Mietrecht - Reparaturen bei Auzug

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich und meine Freundin haben unsere Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt. Heute war Wohnungsbegehung und die Vermieterin will das wir die Defekte Jalousie im Kinderzimmer auf eigene Kosten reparieren lassen. Meine Frage ist das Rechtens ? Denn meiner meinung nach ist dies keine Kleinreparatur mehr da der Defekt vom Haus her kommt. Damit meine ich das die Jalousie kaputt gegangen ist weil im Jalousiekasten alles morsch und verschimmelt ist.
Der Mietvertrag ist ein Sigel MV464 Mietvertrag von 2001 in dem Steht das kleinstreparaturen vom Mieter bis zu einer höhe von 52 € Pro Auftrag zu Zahlen sind. Ist dieses Klausel überhaupt noch gültig ? Klärt mich bitte auf.

Kleinstreparaturen bis 77 Euro sind nach neuesten Mietverträgen rechtens. Alle Gegenstände, wie Rolladengurte, Wasserhähne, Toilettendeckel etc., die dem täglichen Gebrauch des Mieters zur Verfügung stehen, sind bei Defekt vom Mieter zu tragen.
Ich weiß nicht, wie hoch der Schaden bei der Jalousie ist. Wenn er höher ist, müsst ihr die Kosten nicht tragen. Wichtig ist auch, dass diese Kleinreparaturen nur bis 3 x 77 Euro jährlich vom Mieter zu tragen sind.

MfG Ulla

Ja, ist es

das ist ja eine sehr gute antwort, also wenn die sache für mich teurer wird als die im mietvertrag angegebenen 52 € dann muss ich gar nichts bezahlen ist das so richtig ?

Hallo,

Ich würde deiner Vermieterin die 52 Euro hinlegen…wenn ihr nicht allzuviele Kleinreparaturen hattet . Das ist sicher eine Meckerziege…

Ich habe selber Wohnungen zur Vermietung, als Vermieter würde ich die Kosten selber tragen.

Aber der eine ist so und der andere so.

Solltet ihr eine Rechtschutz haben, ab zum Antwalt…denke das ist eine Grauzone.

Gruß

super vielen dank damit ist mir geholfen

Ja, ist es

Hallo, eben weil sie ja so eine unmögliche Person ist sehe ich es nicht ein ihr 52 € zu geben, einfach nur wiederlich diese Frau. Das mit der grauzone habe ich schon mitbekommen man findet nicht wirklich sachen die eindeutiges aussagen. Weiter steht in dem Paragraphen, also die reparaturen sind vom mieter zu tragen, soweit die schäden nicht schuldhaft vom anderen vertragspartner zustande gekommen sind. aber wenn das ganze haus und die rollos/jalousien von außen in einem mieserablen zustand sind dann ist das doch nicht unser bier oder, alles was man an so einer jalousie machen lässt und wenn da nur ein techniker kommt um irgendwas zu machen übersteigt das doch locker schon die kosten von 52 € oder ?

Hallo André,

die Klausel zu Kleinreparaturen ist gültig.
Allerdings würde ich das hier nicht anwenden.
Fraglich ist wer den Defekt zu verschulden hat.
Wenn es offensichtlich am defekten Kasten liegt würde ich das so schriftlich mitteilen und die Zahlung ablehnen.

Schimmel macht aber keinen Rolladen kaputt!
Und auch Löcher oder so machen normalem Rolladen nichts aus da er ja für normale Witterung ausgelegt ist.
Es käme also lediglich eine mechanische Zerstörung durch den Kasten in Frage. Hier solltet Ihr nachweisen können dass der Defekt angezeigt wurde.

Um welche Kostenhöhe geht es?

Gruß
David

Ich und meine Freundin haben

Sagt man da nicht „meine Freundin und ich“?

Jalousie im Kinderzimmer auf eigene Kosten reparieren lassen.

Da ich nicht sehen kann, was an der Jalousie defekt ist, kann ich auch darauf nicht antworten.

da der Defekt vom Haus her

kommt.

Dazu fehlen mir nähere Angaben, was da wodurch defekt ist.

Damit meine ich das die Jalousie kaputt gegangen ist

weil im Jalousiekasten alles morsch und verschimmelt ist.

Wurde dieser Mangel rechtzeitig beweisbar dem Vermieter gemeldet?

dem Steht das kleinstreparaturen vom Mieter bis zu einer höhe
von 52 € Pro Auftrag zu Zahlen sind. Ist dieses Klausel
überhaupt noch gültig ? Klärt mich bitte auf.

