Mietrecht, Mängel in der Wohnung

Hallo,

wer weiß, darf die Höhe des Eingangs zu einer Wohnung 165 cm.  groß/klein sein? :smile:

Und darf der Vermieter die Reparatur eines einzigen Fensters in der Küche verweigern?

Danke im Voraus

T

Moin,

es fehlen viele wichtige Infos.

wer weiß, darf die Höhe des Eingangs zu einer Wohnung 165 cm.
groß/klein sein? :smile:

Ohne die Details zu kennen, wenn man ein denkmalgeschützten Haus mieter, kann ich mir das vorstellen. Ich musste mich auch schon mal in einer Kate bücken, bin 1,74m.

Und darf der Vermieter die Reparatur eines einzigen Fensters
in der Küche verweigern?

Was ist defekt, wie ist der Schaden entstanden?

Vermtl. ein Bagatell-Schaden.

Gruß Volker

Hallo!

1)  ???, gute Frage.
2) NEIN, nicht wenn Fenster einen Mangel hat, der entweder nach dem Einzug erst entstanden ist oder der so gravierend ist, das er auch bei Kenntnis des Mieters nicht hingenommen werden muss.

aber man muss mehr dazu wissen.

zu 1) warum mietet man so eine Wohnung an, wenn man sich schon bei Besichtigung den Kopf an der ungewöhnlich niedrigen Tür stößt ?
Und warum ist es so niedrig ?  Ist das unter einer Dachschräge ?  Wie sieht es denn dann mit der übrigen Höhe in den Zimmern aus ?

Hier könnte ja das Baurecht ins Spiel kommen. Nicht überall darf man Räume für Wohnzwecke einrichten und vermieten.

MfG
duck313

Kein Denkmal, „Wohnung“ über eine Garage… das Fenster sollte ausgetauscht werden, war wohl dem Vertieter zu teuer. Das Fenster war immer kaputt, ich dachte es wird repariert… nie passiert.

Gruß, Tatjana

Musterbrief für eine Mängel-Mitteilung:
„In meiner Wohnung ist folgender Mangel aufgetreten: Der
Warmwasserspeicher unter der Küchenspüle liefert kein
warmes Wasser mehr. Bitte lassen Sie den Schaden bis
zum … beheben, andernfalls werde ich selbst einen
Handwerker beauftragen und die dadurch entstehenden
Kosten mit der Miete verrechnen. Ich behalte mir
ausdrücklich sämtliche Ansprüche vor.“

Quelle: Mieterverein zu Hamburg