Mietvertrag noch nicht unterschrieben

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage:
Mein neuer Mieter mach direkt nach dem Einzug schon ein wenig Ärger. Das was mich am meisten ärgert: Er ist am 1.7. eingezogen und hat noch keine Kaution und auch noch keine Miete bezahlt.
Glücklicherweise habe ich den Mietvertrag noch nicht unterschrieben, unglücklicherweise hat er schon alle Schlüssel und wohnt wohl auch schon in dem Appartement.
Welchen Rechtsstatus hat unsere Beziehung?
Kann ich einfach den Vertrag nicht unterschreiben und ihn so wieder aus der Wohnung bekommen?
Oder muß ich die Miete und Kaution anmahnen?
Was gibts da für Möglichkeiten?
Danke schon mal.

schlecht
hast du ein wohnungsübergabeprotokoll? wenn ja, keinen vertrag unterzeichnen und sofort räumungsklage anhängig machen
wenn nicht, zylinder auswechseln lassen und abwarten, as er unternimmt, jedenfalls nicht in die wohnung hin ein gehen.
kaution muss der mietr in 3 raten nach mietbeginn leisten.

Unterschreiben Sie den Mietvvertrag mit Datum vor dem Einzug des Mieters und schaffen Sie sich damit eine klare Rechtsbasis für die Aufforderung zur Zahlung und der Androhung einer Mietkündigung. Damit handeln Sie jetzt wenigstens konsequent, wenn Sie schon vorher gepennt haben, indem Sie dem Mieter ohne jede Zahlung die Wohnugnsamt Schlüsseln überlassen haben. Die Aushändigung des unterzeichneten Mietvertragskopie selbst können Sie von der Zahlung abhängig machen.

Hallo, kann mich leider erst jetzt melden, da ich krank war. Das haben sie natürlich komplett falsch angefangen. Ohne Vertrag dürfen sie keine Schlüssel herausgeben. Sie sollten sofort zum Anwalt gehen. Da der Mieter die Schlüssel hat, hat er auch Besitz an der Wohnung. Ohne Zeugen kann es also Probleme geben. Haben sie keinen schriftlichen Vertrag, braucht er die Kaution auch nicht zu zahlen, es wurde ja nicht vereinbart.

Grundsätzliches: Haben die Mietparteien im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution durch den Mieter vereinbart und zahlt der Mieter diese Kaution auch nach Mahnung durch den Vermieter nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung der Kaution ist, dass diese ordnungsgemäß im Mietvertrag vereinbart wurde. Hat ein Vermieter zum Beispiel in einem Wohnungsmietvertrag eine Regelung aufgenommen, wonach der Mieter die gesamte Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen hat, so ist diese Vereinbarung aufgrund der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung für Wohnungsmietverträge unwirksam und der Mieter hat keine Kaution zu leisten. Er kann dann auch nicht mit der Zahlung in Verzug kommen.

Also immer vorab schriftlichen Vertrag schließen, Schlüsselübergabe nur vor Zahlung der ersten Kautionsrate, das ist auch so rechtens.
Sollten sie hier auf ein jemanden getroffen sein, der sich auskennt und die Sache ausnutzt, dann viel Glück. Sind Zeugen vorhanden, sollte die Sache aber schnell zu klären sein.
Bitte schreiben sie mir, was herausgekommen ist.

Gruß Fred

Sorry nein… du hast ihm durch eine schlüssige Handlung ( heißt wirkloich so ) die Schlüssel und somit den Zugang zur wohnung ermöglicht. Ein Mietvertarg muß nicht unbedingt schriftlich erfolgen… Ich glaube du hast dir da Scheis… eingehandelt. Bei mir gibts ohn bezahlte Kaution nicht einmal Schlüssel…
Gruß Peter