Mietrecht!

**Sehr geehrte Gemeinde,

folgendes Mail hat mich erreicht und ich möchte hiermit der Bitte eines Neumitglieds nachkommen sofort einen Artikel ins Forum zu stellen.

Gruß Ivo
[MOD]**

Sehr geehrte Betreuerin,

da mein Hilfeersuchen eine zeitliche Dringlichkeit beinhaltet, bitte ich diese Schreiben ins Forum für Mietrecht stellen zu dürfen!!!

Betreff: wer-weiss-was: Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe folgende Problematik: Zunächst tut es mir leid, dass ich den
Sachverhalt nicht kürzer fassen konnte, dafür fehlt mir leider die
Zeit.

Ich bin mit meiner Freundin und ihrem Sohn (2 1/2 Jahre alt) in eine
Mietwohnung gezogen.

Allerdings gibt es noch Probleme mit den Vermietern der alten Wohnung
meiner Freunden, bzw. Lebensgefährtin.

Zum Sachverhalt:

Meine Freundin (A) und ihre EX-LEBENSGEFÄHRTE (B) haben am 01.04.2003
ein Mietverhältnis in o.a. alten Wohnung begründet. Beide haben den
Mietvertrag unterschrieben.

Eine Kündigung dieses Mietverhältnisses ging ausschließlich vom
EX-LEBENSGEFÄHRTEN (B) zum 01.08.2003 bei den Vermietern ein.

Die Vermieter bestätigten diese Kündigung des B und forderten den B
auf eine letztmalige Mietzahlung (natürlich die Hälfte des Mietzins)
für den Monat August zu entrichten. Dieses tat der B auch.

Die A blieb in der Wohnung wohnen und erhielt mündlich eine
Mietverminderung der Vermieter, da sie die Wohnung zu diesem Mietzins
nicht alleine tragen konnte.

Wir (meine Lebensgefährtin und ich) beschlossen allerdings in einer
neuen Wohnung zusammen zu ziehen und beabsichtigten die Wohnung zu
kündigen (zum 01.12.20003).

Der Mietvertrag wurde durch den B zum 01.08.2003 nicht ordnungsgemäß
gekündigt wurde, da nur der B (alleine) kündigte, nicht aber die A.
Allerdings wurde die Kündigung durch die Vermieter schriftlich
bestätigt.

Nun haben wir eine Kündigung zum 01.12.2003 per Einschreiben an die
Vermieter geschickt, in der die A wiederum alleine kündigte,
allerdins lt. unserem Schreiben im Namen beider Mieter (A/B). Eine
Bevollmächtigung durch den B sollte nachgereicht werden. Allerdings
beruft sich der B auf seine Kündigung vom 01.08.2003 und weigert sich
die Kündigung zu unterschreiben. Somit wäre die Kündigung vom
01.12.2003 wiederum ungültig, oder nicht?

Der B hat diesbezüglich schon einen Rechtsbeistand eingeschaltet, da
er sich auf die Kündigung vom 01.08.2003 beruft.

Da sich die Vermieter nun querstellen, da u.a. keine Mietzahlung der
A für den Monat 12.2003 eingegangen ist, fordern sie nun den
kompletten Mietzins ohne Berücksichtigung der mündlichen Verminderung
der Miete. Es kommt noch schlimmer, der Mietvertrag beinhaltet eine
Garage, die die A noch der B genutzt haben, bzw. weiterhin nicht
nutzen da die Vermieter mehrere Sachen in der o.a. Garage stehen
haben. Diese wurden außerdem mehrfach mündlich Aufgefordert diese
Sachen zu entfernen.
Meine Frage lautet jetzt:

Welche Kündigung ist nun rechtswirksam? Falls keine dieser
Kündigungen rechtswirksam ist!!! (Man könnte ja auf die Idee kommen,
dass der Kündigungswille des B schon am 01.08.2003 bestand und ja
auch weiterhin besteht. Die Kündigung der A ist sozusagen die
Ergänzung dieser Kündigung, oder nicht?)Wie kann die A den Vertrag
Kündigen, wenn der B sich weiterhin sperrt und die Kündigung nicht
unterschreiben will?

Wir versuchen allerdings händeringend einen Nachmieter zu suchen.

