Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgendes Problem:
Ich wohne seit 2010 in einer Mietwohnung, bisher alleine. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Seit Dezember wohnt nun mein Lebensgefährte bei mir und unser Vermieter hat auch dementsprechend einen auf uns beide ausgestellten Mietvertrag gemacht und uns zugeschickt. Alle erforderlichen Unterlagen hat mein Lebensgefährte dem Vermieter geschickt. Er hat sich auch sofort umgemeldet, hier auf die neue Adresse und hat die Meldebestätigung ebenfalls dem Vermieter geschickt. Das einzige, was an Unterlagen noch fehlte, war eine Schufaselbstauskunft, die wir online beantragt hatten, die uns jedoch nie zugegangen ist und wir es unter dem Alltag auch vergessen hatten, noch einmal nachzufragen. Der Vermieter selbst hat uns auch nie mehr darauf angesprochen.
Nun plötzlich bekommen wir heute ein Fax vom Vermieter, in dem er von dem neuen Mietvertrag zurücktritt und meinen Lebensgefährten auffordert, innerhalb den nächsten 10 Tagen auszuziehen und sich hier nur noch als Besucher aufzuhalten hat. Als Grund gibt er an, das wir in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen und mein Lebensgefährte trotz mehrmaliger Aufforderung (was definitiv nicht der Wahrheit entspricht!!) keinen Bonitätsnachweis vorgelegt hat. Wir haben jetzt heute umgehend noch einmal schriftlich bei Schufa-online angefragt und den erforderlichen Beleg angefordert. Fakt ist, das wir am 29.05.2013 heiraten werden und wir das auch schriftlich vom Standesamt haben. Dies werden wir dem Vermieter in Kopie zukommen lassen.

Meine Frage lautet: Ist sein Verhalten rechtens? Kann er, nachdem er uns beiden ja den gemeinsamen Mietvertrag ausgestellt hat, diesen so einfach widerrufen?

Über eine schnelle und aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruss
Leoomi

Hallo,

eine genaue Antwort auf Ihre Frage kann sicher nur ein Anwalt geben. Dieser darf auch nur eine rechtliche Beratung erbringen.

M.E. kann der Vermieter sicher einen neuen Mietvertragsabschluss unter Bedingungen (hier die Schufa-Auskunft) in Aussicht stellen. Ich Ihrem Fall würde ich jedoch sagen, dass der Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht notwendig ist, da Sie ja eine feste Lebensgemeinschaft unterhalten. In diesem Zuge hätte es ausgereicht, dass Sie den Einzug Ihres Verlobten beim Vermieter angezeigt hätten, sodass dieser die NK-Vorauszahlung usw. hätte anpassen können. Auch hätte er in diesem Falle das Recht, einen sogn. Untermietzuschlag bis zur Hochzeit zu berechnen (ca. 5 bis 10 €/Monat.) Eine Ablehnung der dauerhaften gemeinschaftlichen Nutzung wäre wohl nur bei sehr wichtigen Aspekten möglich (z.B. die Wohnung wäre definitiv für zwei Personen zu klein oder Ihr Verlobter würde diese in nicht vertragsgemäßer Weise nutzen).

Folgende Vorgehensweise schlage ich nun vor: Ich würde dem Vermieter einen freundlichen Brief schreiben, welcher nochmals die Sachlage darstellt. Dann würde ich die Schufa-Auskunft nach Eingang vorlegen. Sofern keine wichtigen Gründe auf Seiten des Vermieters (s.o.) bestehen, würde ich bei einer weiteren Verneinung keinen weiteren Vertrag kontrahieren. Um den guten Willen zu zeigen, kann man dann noch dem Vermieter einen Schuldbeitritt Ihres Mannes gem. BGB antragen.

Nochmals weise ich freundlich an dieser Stelle darauf hin, dass nur ein Anwalt letztlich Klarheit schaffen kann.

Viele Grüße und wunderschöne 50+ Jahre gemeinsame Ehezeit!

Moin!

Wen Sie BEIDE nameltlich im Mietvertrag stehen und BEIDE den Mietvertrag unterschrieben an den VM zurück geschickt haben, sind Sie BEIDE MIeter.
Punkt.
Vertrag ist Vertrag, von dem keiner „mal eben“ so zurück treten kann.

Alles Andere ist dann wurscht und es ist eine Nettigkeit von Ihnen, wenn Sie die SchufaAuskunft nachreichen.
Ich würde dem VM schreiben, daß die 1.Schufaauskunft wohl auf dem Postweg an ihn verloren ging und Sie eine neue angefordert haben, den Sie demnächst nach Erhalt nachreichen werden.
Ferner würch ICH vielleicht noch erwähnen, daß „wir beide gern sein Fax vom xx.März 2012 vom Mieterverein auf Rechtwirksamkeit prüfen lassen“ werden.

Lassen Sie sich bloß nicht grundlos einschüchtern!!
Gruß
MK