Mietvertrag kündigen - Kündigungsausschluß

Hallo,

Bekannte von mir haben folgendes Problem:

Möchten eine Eigentumswohnung kaufen und deshalb Mietvertrag kündigen.

Wohnen in dieser Wohnung seit ca. 10 Jahren. Am 01.07.02 haben Sie einen neuen Mietvertrag bekommen. Vermutlich weil der alte befristete Vertrag ausgelaufen ist.

Es handelt sich um einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag. Grund der Befristung: Vermieter meldet Eigenbedarf für sich selbst an.

Das ordentliche Kündigungsrecht wurde für die gesamte Laufzeit ausgeschlossen. (Anscheinend nur für den Mieter, da in dem Formularvertrag der Punkt mit dem wechselseitigen Ausschluß nicht angekreuzt ist)

Gleichzeitig wurde in den Vertrag eine Staffelmiete eingebaut.
Handelt es sich dann um einen Staffelmietvertrag?

Der Vermieter würde unsere Bekannten aus dem Mietvertrag entlassen, wenn diese für den von ihnen besorgten Nachmieter ein Jahr lang die Haftung übernehmen. So wie wir es verstanden haben sollen Sie auch die Haftung übernehmen, wenn der Nachmieter stürzen würde etc…
Vermutlich auch für Mietausfälle.

Da der Vermieter in diesem Haus über mehrere Wohnung verfügt, vermuten wir, daß er als Grund für die Befristung der anderen Mietverträge auch Eigenbedarf angegeben hat.

Ist dies rechtens. Können unsere Bekannten mit 3-monatiger Kündigungsfrist ausziehen??

Gruß

Heinz

Hallo,

Bekannte von mir haben folgendes Problem:

Möchten eine Eigentumswohnung kaufen und deshalb Mietvertrag
kündigen.

Wohnen in dieser Wohnung seit ca. 10 Jahren. Am 01.07.02 haben
Sie einen neuen Mietvertrag bekommen. Vermutlich weil der alte
befristete Vertrag ausgelaufen ist.

Das ordentliche Kündigungsrecht wurde für die gesamte Laufzeit
ausgeschlossen. (Anscheinend nur für den Mieter, da in dem
Formularvertrag der Punkt mit dem wechselseitigen Ausschluß
nicht angekreuzt ist)

Gruß
Heinz

hallo Heinz

ganz klares NEIN: Dazu gab es dieses Jahr ein BGH Urteil: Es fällt unter die Rubrik Veretragsfreiheit beider Parteien und die kann nicht so ohne weiteres angetastet werden. Er ist also ganz klar auf die Kulanz des vermieters angewiesen, aufgrund des BGH Urteils dürfte sich klagen auch erledigt haben.
Die Geschichte mit der Selbstnutzung steht auf einem anderen Blatt, die hier wohl keine Rolle spielt, denn der Mieter will ja freiwillig ausziehen

LG
Mikesch

PS: Wenn nicht in einer Gegend mit Notstand oder exorbitant hohen Mieten, würde ich nie auf das gesetzliche Kündigungsrecht für so einen langen Zeitraum verzichten, in 5 Jahren kann soooooooviel passieren

Hallo,

Bekannte von mir haben folgendes Problem:

Möchten eine Eigentumswohnung kaufen und deshalb Mietvertrag
kündigen.

Wohnen in dieser Wohnung seit ca. 10 Jahren. Am 01.07.02 haben
Sie einen neuen Mietvertrag bekommen. Vermutlich weil der alte
befristete Vertrag ausgelaufen ist.

Es handelt sich um einen auf fünf Jahre befristeten
Mietvertrag. Grund der Befristung: Vermieter meldet
Eigenbedarf für sich selbst an.

Das ordentliche Kündigungsrecht wurde für die gesamte Laufzeit
ausgeschlossen. (Anscheinend nur für den Mieter, da in dem
Formularvertrag der Punkt mit dem wechselseitigen Ausschluß
nicht angekreuzt ist)

Gleichzeitig wurde in den Vertrag eine Staffelmiete eingebaut.
Handelt es sich dann um einen Staffelmietvertrag?

Hallo Heinz,

es ist nach dem Mietrecht erlaubt Staffelmietverträge abzuschliessen.
Der Zeitmietvertrag ist begründet und somit kann der Mieter ohne die Zustimmung des Vermieters nicht ausziehen. Bei Zeitmietverträgen gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht vor Ablauf des Vertrages.
Nur ein Aufhebungsvertrag oder eine Vertragsbeendigung durch eine Nachmieterstellung ist hier möglich.

Der Vermieter würde unsere Bekannten aus dem Mietvertrag
entlassen, wenn diese für den von ihnen besorgten Nachmieter
ein Jahr lang die Haftung übernehmen. So wie wir es verstanden
haben sollen Sie auch die Haftung übernehmen, wenn der
Nachmieter stürzen würde etc…
Vermutlich auch für Mietausfälle.

Eine solche Vereinbarung ist nicht zulässig. Es kann zwar die Stellung eiens Nachmieters vereinbart werden, wenn der Vermieter zustimmt, jedoch kann hier nicht die Haftung für eine andere Person vereinbart werden.

Da der Vermieter in diesem Haus über mehrere Wohnung verfügt,
vermuten wir, daß er als Grund für die Befristung der anderen
Mietverträge auch Eigenbedarf angegeben hat.

Dann mal abklären, möglicherweise bricht der Eigenbedarf dann zusammen.

Ist dies rechtens. Können unsere Bekannten mit 3-monatiger
Kündigungsfrist ausziehen??