Zusatz zum Sachverhalt: Einer der Vermieter hat mehrfach in der
Vergangenheit auf den Sohn der A aufgepasst, bzw. war eine Art
Tagesmutter. Es kam einmal vor, aufgrund eines Missverständnisses,
dass ihr Kind 12 Stunden alleine ohne Beaufsichtigung in der Wohnung
verweilte. Das kam allerdings nur einmal vor und war auf keinen Fall
entschuldbar, aber die A ging davon aus, dass diesbezüglich eine
Absprache vorausging. Da es bei der Kündigung zu Streitgesprächen
kam, äußerte die Vermieterin folgende Drohung, die ich ein weiteres
mal am Telefon mithören konnte:
„Ich habe nur Geld zu verlieren, du aber ein Kind. Ich werde das
Jugendamt einschalten.“ Weiterhin hat sie gedroht einen
Einsatzbericht der Polizei (meine Lebensgefährtin ist
Polizeibeamtin), der sich in ihrem Besitz befindet, ihren
Vorgesetzten zukommen zu lassen. Dieses würde ggf. ein
Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Die A hat allerdings keine
Ahnung, wie die Vermieterin in den Besitz dieses Berichtes gekommen
ist. Sie besaß zur Wohnzeit einen eigenen Wohnungsschlüssel zur
Mietwohnung, da sie wie oben aufgeführt öfter als Tagesmutter diente.

Würden diese Drohungen nicht für eine außerordentlichen Kündigung
ausreichen?

Ich wäre ebenfalls sehr dankbar, wenn Sie mir Tipps zur Bewältigung
der Problematik, bzw. das weitere Vorgehen, mitteilen.

Ich weiß, die beste Lösung wäre, sich mit den Vermietern
außergerichtlich zu einigen. Das haben wir auch vor, allerdings
wissen wir nicht, ob dieses Vorhaben gelingt und müssen uns für alle
Eventualitäten rüsten.

Besten Dank im Voraus !!!

Gruß
Manuel

@Ivo: wusste gar nicht dass Du eine Frau bist…
@Ivo: hoffentlich hast Du Manuel auch gemailt, dass er ab und an mal
reinschauen soll, wegen eventueller Antworten…
@Ivo: lieben Gruß!

Hallo Manuel!

Zunächst tut es mir leid, dass
ich den
Sachverhalt nicht kürzer fassen konnte, dafür fehlt mir leider
die
Zeit.

*schmunzel* nette Erklärung, muss ich mir merken… :wink:

Meine Freundin (A) und ihre EX-LEBENSGEFÄHRTE (B) haben am
01.04.2003
ein Mietverhältnis in o.a. alten Wohnung begründet. Beide
haben den
Mietvertrag unterschrieben.

Eine Kündigung dieses Mietverhältnisses ging ausschließlich
vom
EX-LEBENSGEFÄHRTEN (B) zum 01.08.2003 bei den Vermietern ein.

Die Vermieter bestätigten diese Kündigung des B und forderten
den B
auf eine letztmalige Mietzahlung (natürlich die Hälfte des
Mietzins)
für den Monat August zu entrichten. Dieses tat der B auch.

  1. Also, A & B sind sogenannte Gesamtschuldner, da sie beide
    unterschrieben haben. Das hat u.a. die Konsequenz, dass der Vermieter
    sich aussuchen kann, wen von beiden er auf die ganze Höhe der Miete
    in Anspruch nimmt! Der andere muss sich dann im Zweifelsfall das Geld
    vom Partner zurückholen.

  2. Die „Bestätigung der Kündigung des B“ ist rechtlich gesehen das
    Papier nicht wert, auf dem sie steht. So ein Mietvertrag kann nur
    ordentlich gekündigt werden, wenn beide unterschreiben!
    Wenn in der Praxis was anderes passiert ist das Kulanz und geht auch
    immer nur so lange gut, wie es eben keinen weiteren Ärger gibt.

Die A blieb in der Wohnung wohnen und erhielt mündlich eine
Mietverminderung der Vermieter, da sie die Wohnung zu diesem
Mietzins
nicht alleine tragen konnte.

  1. Mündlich ist schlecht, weil man´s nicht beweisen kann… (Gab´s
    zufällig Zeugen?)

Der Mietvertrag wurde durch den B zum 01.08.2003 nicht
ordnungsgemäß
gekündigt wurde, da nur der B (alleine) kündigte, nicht aber
die A.
Allerdings wurde die Kündigung durch die Vermieter schriftlich
bestätigt.

s.o.

