Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

vor genau acht Monaten sind wir in eine neue Wohnung gezogen.

Am vergangenen Sonntag kam unser Vermieter um uns mitzuteilen, dass er die Wohnung aus finanziellen Gründen verkaufen müsse. Vom Finanzamt habe er eine Rg. über einen fünf-stelligen Betrag bekommen, den er so
nicht stemmen kann (Selbstständiger Unternehmer). Schlussendlich müssen wir ausziehen.

Ich weiß, dass uns der neue Eigentümer quasi mit kauft und uns ebenso mit einer Frist von drei Monaten bei Eigenbedarf, kündigen muss.

Wir haben ziemlich viel Geld ausgegeben, geschweige denn die Courtage an den Immobilienmakler von zwei MM. Ebenso haben wir eine Küche einbauen lassen und uns ebenfalls
passende Möbel gekauft. Ganz abzusehen von den Ummeldungen und Änderungen (Ausweis, Fahrzeugschein etc.)…

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage;
Gibt es irgend eine Möglichkeit von unserem Vermieter Geld zurück zu verlangen? Wir hoffen mit ihm reden zu können und ihm begreiflich machen zu können, dass wir immens viel Geld in die
Wohnung gesteckt haben und die Hälfte gerne zurück hätten.

Vielen Dank im Voraus.

kaba 1302

Das wird schwierig. Sie haben rechtliche keinen Anspruch, anders wäre es allenfalls, wenn Sie an der Bausubstanz Renovierungen vorgenommen hätten (etwa neues Bad etc.). Aber so wie ich es derzeit nach Ihrer kurzen Beschreibung sehe, wird es schwierig für Sie GEld zu bekommen. Freilich können Sie versuchen mit dem Vermieter oder Käufer der Wohnung auf Kulanzbasis zu verhandeln. Eine Einbauküche, die neuwertig ist, wird wohl auch für den neuen Eigentümer interessant sein! Bzgl. der Möbel stehen die Chancen aber wohl schlechter.
Ich hoffe die Antwort hilft etwas weiter,

viele Grüße!

vor genau acht Monaten sind wir in eine neue Wohnung gezogen.

Am vergangenen Sonntag kam unser Vermieter um uns mitzuteilen,
dass er die Wohnung aus finanziellen Gründen verkaufen müsse.
Vom Finanzamt habe er eine Rg. über einen fünf-stelligen
Betrag bekommen, den er so
nicht stemmen kann (Selbstständiger Unternehmer).
Schlussendlich müssen wir ausziehen.

Ich weiß, dass uns der neue Eigentümer quasi mit kauft und uns
ebenso mit einer Frist von drei Monaten bei Eigenbedarf,
kündigen muss.

Wir haben ziemlich viel Geld ausgegeben, geschweige denn die
Courtage an den Immobilienmakler von zwei MM. Ebenso haben wir
eine Küche einbauen lassen und uns ebenfalls
passende Möbel gekauft. Ganz abzusehen von den Ummeldungen und
Änderungen (Ausweis, Fahrzeugschein etc.)…

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage;
Gibt es irgend eine Möglichkeit von unserem Vermieter Geld
zurück zu verlangen? Wir hoffen mit ihm reden zu können und
ihm begreiflich machen zu können, dass wir immens viel Geld in
die
Wohnung gesteckt haben und die Hälfte gerne zurück hätten.

Vielen Dank im Voraus.

kaba 1302

Hallo,
eigentlich brauchen Sie gar nichts zu machen, denn der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des alten ein. Er kann bei entsprechender Begründung kündigen wegen Eigenbedarf, das ist richtig, aber bis dahin vergeht viel Zeit. Die WE muss auch erst einmal verkauft werden, vor allem wenn sie nicht frei ist !?
Sollte es aber zu einer Zwangsversteigerung kommen, dann gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht des Erwerbers nach dem Zwangsversteigerungsgesetz. Das sollte man auch wissen.
Ganz richtig gehen Sie davon aus, mit dem jetzigen Eigentümer zu verhandeln, dass nach einem Verkauf bspw. Ihre Bereitschaft zum Auszug gegeben sein könnte bei finanzieller Abfindung o.ä.
Bei Streit empfehle ich unbedingt Rechtsbeistand.
Gruß suver

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Kaba,
ein Paragraph im BGB lautet Kauf bricht Miete nicht.
Erstmal wenn die Wohnung verkauft wird muss die Wohnung nicht zwangsläufig gekündigt werden.
Viele kaufen eine Wohnung auch im Hinblick als Kapitalanlage.

Wurde Ihnen bereits angekündigt, dass der neue Eigentümer die Wohnung selber bewohnen möchte?

Es gibt keine Möglichkeit Geld zurück zu verlangen, da es nicht Ihre Wohnung ist. Mieten und Kündigen gehören zum normales Geschäftsgebahren. Es gibt keine gesetzliche Grundlage aus einer fristgerechten Kündigung einen Schadensersatz /Aufwandsersatz (Es ist ja in dem Sinne kein Schaden entstanden) zu verlangen. Selbstverständlich lege ich Ihnen nah es zu probieren, verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter. Je nachdem wie er drauf ist bzw. ob er einbauten gebrauchen kann oder besser zum verkauf sind.

Die Leute kaufen die Wohnung, die Einbauten sind allen Käufer, zu 100% Egal. Aber versuchen kann man es, viel Glück.

Viele Grüße
Ihr Exp.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]