Mietrecht Dachsanierung

Hallo zusammen,

ich bin Mieterin einer Dachgeschosswohnung. Das Dach wird renoviert und aus baurechtlichen Gründen (so wurde es mir gesagt) musten meine Dachflächenfenster, ich schätze mal wegen zusätzlicher Dämmung weiter nach außen versetzt werden.
Dabei enstanden entsprechende Lücken ringsrum zwischen Einrahmung und Wand.
Nur zu meiner Frage: Ich Seele von Mensch bin den Anweisungen der Handwerker gefolgt und habe wie gewünscht meine Fenster aufgemacht - während meiner Abwesenheit, damit die arbeiten voran gehen. Theoretisch konnte also jeder nach Belieben in meine Wohnung durch die Fenster steiegen. DAs habe ich einmal mitgemacht. Anscheinend haben die Handwerker gemerkt, dass die Fenster für Ihre Arbeit gar nicht offen sein müssen und haben während meines Urlaubs einfach dieFenster weggesetzt, dran gearbeitet und wieder reingesetzt - ich wure nicht benachrichtigt und wurde vom Dreck nach meinem Urlaub überrascht. Das Ganze lief nochmal ein zweites mal, als ich von der Arbeit heim kam. Für mich ist das Hausfriedensbruch, wie seht ihr das?
Geschweige denn: können die das nicht einmal richtig machen - warum mussten sie zweimal nachjustieren?
Nach all dem Ärger soll ich zum 4. Mal die Fenster offen lassen, auch zu diesem Termin werde ich nicht da sein, theoretisch könnten sie in meine Wohnung einsteigen.
Meine Frage: Muss ich das? Welche Alternativen gibt es?

Kann dir leider zu diesem Fall nicht weiterhelfen.
MvL

Guten Abend,
in diesem Falle bin ich sicherlich kein Rechtsexperte. Ich bin mir aber bezüglich folgendem ziemlich sicher:

  1. Der Vermieter muss den Mieter über geplante Renovierungsmaßnahmen informieren und entsprechende Termine mit ihm vereinbaren. D.h. der Vermieter hätte Sie rechtzeitig, mindestens also 10 Werktage vorher darüber informieren müssen, wann die Arbeiten geplant sind, so dass Sie persönlich anwesend sein können, oder eine Vertrauensperson benennen können. In Ihrer Abwesenheit die Fenster zu öffnen ist folglich nicht erlaubt, es sei denn es war Gefahr in Verzug und Sie nicht erreichbar, z.B. Gefahr des Herabstürzen des Fensters. Beschwerden gehen hier an den Auftraggeber, also den Vermieter. Er muss Ihnen auch die Reinigungskosten (z.B. Teppich) ersetzen, wenn Sie welche hatten, da Sie wegen Seiner Nichtinformation keine Vorkehrungen treffen konnten.

  2. Sie sind verpflichtet die Wohnung für Renovierungsmaßnahmen zugänglich zu machen. D.h. sind Sie nicht in der Lage (Urlaub, Arbeit) die Wohnung zu beaufsichtigen, sind Sie verpflichtet eine Ersatzperson zu benennen. Offen lassen müssen Sie die Fenster bestimmt nicht, da im Schadensfall möglicherweise Ihre Hausratversicherung nicht zahlt!

  3. Ein Handwerksbetrieb darf seine Arbeit in mehreren Etappen durchführen (ist oft auch nicht anders möglich) und auch nachbessern, wenn eine Arbeit nicht in Ordnung war. Suchen Sie sich für einen 4. Termin eine Ersatzperson. So ärgerlich es ist, notfalls müssen Sie Urlaub nehmen.

Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihn, sollte er ein problematischer Mensch sein, ggf. schriftlich wegen der Nichtinformation und dem unerlaubten Öffnen der Wohnung durch den Handwerksbetrieb anzumahnen. Möglicherweise hat hier auch der Handwerksbetrieb eigenmächtig gehandelt und ihn trifft keine Schuld. Dann ist es Aufgabe des Vermieters seinen Auftragnehmer anzumahnen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ela0312

Also das geht gar nicht.
Bei nötigen Arbeiten muß der Vermieter mit dem Mieter einen Termin ausmachen. Das heißt, dabei haben beide mitzureden. Auf die Belange der Mieter ist natürlich genauso Rücksicht zu nehmen wie auf die sachlichen Notwendigkeiten. -

Wenn der Mieter nicht da ist, darf grundsätzlich niemand in die Wohnung, weder ein Handwerker noch sonst wer, und weder durch die Tür noch durch die Fenster. Klar ist das Hausfriedensbruch. Es sei denn, ihr hättet das ausdrücklich vereinbart.
Aber dazu kann dich niemand zwingen.
Die Handwerker werden im Zweifelsfall sagen, du hättest ihnen das gestattet…Ist sicher so eine Billig-Kolonne. Mit der Polizei haben die es nicht so, also laß sie wissen, daß du sie anzeigst,wenn sie noch mal ohne dich in deine Wohnung gehen. Dann brich das Gespräch ab.

Schreibe den Vermieter an (Einschreiben, mit Rückschein oder als Einwurf). Teile ihm mit, daß du dieses Verhalten nicht tolerierst, sondern auf Absprache und Anwesenheit während der Arbeiten bestehst; am besten nenne gleich 2 mögliche Termine für die Arbeiten, die dir passen. Fordere Schadensersatz für den Schmutz (eine Stunde Putzen kostet 10-12 Euro) und für evtl. beschädigte Einrichtungsgegenstände - kann man ja mit der nächsten Miete verrechnen.
Setze eine Frist, in der NACH ABSPRACHE und als EINMALIGER EINGRIFF der ursprüngliche und vertragsgemäße Zustand der Wohnung wieder hergestellt wird, d.h. die Lücken gehören wieder aufgefüllt, die Fenster müssen dicht und verschließbar sein, so daß niemand sie einfach von außen herausnehmen kann. Stelle alternativ eine Mietminderung in Aussicht (über den Daumen etwa 10% der Gesamtmiete, schließlich bist du ja nicht mehr sicher). Mache ihn auch darauf aufmerksam, daß du zwar bisher davon abgesehen hast, die Handwerker anzuzeigen, dies im Wiederholungsfall aber tun wirst.

Wichtig: Verhandle nie mit den Handwerkern, sondern immer mit deren Auftraggeber, also dem Vermieter; denn nur mit ihm hast du einen Vertrag.

Am besten laß dich mal beim örtlichen Mieterverein beraten, das geht auch, wenn du kein Mitglied bist.

Langfristig würde ich mir eine andere Wohnung suchen. Schlecht eingesetzte Fenster bringen Probleme mit Feuchtigkeit, Zugluft, bisweilen auch Risse im Putz etc.

Schuld sind nicht die Dachdecker, die leider häufig nich an die Verschmutzungen unterhalb ihres Arbeitsbereiches denken, Sonden der Auftraggeber.
Also, in der Regel die Vermieterin.
Somit ist für die Reinigungskosten und eine Aufsicht(Wachpersonal :smile: ) in der Zeit der Bauarbeiten, kostenverantwortlich die Vermieterin.

Ich würde dort mal anrufen, nach einer Entschädigung fragen und Alles mit: „mein Anwalt vom Mieterverein het gesagt“ begründen.

Bin leider keine Juristin. Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale.

Sorry