Nun haben wir eine Kündigung zum 01.12.2003 per Einschreiben
an die
Vermieter geschickt, in der die A wiederum alleine kündigte,
allerdins lt. unserem Schreiben im Namen beider Mieter (A/B).
Eine
Bevollmächtigung durch den B sollte nachgereicht werden.
Allerdings
beruft sich der B auf seine Kündigung vom 01.08.2003 und
weigert sich
die Kündigung zu unterschreiben. Somit wäre die Kündigung vom
01.12.2003 wiederum ungültig, oder nicht?

  1. Ja, ungültig, vergleiche oben. War aber ´n guter Versuch, hätte ja
    klappen können.

Der B hat diesbezüglich schon einen Rechtsbeistand
eingeschaltet, da
er sich auf die Kündigung vom 01.08.2003 beruft.

  1. Doofkopf. Sieht in meinen Augen so aus, als wolle er der A noch
    einen reindrücken, anstatt dass er ein letztes Mal kurz hilft und
    dann alles vorbei ist.

Da sich die Vermieter nun querstellen, da u.a. keine
Mietzahlung der
A für den Monat 12.2003 eingegangen ist, fordern sie nun den
kompletten Mietzins ohne Berücksichtigung der mündlichen
Verminderung
der Miete.

  1. s.o. zu 1. & 3.

Es kommt noch schlimmer, der Mietvertrag beinhaltet
eine
Garage, die die A noch der B genutzt haben, bzw. weiterhin
nicht
nutzen da die Vermieter mehrere Sachen in der o.a. Garage
stehen
haben. Diese wurden außerdem mehrfach mündlich Aufgefordert
diese
Sachen zu entfernen.

  1. Is ja Unfug. Das werdet ihr doch wohl noch mit ein paar Nachbarn
    vielleicht oder A & B gemeinsam (schließlich will´s von denen ja auch
    keiner machen) hinbekommen, dass geklärt wird, dass es nicht euer
    Zeug ist, sondern das der Vermieter, oder?..

Welche Kündigung ist nun rechtswirksam? Falls keine dieser
Kündigungen rechtswirksam ist!!! (Man könnte ja auf die Idee
kommen,
dass der Kündigungswille des B schon am 01.08.2003 bestand und
ja
auch weiterhin besteht. Die Kündigung der A ist sozusagen die
Ergänzung dieser Kündigung, oder nicht?

  1. Nein. s.o. Es kann nur gemeinsam gekündigt werden!

Wie kann die A den
Vertrag
Kündigen, wenn der B sich weiterhin sperrt und die Kündigung
nicht
unterschreiben will?

  1. Vorsicht, klingt jetzt vielleicht schräg, ist aber so: Klage
    erheben auf Abgabe der Zustimmung zur Kündigung. Wenn der B keine
    guten Gründe hat (hier nicht ersichtlich), ersetzt das Gericht im
    Urteil seine Zustimmung.

Wir versuchen allerdings händeringend einen Nachmieter zu
suchen.

  1. Immer gut

Zusatz zum Sachverhalt: …
Da es bei der Kündigung zu
Streitgesprächen
kam, äußerte die Vermieterin folgende Drohung, die ich ein
weiteres
mal am Telefon mithören konnte:
„Ich habe nur Geld zu verlieren, du aber ein Kind. Ich werde
das
Jugendamt einschalten.“

  1. Ziemliche Drohung. Nach gesundem Menschenverstand dürfte ja nicht
    viel passieren, wenn´s so war. Das kann aber m.E. nur jemand mit
    einschlägigen Erfahrungen zum JA beurteilen. Vielleicht im Brett
    „Ämter & Behörden“?

Weiterhin hat sie gedroht einen
Einsatzbericht der Polizei (meine Lebensgefährtin ist
Polizeibeamtin), der sich in ihrem Besitz befindet, ihren
Vorgesetzten zukommen zu lassen. Dieses würde ggf. ein
Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Die A hat allerdings
keine
Ahnung, wie die Vermieterin in den Besitz dieses Berichtes
gekommen
ist. Sie besaß zur Wohnzeit einen eigenen Wohnungsschlüssel
zur
Mietwohnung, da sie wie oben aufgeführt öfter als Tagesmutter
diente.

