A. Fall Grundstücksgemeinschaft
In einem Dreifamilienhaus (Grundstücksgemeinschaft- Eltern und Sohn zur Hälfte) soll die vermietete 170 m2 Wohnung, die von einer Person bewohnt wird, weden Eigenbedarf gekündigt werden. Der Sohn (3 Personen-Haushalt, das Kind mittlerweile volljährig) wohnt im selben Haus in einer kleineren Wohnung und benötigt dringend mehr Wohnraum, d.h. die Kündigung wegen Eigenbedarf wäre begründet und nachvollziebar.
Gleichzeitig würden die Eltern aus Altersgründen eine Etage tiefer ziehen.
Meine Fragen:
- Muss der Vermieter dem Mieter die frei gewordene Wohnung als Ersatz anbieten?
2.Käme in diesem Fall die Sonderkündigungsklausel (3 Wohnungen, aber 2 Familien) infrage?
B. Fall Eigentümergemeinschaft
Die Grundstücksgemeinschaft soll in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt werden, d.h. in diesem Fall würden dem Sohn 2 Wohnungen gehören - seine und die vermietete. Er würde wegen Eigenbedarf die größere Wohnung kündigen und seine zweite Wohnung den Eltern zur Verfügung stellen. S.o. In dem Fall wird die Wohnung der Eltern frei.
Frage:
Hätte der Mieter in diesem Fall Anspruch auf Ersatzwohnraum, wenn die frei gewordene Wohnung nicht dem Vermieter, sondern seinen Eltern gehört?
Herzlichen Dank.