Mietrecht (abmahnung)

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, Sie können mir weiter helfen … meine Frage ist ganz simple und kurz.

Muss eine schriftliche Abmahnung vom Vermieter und Mieter unterschrieben werden?

vielen Dank …

Mfg

Guten Tag, Stefan P,

wirklich einfach: der Abmahnende muss nachweisen können, dass dem Abgemahnten die Abmahnung zugegangen ist.
Das ist natürlich mit einer Bestätigung des Abgemahnten am einfachsten - wird aber selten gern von dem Empfänger gemacht.
Dann ist die sicherste Variante eine Postzustellungsurkunde: mit dem Schreiben zum Gerichtsvollzieher gehen, von ihm den Inhalt bestätigen und von ihm per Postzustellungsurkunde versenden lassen. Die einzig sichere Variante in Deutschland. Kosten ca. 15 - 25 €.

MfG

Hagen F.

Hallo,

ich nehme an, Du meinst eine Abmahnung seitens des Vermieters an den Mieter.

Nein, die muss nicht vom Mieter unterschrieben werden. Wenn ich allerdings Vermieter wäre und würde meinem Mieter eine Abmahnung schicken, dann will ich auch sicher sein, dass er die bekommt. Also schiche ich sie als Einschreiben.

Wenn er zu Dir kommt mit der Abmahnung in der Hand, kann er Dich natürlich bitten, den Erhalt mit Deiner Unterschrift zu quittieren. Aber Du musst nicht unterschreiben. Tust Du es allerdings nicht, kann der VM das schon als Sturheit auslegen und das trägt sicher nicht zu einem friedlichen Miteinander bei.

Gruß

Micha