  1. Wer eine solche Schlammschlacht anzettelt, muss sich im Klaren
    sein, dass alle schmutzig werden. Da fallen im Zweifel bestimmt
    vielen Leuten juristische wie aussergerichtliche Vorgehensweisen ein.
    Erst mal abwarten, hmm?

Würden diese Drohungen nicht für eine außerordentlichen
Kündigung
ausreichen?

  1. Habe ich leider keine Ahnung, weil´s ja auch dem B gegenüber
    wirken müsste. Vielleicht weiss Günter was?

  2. Wie so oft:

  • seit ihr im Rechtsschutz? Polizeibeamten ohne Rechtsschutz dürfte
    es doch eigentlich gar nicht geben…
  • Verbraucherzentrale
  • am besten natürlich: Anwalt, denn der kümmert sich dann um alles.
    Ansonsten wäre es ideal, möglichst bald einen Nachmieter zu haben,
    den die Vermieter akzeptieren, dann kommen keine zusätzlichen
    Mietforderungen dazu. Wegen des ausstehenden Geldes: wenn ihr in
    Geldschwierigkeiten kämt, erstmal nicht zahlen, auch wenn die
    Vermieter toben. Das Problem ist nämlich, dass ihr dann dem B
    hinterherlaufen müsst um es zurückzuholen. Ist sicher nicht fair den
    Vermietern gegenüber, aber die haben vielleicht auch keine akuten
    Geldschwierigkeiten?

Gruß erstmal - Jaschiii

.

@Ivo: wusste gar nicht dass Du eine Frau bist…

ich auch nicht… aber man lernt nie aus.

@Ivo: hoffentlich hast Du Manuel auch gemailt, dass er ab und
an mal
reinschauen soll, wegen eventueller Antworten…

hab ich natürlich. und ihm empfohlen die Antworten per-mail zu abonnieren.
Ich finde es auch nicht gut, dass sich das Team für eine „Nur Lesen“-Phase für neue User entschieden hat, da derjenige meist auf w-w-w stößt, der ein aktuelles Problem hat.
Aber das ist keine Diskussion für dieses Brett.

@Ivo: lieben Gruß!

Gruß zurück!

Ivo

Hallo Jaschiii,

erstmal bedanke ich mich für diese schnelle Fachkundige Antwort.
Ist echt erstaunlich, dass man aus einem öffentlichen Forum auf solch hilfsbereite Leute trifft! Werde mir das zum Vorbild nehmen für mögliche Anfragen, bei denen mein Rat gefragt ist!!!
Muss mich auch noch bei Ivo bedanken, falls das nicht schon per E-mail geschehen ist!!!

Die Sachlage hat sich geändert: Wir haben nochmals versucht mit den Vermietern zu sprechen, es hat sogar geklappt.
Nun wird heute eine Vereinbarung getroffen, über den Ausgang weiß ich noch nicht alles. Was ich weiß, dass sie sehr erfreut waren, dass wir ggf. eine angemessene Nachmieterin gefunden haben.
Aus diesem Grunde wollen wir die Wohnung endlich gekündigt haben.

Der B ist aber so dumm, dass er sogar einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben will, wobei wir ihm mitgeteilt haben, dass er die noch ausstehenden Mieten nicht entrichten müsste.
Wie kann man nur so blöd sein!!?

Bestünde denn die Möglichkeit den Nachmieter ggf. als Untermieter vorübergehend laufen zu lassen, falls der B sich weiterhin weigern sollte??

Müssen wir dann zum Amtsgericht, um diese Kündigung zu erwirken, bzw. die Unterschrift des B zu umgehen?

Gruß

Manuel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Manuel!

erstmal bedanke ich mich für diese schnelle Fachkundige
Antwort.
Ist echt erstaunlich, dass man aus einem öffentlichen Forum
auf solch hilfsbereite Leute trifft! Werde mir das zum Vorbild
nehmen für mögliche Anfragen, bei denen mein Rat gefragt
ist!!!

Ad 1: man tut was man kann
ad 2: Vorsicht! Gewissheit gibts nur beim Anwalt - den kann man im Zweifel auch
verklagen wenn er Mist baut…
ad 3: Von gegenseitiger Hilfe lebt jedes Brett in diesem Forum und auch…
na da kommst Du selber drauf.

Muss mich auch noch bei Ivo bedanken, falls das nicht schon
per E-mail geschehen ist!!!

