Mietvertrag bei Tod

Hallo!
Angenommen ein nicht verheiratetes Paar wohnt zusammen und der Mietvertrag läuft auf beider Namen.
Ein Partner stirbt.
Müssen dann die Erben des Verstorbenen für den Mietvertrag haften oder geht er komplett zum verbleibenden Lebenspartner über?
Vielen Dank !

Hallo!

Hallo,

Angenommen ein nicht verheiratetes Paar wohnt zusammen und der
Mietvertrag läuft auf beider Namen.
Ein Partner stirbt.
Müssen dann die Erben des Verstorbenen für den Mietvertrag
haften oder geht er komplett zum verbleibenden Lebenspartner
über?

BGB §563 ff hilft bestimmt weiter:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR00195…

Vielen Dank !

Bitte

Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo Eckfisch,

Müssen dann die Erben des Verstorbenen für den Mietvertrag
haften oder geht er komplett zum verbleibenden Lebenspartner
über?

nein, zuerst wird nach § 563 Abs.2 letzter Satz BGB in Verbindung mit § 563a BGB das Mietverhältnis mit dem überlebenden Mieter fortgesetzt.

Gruß

Joschi

Vielen Dank für eure Antworten!
Und angenommen, der Lebenspartner kann die Miete nicht bezahlen. Müssen dann die Erben dafür aufkommen?
Vielen Dank!

Nein, da sie nicht in den Mietvertrag eintreten.

An die Profis: Besteht hier die Möglichkeit einer Sonderkündigung, damit der überlebende Partner schnell in was billigeres umziehen kann?

An die Profis: Besteht hier die Möglichkeit einer
Sonderkündigung, damit der überlebende Partner schnell in was
billigeres umziehen kann?

ja, § 563a Abs.2 BGB:

Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Anmerkung
bringt natürlich nur etwas, wenn man einen Zeitmietvertag geschlossen oder einen Kündigungsausschluß vereinbart hat.