Mietrecht: Besuch/Lagerung von Eigentum Dritter

Hallo!

Ich habe versucht, die Problematik so kurz wie möglich zu fassen, leider ist es mir nicht ganz gelungen, da ich nicht weiß, welche Informationen relevant sind:

Nehmen wir mal an, A zieht mit ihrem Freund F von B nach M. Die Schwester S der A wohnt bereits in M und bietet A und F an, für eine Woche bei ihr zu wohnen, damit A und F in Ruhe die neue Wohnung renovieren können. A und ihr Freund kommen also mit einem Transporter aus B nach M, stellen ihre Möbel und Kartons bei verschiedenen Freunden und unter anderem auch bei der Schwester im Keller ab und quartieren sich für eine Woche bei der Schwester ein.

Dies wird von dem Nachbarn der Schwester beobachtet, der leider zu der Sorte Nachbarn gehört, die nichts besseres zu tun haben, als von morgens bis abends aus dem Fenster zu gucken, nach möglichen Verfehlungen der anderen Mieter zu fahnden und sich ständig wegen allem zu beschweren. Der Nachbar ruft also bei der Vermieterin an und behauptet, die Wohnung sei seit dem Einzug der Schwester etwa 4 Monate früher überbelegt, da statt den gemeldeten zwei ständig fünf Personen darin wohnen würden. Außerdem hätten A, F und die geheimnisvolle dritte Person beim Transport ihrer Sachen Macken im Treppenhaus hinterlassen (was nicht möglich ist, da die Sachen ja in den Keller gestellt wurden, was ihm offensichtlich entgangen ist). Außerdem fällt scheinbar auch weder ihm noch der Vermieterin auf, dass es widersprüchlich ist, dass aus Sicht des Nachbarn A und F zwar erst vor einer Woche mit ihren Möbeln in die Wohnung eingezogen sind, aber angeblich schon bereits seit 4 Monaten dort wohnen sollen.

Die Vermieterin schreibt eine Abmahnung, da angeblich ständig 5 Personen in der Wohnung leben, und droht mit der Auflösung des Mietvertrags. Außerdem kündigt sie an, für die Berechnung der Nebenkosten rückwirkend für die letzten 4 Monate statt 2 Personen 5 zugrunde zu legen. Als sie den Brief persönlich zustellt, trifft sie A und F im Hausflur, untersagt ihnen das „hausieren“ in ihrem Haus und fordert sie auf, unverzüglich das Haus zu verlassen. Auf den Einwand, A und F seien seit 5 Tagen zu Besuch und würden keineswegs in der Wohnung wohnen, beschuldigt sie A und F der Lüge und weigert sich, weiter mit ihnen zu sprechen.

Als die Schwester den Brief erhält, schreibt sie sofort einen Brief zurück, stellt die Situation klar und macht deutlich, dass sie mit einer Erhöhung der Nebenkosten nicht einverstanden ist. Außerdem ruft sie die Vermieterin an, die nun mit einer weiteren Abmahnung droht, da laut Mietvertrag die Wohnung nur von den Mietern und nicht von Dritten genutzt werden darf und die Einlagerung fremder Sachen im Keller ihrer Meinung nach dieser Vereinbarung widerspricht.

Meine Fragen dazu:

  1. Mir ist bekannt, dass ein Mieter grundsätzlich das Recht hat, bis zu 6 Wochen unangekündigten Besuch zu empfangen. Gäbe es im oben geschilderten Fall einen Grund anzunehmen, dass es sich bei dem Aufenthalt von A und F nicht um einen Besuch handelt? Es wurde selbstverständlich keine Miete bezahlt, A und F hatten nach wie vor ihren offiziellen Wohnsitz in B, und es war von vornherein abzusehen, dass sie nach einer Woche in ihre eigene Wohnung umziehen würden.

  2. Könnte die Vermieterin der Schwester untersagen, Eigentum von A und F in ihrem Keller unterzustellen? A und F haben dafür nicht bezahlt und auch keinen Schlüssel zum Keller bekommen.

  3. Welche Schritte könnte die Schwester gegen den Nachbarn unternehmen, der die Vermieterin offensichtlich bewusst fehlinformiert hat?

Vielen Dank schonmal im Voraus für jeden Tip!

Julia