Mietrecht Tiefgaragenstellplatz

Schönen Guten Tag,

folgende Frage. Mieter Herr XYZ hat vor 2 Monaten einen Tiefgaragenstellplatz für 60€ angemietet. Hat aber hierfür keinen Schlüssel erhalten und wenn dieser rein wolle, müsste Herr XYZ einen Tag vorher bescheid sagen und einen Termin ausmachen. Ist das überhaupt Rechtsgültig? Ein Vertrag mit dem Vermieter Herr Z wurde gemacht aber nur ganz lapidar auf einem Stück Papier. Des weiteren konnte er den Stellplatz bisher nicht nutzen. Außerdem weiß er nicht ob sich jemand in dieser Zeit auf die Kosten von Herr XYZ dort hinstellt da er dies schlecht ohne Zugang bzw. Schlüssel kontrollieren kann.

Mfg

Um diese Fage richtig beantworten zu können, müßte man den Inhalt des „lapidaren Papiers“ kennen.

Hallo

Grundsätzlich unterliegen Mietverträge keinen Formalien, d.h. Sie könnten auf einem Bierdeckel einen Vertrag schliessen.
Haben Sie einen Mietvertrag wo genau dies beschrieben steht, dass der Vermieter den Schlüssel behält und sie nur nach Terminabsprache rein drüfen: Pech!
A) ist der Vertrag nichtig, da er nicht den Grundsätzen des BGB für Mietrecht entspricht (kann man ganz easy googeln)http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm
B) Sollte man sich vorher informieren, bevor man etwas mietet

Aber hinterher ist man ja immer schlauer.

Tiefgaragenstellplätze unterliegen dem gleichen Mietrecht wie bspw. Wohnungen etc. auch. Ihr Vermieter hat noch nicht mal das Recht auf einen Schlüssel zur Mietsache. Diese stehen allein Ihnen zu.
Sofern er die Mietsache begutachten will ist ER derjenige der mit IHNEN einen Termin machen muss.
Sofern sie bezahlt haben haben sie das alleinige Nutzungsrecht und auch Begehungsrecht. Niemand sonst.
Was ich machen würde: Den Vermieter in Verzug setzen. Heisst: Schriftstück verfassen in dem steht bis wann er Ihnen alle Schlüssel komplett auszuhändigen hat (2-3 Tage Frist sollten genügen). Nutzungsentgelt wird verrechnet, heisst haben sie die 60€ schon gezahlt können aber nicht nutzen, sind sie berechtigt, dass mit zukünftig zu zahlendem Mietzins (= Miete) zu verrechnen.
Zeigen Sie ihm ruhig Gesetze und Rechtsprechungen dazu auf die sie im Internet recherchieren können (s. auch oben)
http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-sch…

Sofern er sich weigert bzw. meint nicht reagieren zu müssen: Fristlos kündigen.
Auf den 60€ bzw. 120 € werden sie womöglich sitzen bleiben, denn kein Anwalt rührt auch nur einen Finger bei solch geringem Streitwert.
Allerdings können Sie ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid geben, falls er sich nicht weigert zurück zu zahlen.
Diese finden Sie hier:

http://www.mahnbescheide.de/

Ich hoffe das hilft.

Grüße

Vippi

Hallo,
keine Tiefgarage = keine Miete dafür, so einfach ist das.
Wofür soll man denn Miete zahlen??
xyz sollte sofort dies schriftlich dem Vermieter mitteilen.
Und sofort, auch rückwirkend, die Miete mindern.

Gruss Huftier

Hallo,

leider kann ic hzu diesem speziellen Thema nicht weiterhelfen.

Viele Grüße trotzdem!