Solch eine Klausel ist nach wie vor gültig und würde bedeuten, dass z.B. der Rolladengurt, ein Lichtschalter u.ä. vom Mieter bezahlt werden müsste. Mehr dazu hier: http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mie…

Mach es doch so… Sie soll den Techniker bestellen und zahlen. Wenn das Ding repariert und sie dir eine Rechnungskopie gibt, bezahlst du unter Vorbehalt die 52 Euro.

Vorteil, sie bestellt den Techniker und wenn sie unter Vorbehalt liest, überlegt sie sich es vielleicht noch mal.

Desweiteren hat sie den Rest der Rechnung an der Backe…

Und was du noch kannst, diese Rechnung bei der Steuer einreichen.

ja, so ist es.

das ist ja eine sehr gute antwort, also wenn die sache für
mich teurer wird als die im mietvertrag angegebenen 52 € dann
muss ich gar nichts bezahlen ist das so richtig ?

Hallo

Denn meiner meinung nach ist dies keine Kleinreparatur mehr da der Defekt vom Haus her kommt.

Kleinreparatur bedeutet auch > verschuldensunabhängig, d.h. egal, wo es herkommt

lt. Mietvertrag bis zu einer höhe von 52 € Pro Auftrag

zuletzt meinte der BGH dazu 100 € wäre noch zulässig > 1989!!!
seither hat sich einiges verteuert - allerdings gilt auch immer die Höchstgrenze, die im Mietvertrag steht
dazu z.B. hier sehr ausführlich:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Klausel-ueber-Kleinr…

nach der Schilderung scheint mir das a) rechtens und b) auch heute noch gültig

hallo - also eine klausel wegen kleinstreparaturen ist schon noch gültig - meistens werden die mit 100€ veranschlagt. du schreibst, dass der schaden vom haus her kommt - wegen schimmel. hier gilt, wenn ein solcher schaen vorhanden ist und ihr den schon vorher gewusst habt, dann hättet ihr diesen schaden umgehend dem vermieter schriftlich melen müsssen und um abhilfe dieses schadens bitten. wenn ihr das nicht gemacht habt, dann steht hier aussage gegen aussage,denn die vermieterin kann nun sagen, ihr habt diesen schaden nicht sofort angezeigt und seid für diesen zustand,der ja weiter fortschreitet,verantwortlich. wenn ihr aber diesen schaden gemeldet hattet, dann kann euch nichts passieren - ihr müsstet dann nicht zahlen.lg.

Lieber Ratsuchender,
ist die Jalousie innen oder außen? Für eine Außenjalousie ist die Vermieterin selbst zuständig. Bei einer Innenjalousie könnte die Reparaturklausel greifen, d.h. bis zu 52 EUR müßtet Ihr Euch als Mieter an den Reparaturkosten beteiligen, falls überhaupt eine Reparatur in Betracht kommt und die Jalousie nicht vielmehr wegen Altersschwäche komplett ersetzt werden muß. Dann wäre es keine Kleinreparatur mehr und Ihr wärt aus dem Schneider.
Ob die Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist oder nicht, kann ich nicht sagen. Bißchen viel verlangt, zu erwarten, daß man sämtliche Fassungen der Vordrucke kennt.
Viel Glück!

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

Sorry.

MfG schoerschi

Moin, moin,

zu der Kleinreparaturklausel: solch eine ist grundsätzlich gültig! Es muss allerdings ein Jahreshöchstbetrag festgelegt sein und grundsätzlich stehen dort auch die möglichen Kostenarten.

Ein defekter Außenrolladen… tja. Wenn der Defekt wirklich am Alter/Witterung etc. herrührt, ihr also den Umstand nicht mittelbar zu vertreten habt, würde m.E. die Kleinreparaturklausel greifen. Und mit 52 € ist die ja glücklicherweise recht gering, d.h. betragen die Reparaturkosten 53 € braucht ihr theoretisch nix zahlen!

Aber Achtung: wenn der Vermieter es nicht gut mit euch meint, würde der versuchen, die Kosten bei Auszahlung der Mietkaution zu verrechnen - also am besten schriftlich o. g. Umstand festhalten. D.h. falls der Vermieter schon jemanden beauftragt hat und euch anschl. die Rg. zusendet, schriftlich widersprechen mit Bezug auf die Klausel im Mietvertrag etc.

Frohes Neues! :wink:

Hallo Andre,
sorry, ich war ein paar Tage abwesend, daher erst jetzt meine Reaktion.
Wie ich das sehe, brauchst Du für die Kosten nicht aufkommen. Ich rate Dir aber dringend, vor weiteren Schritten die ganze Sache zu fotografieren und einen unabhängigen Zeugen dazu zu bitten.
Dann kannst Du getrost die Übernahme der Kosten ablehnen.

Beste Grüße, Hubert Steiger.