Mietrecht: Abmahnung verspäteter Mietzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
ich weiß, dass das kein Tool ist, eine Rechtsberatung zu erhalten. Ich bitte nur um Ideen, wie ich mich verhalten kann nach folgendem Sachverhalt:
Ich habe seit 2004 eine Wohnung gemietet.
Letzten Samstag bekam ich Nachricht vom Vermieter, dass die Juni-Miete nicht eingegangen war. Ich habe den Sachverhalt umgehend geprüft und nach einer Stunde gemailt, dass aufgrund eines verspäteten Kontenausgleichs meinerseits der Dauerauftrag nicht raus gegangen war, was ich nicht bemerkt hatte. Ich würde mich umgehend kümmern und habe mich entschuldigt, der Vermieter antwortete, das sei ok. Die Miete ging am Dienstag raus. Gestern (Freitag) erhielt ich Post vom Anwalt des Vermieters mit einer Abmahnung. Als Streitwert wurden dreifacher Kaltmietzins angesetzt, die von mir zu tragenden Kosten für dieses Anschreiben sollen 70 % einer Monatsmiete, über 200 € betragen.
Das Mietverhältnis lief bisher reibungs- und problemlos. Die Miete wurde zuvor nur in einem Fall nicht fristgerecht von mir bezahlt, damals lag es an einem ungeplanten Auslandsaufenthalt wegen eines Todesfalls in der Familie. Das liegt auch schon über ein Jahr zurück. Die Relation der pünktlichen zu den verspäteten Mietzahlungen liegt also bei 79 : 2.
Wie soll ich mich verhalten? Abgesehen von dem Kosten bin ich so empört, dass ich schon eine schlaflose Nacht hinter mir habe.
Vielen Dank für Tipps!
Gruß, Sonnenblume68

Hallo,

Streitwert ist der reale Mietzins und nicht eine willkürlich angesetzte Summe.

Der Vermieter hat die Miete angemahnt und die Miete wurde dann auch zeitnah entrichtet. Somit gab es keinen zwingenden Grund, einen Anwalt zu konsultieren.

Ich würde die Abmahnung zurückweisen, mit der begründung, das der Mietrückstand bereits beglichen war und der Streitwert nicht dem realen Wert entspreche. Der Vermieter hat den Rückstand der Miete telefonisch eingefordert und dem wurde unverzüglich nachgekommen, was einer ersten Mahnung gleich kam.

Somit waren weitere Schritte unnötig und entbehren jeglicher Verhältnismäßigkeit

Eine Beratung beim Mieterverein würde ich aber in dem Fall raten.

LG
tina

Hallo,
eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Dazu bin ich als Nichtjurist nicht befugt.

vnA

Vielen Dank, weelah!
So werde ich vorgehen.
Gruß, Sonnenblume68

Hallo Sonnenblume68,
hier ist dein Vermieter im Recht u. kann auf deine Kosten, dir eine Abmahnung über seinen Anwalt zu kommen lassen.
Denn egal wie deine vespäteten Mietzahlungen zustande kamen, du hast pünktlich deine Miete zu zahlen.
Wie ich aus deinem Schreiben entnehme, hat der Vermieter schon einmal seine Miete nicht pünktlich erhalten ohne daraus Konzequensen zu ziehen.
Leider kann ich dir hier keine andere Auskunft geben.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Sonnenblume,

meine erste Empfehlung ist Konatakt zum Vermieter aufzunehmen, und den Sachverhalt mit ihm/ihr zu besprechen. Eine Überschneidung des Zahlungseingangs mit der Erstellung des anwältlichen Briefs wäre denkbar.
Eine Abmahnung ist im Fall verspäteter Mietzahlungen nicht unbedingt notwendig, denn der Zahlungsverzug ist bereits eingetroffen.
Allerdings muss man erwähnen, dass die Abmahnung bereirs die Vorstufe zur Kündigung ist. Werden in dem anwältlichen Schreiben Fristen genannt oder eventuelle Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Forderungen?
Bitte etwas mehr Infos…

MfG
Roberto