Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe volgendes Problem. Ich bin mit meinem Freund vor 2 Monaten (kennen uns erst seit insgesamt 3 monaten)in eine gemeinsame Wohnung gezogen.(mit einer rosaroten brille auf) Er ist einen Ort weiter gezogen ich bin von 90 km her hierhin gezogen. Des weiteren muss ich noch dazu sagen das ich z.Z. arbeitslos bin und Harz 4 beziehe. Ich bin alleine in der Wohnung gemeldet.Da ich angegeben habe das nur ich hier wohne. Wir stehn aber beide im Mietvertrag. Nun folgendes. Es klappt nicht mehr zwischen uns. Und er sagt mir " Ich bleibe hier wohnen" Muss ich das nun so hinnehmen oder wie sieht das konkret aus. Ich habe die wohnung gefunden und den kontakt hergestellt, soweit geht die Miete von meinem Konto runter. Die miete könnte ich mir leisten. Er hat zwar versucht mir zu drohen " Wenn du nicht ausziehst dann rufe ich bei dem Amt an und sage dennen mal was hier ab geht" Ich habe auch erfahren das er mit dem gedanken schon länger spielt und ganz genau genommen das so wollte. Mit mir zusammen hier einziehn und mich dan raus werfen. Damit er die Wohnung bekommt. Wie verhalte ich mich nun und was mache ich nun, neue Wohnung suchen oder hier bleiben. Ich habe hier auch schon geld rein gesteckt (streichen und Möbel) er hat allein den Garten gemacht ( blumenbette und einne springbrunnen). Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Oder sollte ich mich lieber von einem Anwalt beraten lassen?

LG

Hallo LG,

Wenn beide im Mietvertrag stehen, habe sie auch die gleichen Rechte. Er muss schon selbst kündigen. Eine andere Sache währe die, wie Du zu der Wohnung gekommen bist. Sollte diese sozial gefördert sein und somit nur an Personen weiter gegeben werden, die einen Berechtigungsschein haben, hast Du vielleicht doch eine Möglichkeit. Was heißt wenn Du die Wohnung übers Amt bekommen hast, geh dort hin und erkläre diesen die Sachlage. Er hat dann auch kein Recht in dieser Wohnung zu leben. Ich persönlich würde lieber ein Busgeld akzeptieren als mit diesem Menschen weiter zusammen zu leben.
Grüße Ideenfuchs

Hallo aus Bernburg,

als erstes musst DU zum Amt gehen und reumütig deinen Fehler bekennen. Lass dich auf gar keinen Fall erpressen. Der Erpresser hat sonst ein unendliches Druckmittel gegen dich und wird dies immer und zu jeder zeit verwenden, wenn ihm der Sinn danach ist oder er etwas will. Zweitens könnte das Amt auch alleine oder anonym ermittelnd dahinter kommen und dann droht zusätzlich ein Bußgeldverfahren. Also, auch wenn’s schwer fällt - DU musst zum Amt! Lass dich NICHT auf Stillhalteparolen des Ex-Liebhabers ein!

Da ihr beide im Vertrag steht, ist die Rechtslage so, dass beide Wohnrecht haben. Es werden ja genau deshalb solche Verträge geschlossen, damit keiner plötzlich obdachlos auf der Straße sitzt.

Zieht er nicht aus, sprich mit deinem Vermieter und schildere die Lage aus deiner Sicht und wegen eines neuen Vertrages in dem nur du Mieter bist. Erst wenn du diesen hast, kündige den anderen. Das geht auch wenn ihr beide dort als Mieter unterzeichnet habt.

