Hallo,
der ehem. Mieter schuldet dem ehem. Vermieter noch 5 Monatsmieten. Diese will der Vermieter per Vollstreckung eintreiben, Vollstreckungsbescheid ist eingegangen.
Der Mieter hat damals 3 Monatsmieten Kaution hinterlegt, bei den vorausgezahlten Nebenkosten (als der Mieter die Miete noch zahlen konnte) hat er auch mehr gezahlt als verbraucht und eine Einbauküche hat er beim Auszug hinterlassen, welche jetzt vom Vermieter an den neuen Mieter in Geld umgesetzt werden kann.
Frage: kann man Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen mit der Begründung, dass die Hauptforderung (5 fehlende Monatsmieten + Anwalts- und Gerichtskosten) um den Betrag des Nebenkostenguthabens, der Kaution und der Wert der hinterlassenenen Küche gemindert werden müssten?
Oder ist der Vollstreckungsbescheid unabhängig von diesen Posten?
Danke