Die Frage ist falsch gestellt. Zeitmietverträgen können nicht vorzeitig gekündigt werden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Vermieter auch in anderen Wohnungen Eigenbedarf für sich erklärt hat, ist von einer vorgetäuschten Eigenbedarfserklärung auszugehen. Die Mieter müssen hier jedoch, sofern sie vorzeitig ausziehen, notfalls vor Gericht nachweisen, dass der Vermieter sie nach Kenntnis auch anderer Verträge mit Eigenbedarf getäuscht hat. Möglichst einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen.

Gruss Günter

Hi

also ich versteh das so: Nicht der Vermieter will kündigen zum jetzigen Zeitpunkt, sondern die Mieter. Deshalb steht doch die Eigenbedarfsdebatte hier zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht zur Diskussion. Mit trifftigen Grund ( Arbeitswechsel, Kinder, etc.) käme man auch mit etwas Aufwand aus diesem Zeitmietvertrag. Da die Mieter aber selber nochmals auf das Kündigungsrecht freiwillig verzichtet haben, haben sie jetzt keine Wahl mehr, nur die Kulanz des Vermieters. Was der allerdings an Sicherheiten verlangen will, dürfte allerdings wohl bei jedem Gericht als sittenwidrig eingestuft werden

LG
Mikesch

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Hallo,

Möchten eine Eigentumswohnung kaufen und deshalb Mietvertrag
kündigen.

Wohnen in dieser Wohnung seit ca. 10 Jahren. Am 01.07.02 haben
Sie einen neuen Mietvertrag bekommen. Vermutlich weil der alte
befristete Vertrag ausgelaufen ist.

Es handelt sich um einen auf fünf Jahre befristeten
Mietvertrag. Grund der Befristung: Vermieter meldet
Eigenbedarf für sich selbst an.

Das ordentliche Kündigungsrecht wurde für die gesamte Laufzeit
ausgeschlossen. (Anscheinend nur für den Mieter, da in dem
Formularvertrag der Punkt mit dem wechselseitigen Ausschluß
nicht angekreuzt ist)

es ist nach dem Mietrecht erlaubt Staffelmietverträge
abzuschliessen.
Der Zeitmietvertrag ist begründet und somit kann der Mieter
ohne die Zustimmung des Vermieters nicht ausziehen. Bei
Zeitmietverträgen gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht
vor Ablauf des Vertrages.
Nur ein Aufhebungsvertrag oder eine Vertragsbeendigung durch
eine Nachmieterstellung ist hier möglich.

Der Vermieter würde unsere Bekannten aus dem Mietvertrag
entlassen, wenn diese für den von ihnen besorgten Nachmieter
ein Jahr lang die Haftung übernehmen. So wie wir es verstanden
haben sollen Sie auch die Haftung übernehmen, wenn der
Nachmieter stürzen würde etc…
Vermutlich auch für Mietausfälle.

Eine solche Vereinbarung ist nicht zulässig. Es kann zwar die
Stellung eiens Nachmieters vereinbart werden, wenn der
Vermieter zustimmt, jedoch kann hier nicht die Haftung für
eine andere Person vereinbart werden.

Da der Vermieter in diesem Haus über mehrere Wohnung verfügt,
vermuten wir, daß er als Grund für die Befristung der anderen
Mietverträge auch Eigenbedarf angegeben hat.

Dann mal abklären, möglicherweise bricht der Eigenbedarf dann
zusammen.

Ist dies rechtens. Können unsere Bekannten mit 3-monatiger
Kündigungsfrist ausziehen??

Die Frage ist falsch gestellt. Zeitmietverträgen können nicht
vorzeitig gekündigt werden. Sollte sich jedoch herausstellen,
dass der Vermieter auch in anderen Wohnungen Eigenbedarf für
sich erklärt hat, ist von einer vorgetäuschten
Eigenbedarfserklärung auszugehen. Die Mieter müssen hier
jedoch, sofern sie vorzeitig ausziehen, notfalls vor Gericht
nachweisen, dass der Vermieter sie nach Kenntnis auch anderer
Verträge mit Eigenbedarf getäuscht hat. Möglichst einen
Mieterverein oder Anwalt aufsuchen.

Gruss Günter

Hi

also ich versteh das so: Nicht der Vermieter will kündigen zum
jetzigen Zeitpunkt, sondern die Mieter. Deshalb steht doch die
Eigenbedarfsdebatte hier zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht zur
Diskussion. Mit trifftigen Grund ( Arbeitswechsel, Kinder,
etc.) käme man auch mit etwas Aufwand aus diesem
Zeitmietvertrag. Da die Mieter aber selber nochmals auf das
Kündigungsrecht freiwillig verzichtet haben, haben sie jetzt
keine Wahl mehr, nur die Kulanz des Vermieters. Was der
allerdings an Sicherheiten verlangen will, dürfte allerdings
wohl bei jedem Gericht als sittenwidrig eingestuft werden

Vorab. Es ist unerheblich wer hier zuerst kündigen will. Tatsache ist, es liegt ein wirksamer Zeitmietvertrag wegen Eigenbedarf vor. Ein Verzicht auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht war hier ohnehin völlig sinnlos, denn das Mietverhältnis wurde von Anfang an auf fünf Jahre festgelegt. Arbeitsplatzwechsel in der Umgebung bis 70 km oder Kinder sind durchaus heute nicht unbedingt ein Grund für die Aufhebung eiens Zeitmietvertrages.

Nochmal klar. Ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag, wo eine Kündigung von einer Seite oder beiden Seiten für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist kann , egal welche Gründe vorliegen nicht gekündigt werden. Hier muss es zur Vertragsaufhebung oder Vertragsänderung kommen.

Die Sicherheiten kann der Vermieter durchaus sich geben lassen.

Gruss Günter