt es Verträge, die man bei
Unterzeichnung genau prüfen sollte. Wenn man für eine
Wohnung Miete zahlt ist sie ja auch nicht irgendwann mietfrei
und sie gehört dem Mieter auch nicht, wenn er 30 Jahre Miete
zahlt, auch wenn das den Wert der Wohnung übersteigt.
Einzige Lösung: mit dem Vermieter einen neuen Vertrag
aushandeln, in dem geregelt ist, wann die Küche als abgewohnt
gilt und keine weitere Miete hierfür gezahlt werden muss. Reden
ist immer besser. Bitte beachte die Problematik, wenn Dein
Freund ausziehen will. Ist hier nichts geregelt, kann der
Vermieter z.B. einen neuen gleichwertigen Herd verlangen, wenn
er Flecken hat oder Macken. Würde ich unbedingt frühzeitig
abklären vielleicht bei einem Glas Wein bevor es zu hässlichen
Streitereien kommt.

Hoffe, das hilft, wie gesagt kann ich Küchenratschläge geben,
kenne mich aber im Mietrecht nicht aus. Hier ist z.B. die
Verbraucherzentrale oder der Mieterschutzbund ggf. nützlicher.

Schönen Tag noch Dinki

Zahle selber schon 18 Jahre für eine Einbauküche und bekomme vom Vermieter die Antwort, sie wäre noch gebrauchstüchtig. Andere Bekannte bekamen nach 15 Jahren eine neue Küche. Weiß auch nicht, was man da machen Kann. Der Vormieter wohnte auch schon 10 Jahre darin

Wenn nichts separates vereinbart ist, handelt es sich hier um eine seinerzeitige „akzeptierte“ Mieterhöhung, wobei der Vermieter die Küche mitvermietet. Ein Anspruch auf Austausch besteht nicht. Schönheitsreparaturen sind selbst auszuführen. Defekte, nicht mehr zu reparierende Geräte muss der Vermieter gegen Gleichwertige ersetzen. Ein optischer Mangel ist kein Grund, Ersatz zu verlangen.

So habe ich das bisher in meinen Kundengesprächen herausgehört.