Mietrecht garten

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin vor ca einer Woche von einem Haus in die Eigentumswohnung meiner Mutter gezogen. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines 6 Parteien-Hauses mit einem kleinen Garten, der zur Wohnung gehört und auch nur von mir genutzt werden darf. Im Garten des Hauses hatte ich einen Spielturm für meine 3 jährige Tochter, den ich mir jetzt auch gerne wieder in den Garten stellen würde. Der Spielturm besteht aus einem Turm mit Rutsche und einer Doppel-Schaukel (also schon recht groß). Darf bzw kann es mir durch die Hausverwaltung untersagt werden, diesen Spielturm in „meinem“ Garten aufzubauen und muss ich überhaupt vorher um Erlaubnis fragen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Streußer

Hallo Georg Streusser
Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten.
Mein Rat wäre doch mal bei der Hausverwaltung nachzufragen o. unverbindlich mit einem Nachbarn darüber zu sprechen.
Liebe Grüße
Heike

Hallo gstreusser
In deinen Garten kannst Du alles aufstellen was keinen
deiner Nachbarn stört.Bei Spielgeräte für Kinder hat jeder Verständnis.