Hoffentlich :wink:

Die Sachlage hat sich geändert: Wir haben nochmals versucht
mit den Vermietern zu sprechen, es hat sogar geklappt.
Nun wird heute eine Vereinbarung getroffen, über den Ausgang
weiß ich noch nicht alles. Was ich weiß, dass sie sehr erfreut
waren, dass wir ggf. eine angemessene Nachmieterin gefunden
haben.
Aus diesem Grunde wollen wir die Wohnung endlich gekündigt
haben.

Schön zu hören. Wo kein Käger da kein Richter. Vielleicht klappt´s ja.

Der B ist aber so dumm, dass er sogar einen Aufhebungsvertrag
nicht unterschreiben will, wobei wir ihm mitgeteilt haben,
dass er die noch ausstehenden Mieten nicht entrichten müsste.
Wie kann man nur so blöd sein!!?

Großzügiges Angebot eurerseits! Echt doof von ihm. Kann ihm das vielleicht
irgendwer verklaren???

Bestünde denn die Möglichkeit den Nachmieter ggf. als
Untermieter vorübergehend laufen zu lassen, falls der B sich
weiterhin weigern sollte??

Müssen wir dann zum Amtsgericht, um diese Kündigung zu
erwirken, bzw. die Unterschrift des B zu umgehen?

Ja, das AG ist immer bei Mietsachen zuständig (keinen Bock jetzt nachzusachuen,
wo´s steht). Nachmieter als Untermieter bedarf der Zustimmung der Vermieter!
Vorsicht! Ist auf Dauer auch keine Lösung…
Problem bleibt nach wie vor: der Vermieter kann entscheiden, von wem er die Kohle
fordert.

Also würde ich sagen:

  • Vermieter fragen: Nachmieter als Untermieter okay?
  • an dieser Stelle könntet ihr eigentlich raus, aber wenn´s Streß gibt, wird der
    Vermieter zum RA rennen und der sagt : A & B haften gesamtschuldnerisch…
  • also Nachmieter: erste Sorgen fort
  • dann: alles mobilisieren, was geht, um dem B mal was zu erklären
  • sonst: Klage zum AG, Zustimmung zur Kündigung ersetzen lassen
  • und hoffentlich danach raus sein…

Gruß - Jaschiii

Hi Jaschiii,

werden nochmal alles geben, um dem B die Sachlage gründlich zu erklären. Falls er nicht mitziehen will, müssen wir wohl mit der Brechstange vorgehen. „Wer nicht hören will, …!“

Wäre es denn sinnvoll, einen RA einzuschalten ?

Bei so einer eindeutigen Sachlage, würde ich es meiner Lebensgefährtin zutrauen, ohne Anwalt die richterliche Entscheidung zu erwirken. Kann man ja nichts falsch machen!!

In einer Rechtschutz, bzw. Mietrechtschutzversicherung sind wir beide nicht, sowas kommt sogar unter Polizeibeamten mal vor.

Auf jeden Fall hast du bei mir einen Stein im Brett!!

Gruß

Manuel

Hallo Manuel,

Wäre es denn sinnvoll, einen RA einzuschalten ?

Samma mal so: is eigentlich nie verkehrt, kostet aber natürlich Geld.

Bei so einer eindeutigen Sachlage, würde ich es meiner
Lebensgefährtin zutrauen, ohne Anwalt die richterliche
Entscheidung zu erwirken. Kann man ja nichts falsch machen!!

Na, ob man da nix falsch machen kann hängt davon ab, was noch alles passiert
(der Teufel steckt im Detail). Für sowas is eben der Anwalt gut.
Wenn ihr aber meint, das ist so im Großen und Ganzen alles, dann könnt ihr auch
ohne RA vor Gericht. Mietsachen wie gesagt finden immer vorm AG statt, da
braucht man nicht zwingend einen.

In einer Rechtschutz, bzw. Mietrechtschutzversicherung sind
wir beide nicht, sowas kommt sogar unter Polizeibeamten mal
vor.

Sollte man mal überlegen. Ist zwar kein Muss, aber dann bitte auch nicht
jammern das RAe Geld verlangen, okay?

Auf jeden Fall hast du bei mir einen Stein im Brett!!

Bist Du auch Polizist?.. ;-]
Danke erstmal, aber wie gesagt, alles ohne Gewehr und Pistole hier…

Gruß - Jaschiii