**Sehr geehrte Gemeinde,
folgendes Mail hat mich erreicht und ich möchte hiermit der Bitte eines Neumitglieds nachkommen sofort einen Artikel ins Forum zu stellen.
Gruß Ivo
[MOD]**
Sehr geehrte Betreuerin,
da mein Hilfeersuchen eine zeitliche Dringlichkeit beinhaltet, bitte ich diese Schreiben ins Forum für Mietrecht stellen zu dürfen!!!
Betreff: wer-weiss-was: Mietrecht
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe folgende Problematik: Zunächst tut es mir leid, dass ich den
Sachverhalt nicht kürzer fassen konnte, dafür fehlt mir leider die
Zeit.
Ich bin mit meiner Freundin und ihrem Sohn (2 1/2 Jahre alt) in eine
Mietwohnung gezogen.
Allerdings gibt es noch Probleme mit den Vermietern der alten Wohnung
meiner Freunden, bzw. Lebensgefährtin.
Zum Sachverhalt:
Meine Freundin (A) und ihre EX-LEBENSGEFÄHRTE (B) haben am 01.04.2003
ein Mietverhältnis in o.a. alten Wohnung begründet. Beide haben den
Mietvertrag unterschrieben.
Eine Kündigung dieses Mietverhältnisses ging ausschließlich vom
EX-LEBENSGEFÄHRTEN (B) zum 01.08.2003 bei den Vermietern ein.
Die Vermieter bestätigten diese Kündigung des B und forderten den B
auf eine letztmalige Mietzahlung (natürlich die Hälfte des Mietzins)
für den Monat August zu entrichten. Dieses tat der B auch.
Die A blieb in der Wohnung wohnen und erhielt mündlich eine
Mietverminderung der Vermieter, da sie die Wohnung zu diesem Mietzins
nicht alleine tragen konnte.
Wir (meine Lebensgefährtin und ich) beschlossen allerdings in einer
neuen Wohnung zusammen zu ziehen und beabsichtigten die Wohnung zu
kündigen (zum 01.12.20003).
Der Mietvertrag wurde durch den B zum 01.08.2003 nicht ordnungsgemäß
gekündigt wurde, da nur der B (alleine) kündigte, nicht aber die A.
Allerdings wurde die Kündigung durch die Vermieter schriftlich
bestätigt.
Nun haben wir eine Kündigung zum 01.12.2003 per Einschreiben an die
Vermieter geschickt, in der die A wiederum alleine kündigte,
allerdins lt. unserem Schreiben im Namen beider Mieter (A/B). Eine
Bevollmächtigung durch den B sollte nachgereicht werden. Allerdings
beruft sich der B auf seine Kündigung vom 01.08.2003 und weigert sich
die Kündigung zu unterschreiben. Somit wäre die Kündigung vom
01.12.2003 wiederum ungültig, oder nicht?
Der B hat diesbezüglich schon einen Rechtsbeistand eingeschaltet, da
er sich auf die Kündigung vom 01.08.2003 beruft.
Da sich die Vermieter nun querstellen, da u.a. keine Mietzahlung der
A für den Monat 12.2003 eingegangen ist, fordern sie nun den
kompletten Mietzins ohne Berücksichtigung der mündlichen Verminderung
der Miete. Es kommt noch schlimmer, der Mietvertrag beinhaltet eine
Garage, die die A noch der B genutzt haben, bzw. weiterhin nicht
nutzen da die Vermieter mehrere Sachen in der o.a. Garage stehen
haben. Diese wurden außerdem mehrfach mündlich Aufgefordert diese
Sachen zu entfernen.
Meine Frage lautet jetzt:
Welche Kündigung ist nun rechtswirksam? Falls keine dieser
Kündigungen rechtswirksam ist!!! (Man könnte ja auf die Idee kommen,
dass der Kündigungswille des B schon am 01.08.2003 bestand und ja
auch weiterhin besteht. Die Kündigung der A ist sozusagen die
Ergänzung dieser Kündigung, oder nicht?)Wie kann die A den Vertrag
Kündigen, wenn der B sich weiterhin sperrt und die Kündigung nicht
unterschreiben will?
Wir versuchen allerdings händeringend einen Nachmieter zu suchen.
Zusatz zum Sachverhalt: Einer der Vermieter hat mehrfach in der
Vergangenheit auf den Sohn der A aufgepasst, bzw. war eine Art
Tagesmutter. Es kam einmal vor, aufgrund eines Missverständnisses,
dass ihr Kind 12 Stunden alleine ohne Beaufsichtigung in der Wohnung
verweilte. Das kam allerdings nur einmal vor und war auf keinen Fall
entschuldbar, aber die A ging davon aus, dass diesbezüglich eine
Absprache vorausging. Da es bei der Kündigung zu Streitgesprächen
kam, äußerte die Vermieterin folgende Drohung, die ich ein weiteres
mal am Telefon mithören konnte:
„Ich habe nur Geld zu verlieren, du aber ein Kind. Ich werde das
Jugendamt einschalten.“ Weiterhin hat sie gedroht einen
Einsatzbericht der Polizei (meine Lebensgefährtin ist
Polizeibeamtin), der sich in ihrem Besitz befindet, ihren
Vorgesetzten zukommen zu lassen. Dieses würde ggf. ein
Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Die A hat allerdings keine
Ahnung, wie die Vermieterin in den Besitz dieses Berichtes gekommen
ist. Sie besaß zur Wohnzeit einen eigenen Wohnungsschlüssel zur
Mietwohnung, da sie wie oben aufgeführt öfter als Tagesmutter diente.
Würden diese Drohungen nicht für eine außerordentlichen Kündigung
ausreichen?
Ich wäre ebenfalls sehr dankbar, wenn Sie mir Tipps zur Bewältigung
der Problematik, bzw. das weitere Vorgehen, mitteilen.
Ich weiß, die beste Lösung wäre, sich mit den Vermietern
außergerichtlich zu einigen. Das haben wir auch vor, allerdings
wissen wir nicht, ob dieses Vorhaben gelingt und müssen uns für alle
Eventualitäten rüsten.
Besten Dank im Voraus !!!
Gruß
Manuel