Hallo
Grundsätzlich unterliegen Mietverträge keinen Formalien, d.h. Sie könnten auf einem Bierdeckel einen Vertrag schliessen.
Haben Sie einen Mietvertrag wo genau dies beschrieben steht, dass der Vermieter den Schlüssel behält und sie nur nach Terminabsprache rein drüfen: Pech!
A) ist der Vertrag nichtig, da er nicht den Grundsätzen des BGB für Mietrecht entspricht (kann man ganz easy googeln)http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0535.htm
B) Sollte man sich vorher informieren, bevor man etwas mietet
Aber hinterher ist man ja immer schlauer.
Tiefgaragenstellplätze unterliegen dem gleichen Mietrecht wie bspw. Wohnungen etc. auch. Ihr Vermieter hat noch nicht mal das Recht auf einen Schlüssel zur Mietsache. Diese stehen allein Ihnen zu.
Sofern er die Mietsache begutachten will ist ER derjenige der mit IHNEN einen Termin machen muss.
Sofern sie bezahlt haben haben sie das alleinige Nutzungsrecht und auch Begehungsrecht. Niemand sonst.
Was ich machen würde: Den Vermieter in Verzug setzen. Heisst: Schriftstück verfassen in dem steht bis wann er Ihnen alle Schlüssel komplett auszuhändigen hat (2-3 Tage Frist sollten genügen). Nutzungsentgelt wird verrechnet, heisst haben sie die 60€ schon gezahlt können aber nicht nutzen, sind sie berechtigt, dass mit zukünftig zu zahlendem Mietzins (= Miete) zu verrechnen.
Zeigen Sie ihm ruhig Gesetze und Rechtsprechungen dazu auf die sie im Internet recherchieren können (s. auch oben)
http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-sch…
Sofern er sich weigert bzw. meint nicht reagieren zu müssen: Fristlos kündigen.
Auf den 60€ bzw. 120 € werden sie womöglich sitzen bleiben, denn kein Anwalt rührt auch nur einen Finger bei solch geringem Streitwert.
Allerdings können Sie ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid geben, falls er sich nicht weigert zurück zu zahlen.
Diese finden Sie hier:
http://www.mahnbescheide.de/
Ich hoffe das hilft.
Grüße
Vippi