Hallo,
Bekannte von mir haben folgendes Problem:
Möchten eine Eigentumswohnung kaufen und deshalb Mietvertrag kündigen.
Wohnen in dieser Wohnung seit ca. 10 Jahren. Am 01.07.02 haben Sie einen neuen Mietvertrag bekommen. Vermutlich weil der alte befristete Vertrag ausgelaufen ist.
Es handelt sich um einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag. Grund der Befristung: Vermieter meldet Eigenbedarf für sich selbst an.
Das ordentliche Kündigungsrecht wurde für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. (Anscheinend nur für den Mieter, da in dem Formularvertrag der Punkt mit dem wechselseitigen Ausschluß nicht angekreuzt ist)
Gleichzeitig wurde in den Vertrag eine Staffelmiete eingebaut.
Handelt es sich dann um einen Staffelmietvertrag?
Der Vermieter würde unsere Bekannten aus dem Mietvertrag entlassen, wenn diese für den von ihnen besorgten Nachmieter ein Jahr lang die Haftung übernehmen. So wie wir es verstanden haben sollen Sie auch die Haftung übernehmen, wenn der Nachmieter stürzen würde etc…
Vermutlich auch für Mietausfälle.
Da der Vermieter in diesem Haus über mehrere Wohnung verfügt, vermuten wir, daß er als Grund für die Befristung der anderen Mietverträge auch Eigenbedarf angegeben hat.
Ist dies rechtens. Können unsere Bekannten mit 3-monatiger Kündigungsfrist ausziehen??
Gruß
Heinz