Mietvertrag(Gültigkeit)

Ein Haus wurde 1984 im Sept. (Neubau) für 10 Jahre vermietet. Bei Nichtkündigung nach 10 Jahren verlängert sich der Mietvertrag jeweils um 1 Jahr. Nun wurde das Haus nach 8 Jahren verkauft. Der neue Besitzer hat nun einfach den alten Mietvertrag übernommen(ohne Unterschrift). Es wurde zwischen den Mieter und den neuen Besitzer kein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Meine Frage: Ist der alte Mietvertrag auch für den neuen Besitzer gültig ?. Oder welches Recht gilt nun.

Ist der alte Mietvertrag auch für den neuen Besitzer gültig?

Ja.

http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html