Mietrecht im Studentenwohnheim

Hallo
Angenomen,ein Student wohnt in einem Studentenwohnheim.Er hat einen Vertrag bis 2006.hat aber keine Studienbescheinigung weil er sich nicht für das neue Semester Rückgemeldet hat.Da der jenige keine Studienbescheinigung hat muss er das Wohnheim velassen.Meine frage lautet jetzt gibt es auch in diesem Fall eine 3 Monatige Kündigungsfrist?So das der Student noch 3 Monate hat um sich eine neue Wohnung zu suchen.
Ich bedanke mich im vorraus.

Hallo,

es ist davon auszueghen, dass die Bude nur unter der Voraussetzung zur Verfügung steht, dass der Bewohner studiert. Hier einfach mal den Vertrag ansehen, zu welchen Bedingungen vermietet wurde.

Seit 1983 haben Bewohner eines Studentenwohnheimes keinen Kündigungsschutz mehr ( OLG Bremen RE WM 89,122). Wenn also kein Vertrag auf Zeit geschlossen wurde, kann das Mietverhältnis jederzeit gekündigt werden. Das Mietverhältnis kann grundsätzlich spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. In der Rechtsprechung wird aber auf Grund der Gesetzeslage auch in einer anderen Meinung akzeptiert, dass das Mietverhältnis in Studentenwohnheimen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn ein Student das Studium nicht antritt oder aufgibt.

Gruss Günter

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