Mietrückstände und noch nicht abgerechnete NK

Hallo,

der ehem. Mieter schuldet dem ehem. Vermieter noch 5 Monatsmieten. Diese will der Vermieter per Vollstreckung eintreiben, Vollstreckungsbescheid ist eingegangen.
Der Mieter hat damals 3 Monatsmieten Kaution hinterlegt, bei den vorausgezahlten Nebenkosten (als der Mieter die Miete noch zahlen konnte) hat er auch mehr gezahlt als verbraucht und eine Einbauküche hat er beim Auszug hinterlassen, welche jetzt vom Vermieter an den neuen Mieter in Geld umgesetzt werden kann.
Frage: kann man Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen mit der Begründung, dass die Hauptforderung (5 fehlende Monatsmieten + Anwalts- und Gerichtskosten) um den Betrag des Nebenkostenguthabens, der Kaution und der Wert der hinterlassenenen Küche gemindert werden müssten?
Oder ist der Vollstreckungsbescheid unabhängig von diesen Posten?
Danke

Nein, ein Widerspruch macht mit dieser Begründung keinen Sinn und erzeugt nur weitere Kosten. Das Problem ist, dass der Mietzins vollkommen unabhängig von der Kaution zu sehen ist. Der Mietzins wird geschuldet, egal, ob hierüber noch nicht abgerechnet worden ist.

Die Küche muss der Vermieter nicht zahlen, wenn hierüber keine Vereinbarung getroffen worden ist.

Und das Guthaben von den Nebenkosten? (Mieter muss Guthaben besitzen, da er während der Mietrückstände im Krankenhaus war, also keine Verbrauchskosten hatte).

Und das Guthaben von den Nebenkosten? (Mieter muss Guthaben
besitzen, da er während der Mietrückstände im Krankenhaus war,
also keine Verbrauchskosten hatte).

Diese Zwangsläufigkeit besteht nicht, daher kann ein vermutetes (mehr ist es nicht) Guthaben auch nicht gegengerechnet werden.

Hallo

warum hat der Vermieter denn nicht auf die gezahlte Kaution zurückgegriffen, diese ist ja nun für Mietrückstände (nach Auszug) und ggf. vorhandene Schäden in der Wohnung gedacht.
Auf ein eventuelles Guthaben bei der NK-Abrechnng kann man sich leider nicht berufen und eine Verrechnung mit einer zurückgelassenen Küche sollte schriftlich fixiert und auch belegbar sein.

Man könnte sich aber - trotz Vollstreckungsbescheid - noch immer mit dem Vermieter einigen.

Gruß

Hi,

Und das Guthaben von den Nebenkosten? (Mieter muss Guthaben
besitzen, da er während der Mietrückstände im Krankenhaus war,
also keine Verbrauchskosten hatte).

Dann muß doch übermäßig viel in den Monaten eingezahlt worden sein, als die Miete noch einging.
Für die 5 Monate Mietzahlungseinstellung wurden auch keine NK-Vorauszahlungen eingezahlt. Da kommt imho eher eine Nachzahlung heraus…, wenn man so über das Jahr hinweg dies betrachten würde.

vlg MC