Mietverhältnis rechtskräftig?

Ein Mietverhältnis, das erst seit 1.5.15 besteht, soll wieder gekündigt werden. Erst jetzt ist der Jung-Mieterin aufgefallen, das der Vermieter seine Anschrift nicht im Mietvertrag angegeben hat. Es gibt zur Kontaktaufnahme somit nur eine Telefonnummer, unter der aber niemand erreichbar ist und bisher erfolgte auch kein Rückruf.  Was kann die Mieterin tun um eine Kündigung fristgerecht zuzustellen, bzw, ist ein solcher Mietvertrag überhaupt gültig, wenn nur die Daten der Mieterin eingesetzt wurden?
Eine Bankverbindung ist natürlich eingetragen.

Hallo!

„Jungmieterin“- wohl sehr jung und sehr blond ? Vom Kinderzimmer in 1. eigene Wohnung ?

Man stellt erst einmal die Mietzahlung ein. Man sollte annehmen dürfen, dem Vermieter fällt es demnächst auf und er wird sich melden !
Sonst weiterhin täglich mehrfach anrufen und wenn vorh. auf AB sprechen. Im Mehrfamilienhaus andere Mieter ansprechen, ob es auch ihr Vermieter ist und ob die Anschrift haben. Oder Bewohner in benachbarten Häusern ansprechen, ob man den Vermieter kennt und weiß wo der wohnt.

Sicher könnte man (muss man es auch ?) versuchen über die Bank die Anschrift des Inhabers herauszubekommen. Datenschutz steht dem sicher entgegen.
Sonst über offizielle Stelle wie das Grundbuchamt. Das „berechtigte Interesse“ hat man als Mieter (hat möglicherweise nur nichts in der Hand um es dort vorzuweisen !)

Ob der Vertrag aber deswegen ungültig ist ?
Ich bin unsicher, Tendenz aber zu „gültig“.

MfG
duck313

Ja, sehr jung und sehr blond.
Inzwischen ist die Adresse bekannt. Manchmal hilft auch das Hinterlassen einer sehr energischen Nachricht auf dem AB von der Tante :smile:. Danke für deine Auskunft.