Hallo, es besteht grundsätzlich Formfreiheit bei Abschluß eines Mietvertrages. Hier muß mindestens die Monatsmiete (60,-€), die Lage des Stellplatzes, Beginn des Mietverhältnisses und natürlich Vermieter und Mieter festgehalten werden. Wenn ein Schlüssel (oder Chipkarte) zum Erreichen des Stellplatzes nötig ist, muß dies auch vermerkt werden. Der Mietvertrag kann durchaus handschriftlich gemacht werden und in normalem Deutsch, er ist rechtsgültig.-
Der Vermieter muß Ihnen unverzüglich einen Schlüssel aushändigen, alles andere ist ein schlechter Witz. Die bisher gezahlte Miete für die Monate ohne Schlüssel soll Ihnen der Vermieter in voller Höhe zurückerstatten bzw. gutschreiben. Entweder haben Sie den Stellplatz gemietet oder nicht.
Gruß, Achim

nicht nachvollziehbare schilderung - bei vertragsabschluss lässtr man sich schlüssel geben oder unterschreibt nicht

Ein Mietobjekt muss für mich als Mieter jederzeit zu-
gänglich sein.Dies hat der Vermieter zugewährleisten.

Ganz klare Sache, wenn angemietet dann hat Herr XYZ auch ein Anrecht auf Zugang zum Stellplatz. Herr Z muss ihn gewährleisten. Falls er es nicht macht, Miete mindern!!

Hallo,
unabhängig von einem (lapidarem) Mietvertrag hat hier der Vermieter dem Mieter die Mietsache nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Daher hat er keinen Anspruch auf den Mietzins. Sollten die 60 € schon bezahlt worden sein, so Besteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§812.
In wieweit man hier die Nutzung des PKW Stellplatz einklagen kann hängt von dem Mietvertrag ab

Leidensgenossen

Hallo,

also das ist ja kompliziert geschrieben ( XYZ, Z).Fakt ist, wer einen Vertrag abschließt muss sich auch daran halten. Wenn Sie keinen Zugang haben, wofür bezahlen Sie dann. Und darf der Mieter denn einen Untermietvertrag mit Ihnen abschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Sorry,aber jetzt muss ich lachen,was soll das denn???

Also ich würde entweder Schlüssel verlangen oder Stellplatz fristlos kündigen!!!

Hallo!

Als Otto Normalverbraucher würde ich ja mal sagen „auf den Schlüssel bestehen“. Ansonsten die Stellplatzmiete nicht bezahlen, nach Fristsetzung, da die Nutzung ohne Schlüssel nicht möglich ist. Schließlich muss man in der Lage sein zu jederzeit seinen Parkplatz zu nutzen. Wo gibt denn sowas?
Sonst an Mieterbund oder Anwalt wenden.

MfG

Hi memtis,
ein Vertrag ist ein Vertrag, ob mündlich oder auf einem Stück Papier. Wichtig ist das auch drin steht was die Parteien vereinbart haben. Also welchen Stellplatz, wo, zu welchem Preis pro Monat oder Jahr?
Evtl. noch Kündigungsfristen und der Beginn des Vertrages. Unterschriften drunter un d o.k.
Aber so wie hier geschildert geht´s nicht. Der Mieter muss natürlich unbegrenzten Zugang zu seiner Mietsache (Stellplatz haben). Ohne Schlüssel nicht machbar. Anmelden? Lächerlich! Sollte der Vermieter anderen Zugang zu dem Stellplatz gewähren, hat er den Mieter wohl betrogen.
Also entweder auf dem Mietvertrag mit allen Folgen bestehen( Schlüssel, Zugang)! Vermieter schriftlich Frist setzen, evtl einstweilige Verfügung erlassen. Kosten für anderen Stellplatz dem Vermieter belasten.
Oder vom Mietvertrag zurücktreten und evtl gezahlte Miete zurückfordern. Schriftlich, Frist (1 Woche) setzen.
Mach dem mal Beine!!!

Hallo memtis,

der Vertrag ist so nicht rechtsgültig.

Der Vermieter muss dem Mieter den Besitz an der Sache verschaffen. Dies geschieht üblicherweise durch die Schlüsselübergabe.

Wenn man den Stellplatz nicht nutzen kann, muss man auch keine Miete zahlen und hat das Recht zur fristlosen Kündigung.

Gruß
Lendzy