LB aus Bernburg

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Hallo Ina, 03.08.2009
am besten du suchst dir eine Wohnung, bevor ein Mietvertrag für diese Wohnung abgeschlossen wird, sagst du diesem „Freund“, wir haben zwei Möglichkeiten, deinem Wunsch zu entsprechen:

  1. der bestehende Mietvertrag wird im Einvernehmen mit dem Vermieter auf dich als alleiniger Mieter umgeschrieben und ich ziehe aus dieser Wohnung aus. Damit wäre dein Wunsch erfüllt, du bist nun alleiniger Herrscher über die Wohnung und brauchst die Wohnung nicht mehr mit mir zu teilen. Die Miete wird von dir an den Vermieter gezahlt und zwar ab sofort. Die ersten drei Monate habe ich die Miete bezahlt und nun bist du die nächsten drei Monate mit dem zahlen der Miete dran.
  2. Ich werde den Vermieter davon unterrichten, dass du die Wohnung gerne alleine bewohnen möchtest und dich gebeten hat die Wohnung zu räumen. Aus den vorgenannten Gründen würdest du ihn bitten, ein Mietaufhebungsvertrag vorzubereiten und gleichzeitig einen Mietvertrag mit deinem Freund abzuschließen. Sollte er dies verneinen, lässt du ihn wissen, dass du das Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigst. Des Weiteren weist du ihn darauf hin, dass nachdem du die ersten drei Monate die Miete dem Vermieter über wiesen hättest, würde Herr XYZ künftig zahlen, da er das Mietverhältnis mit ihm (dem Vermieter fortsetzen wolle.).
    Dann wartest du ab, wie die beiden Herren reagieren, oder deinem Vorschlag zustimmen, dich aus dem Mietvertrag entlassen und mit dem in der Wohnung verbleibenden Herrn XYZ einen gesonderten Mietvertrag geschlossen wird.
  3. Deine Möbel kannst du mitnehmen, die dekorieten Wohnräume nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi
    P.S.
    Solltest du zweifel an deinem Verhalten haben, kannst du bei der Verbraucherzentrale preiswert ebenfalls Rat erhalten.

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Guten Tag

Und danke für die Anfrage.

Wir können Ihnen als schnellsten Schritt nur raten, gehen Sie mit Ihrem HARTZ Bewilligungsbescheid zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und lassen Sie sich dort einen Beratungsschein ausstellen.

Suchen Sie sich dann einen für Anwalt und lassen Sie sich dort ausführlich beraten. Der Anwalt wird Ihnen dann genau erklären, welche Möglichkeiten er für Sie sieht, damit Sie so wenig Schaden wie möglich nehmen. Sie zahlen dem Anwalt dann 10,00 €, sollte er schnellen Handlungsbedarf sehen, welchen Sie nicht allein abwickeln können, dann wird er für Sie weiter tätig werden. Die Kosten hierfür sollten durch die Staatskasse getragen werden.

Wir können Ihnen nur raten Ihrem Freund mal durch die Blume anklingen zu lassen, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen und vor allen Dingen, dass Sie, sollte er weiterhin von seinen Drohungen Gebrauch machen, dass dann mal eine Anzeige fällig wäre. Lassen Sie das nie außer acht, denn eine Anzeige hierzu könnte Ihnen in Ihrem Kampf von entscheidendem Vorteil sein.

Tut uns leid, dass wir Ihnen vorerst nicht anders weiter helfen können.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz - COach

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Wenn der Mietvertrag auf beide Personen läuft und einer aber ausziehen muss, so müssen Sie die Wohnung bei Ihrem Vermieter kündigen. Dieser kann dann entscheiden, wen er in der Wohnung wohnen lassen will. Das liegt nicht in Ihren Händen. Im Zweifel wird sich der Vermieter für die Person entscheiden, die zahlungskräftiger ist. Da könnten Sie relativ gute Chancen haben, da bei Hartz IV der Vermieter „sein Geld sicher hat“, da es oftmals vom Amt gezahlt wird. Sollte nicht das Amt direkt an den Vermieter zahlen, so könnten Sie das Amt darum beten dies in Zukunft so zu tun.

Viele Grüße!

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Da Sie beide Mieter sind, haben Sie beide gleiche Rechte. Weder kann er Sie rauswerfen noch Sie ihn. Alles geht nur gemeinsam.
Sie werden das wohl rechtlich klären müssen.

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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an den örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

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